Ich bin selbständig tätig und würde gerne für weiter entfernte Kundentermine statt Auto / Bahn lieber
ein (Vereins-) UL nutzen.
Vorteile als Argumentation für FA (sofern das nötig ist ??)
- Zeitersparnis
- ggf. keine Hotel / Übernachtung nötig.
Frage:
Kann ich die Aufwendungen hierfür steuerlich geltend machen oder muss ich dafür ein UL (gewerblich) chartern?
Danke für Eure Rückinfo.
Frederic
Ich habe dasselbe auch schon gemacht... wichtig ist eine entsprechende Rechnung des Vereins. Dann steht dem normalerweise nichts entgegen.
Was ist bei einem eigenen Flieger - Kilometer ähh Meilen abrechnen - Oder Lande / Abstellgebühren / Tankquittung? Jemand Erfahrung damit?
Moin,
habe ich schon oft gemacht und wurde immer anerkannt.
Kosten: Abschreibung (21 Jahre) und alle Kosten eines Jahres aufgeschrieben und die Summe durch die Gesamtflugzeit geteilt.
Anschließend Kosten pro Stunde auf die dienstlichen Flüge angewendet und als Werbungskosten angesetzt. Keine Begründung warum das Flugzeug (statt z.B. Auto) - das ist freie unternehmerische Entscheidung solange es halbwegs Sinn macht.
Es ist noch viel schlimmer...
Anscheinend gibt es (bei einem eigenen Flieger) die Regel, dass wenn mehr als 50% der Flüge geschäftlich sind MUSS das Flugzeug im Geschäftsbesitz sein und dort betrieben werden (Stichwort: notwendiges Betriebsvermögen). zwischen 10 und 50% kann es als "gewillkürtes Betriebsvermögen" betrachtet werden. Das ist eine Auslegungssache (und das FA legt meistens anders aus).
Die privaten Flüge müssen dann allerdings gegengerechnet werden beispielsweise mit einer Entnahme.
Interessant wird es dann bei der Mehrwertsteuerlichen Betrachtung…
(Das ist alles mein Halbwissen und hat keinerlei Gewähr. So wurde es aber mir erklärt.)
Frag am besten ganz konkret Deinen Steuerberater. Möglich ist aber erstmal alles. Die Frage ist lediglich wie es am Ende vom Tag am praktischsten, legitimsten und günstigsten ist.
Aktuell sind 50 Besucher online.