Oliver_K schrieb:Die gibt es auch beim französischen Ul Schein z.B. Und so ganz schwachsinnig ist das nicht unbedingt... Ich hatte meinen Schein z.B. mit 13 Stunden. Und fühlte mich da nicht unbedingt befähigt jemanden angstfrei durch die Berge zu schippern. Zur Passagierberechtigung hat mich dann mein Fluglehrer noch einmal durch ein intensives Präzisionstraining gedroschen welches mir, da ich ja schon ein paar Stunden auf dem Buckel hatte, auch richtig Spass gemacht hat.
Passagierberechtigung: Den Schwachsinn gibt es nur bei deutschen SPL. Außer beim Überprüfungsflug mit Fluglehrer ist der nicht fliegende Pilot PAX => der PIC muss die Berechtigung haben.
Gruss Stephan
Hallo,
>
> Und wenn der 2. Mann die Navigation macht, ist er Besatzung.
>
Das ist nicht korrekt (für ULer)
Im UL gibt es keine "2-Mann" Besatzung.
Es gibt (ausser wohl der Sicherheitspilot-Auflage) im UL immer nur einen PIC und einen Gast.
Den Sitzplatz des PICs kann der Halter in Übereinstimmung mit den Angaben im
Betriebshandbuch festlegen.
Und es muss auch zum Passagierflug nichts "ausgebaut" werden** - das ist Mumpitz. ;-))
Ich als PIC habe sicher zu stellen, dass der PAX nicht eingreift - meine Verantwortung!
BlueSky9
**
P.S.:
Der Flieger ist so wie er gebaut ist, Musterzugelassen - da baut man an
der Steuerung überhaupt nichts "aus", solange man legal unterwegs sein
möchte
"Dann sollten sich diese Piloten die Einschränkung "OSL" ins Medical eintragen lassen. Dann ist der rechts sitzende Pilot Sicherheitspilot, gehört zur Besatzung und ist kein Passagier. (JAR Sicherheitspilot Merkblatt.pdf)"
---------
Das gilt, nach meinen letzten Informationen leider nicht für SPL. (ist ja keine Pilotenlizenz sondern Fluggeräteführer).
Aber das kann man im konkreten Fall bei den Verbänden anfragen.
Ansonsten gilt das was BlueSky9 gesagt hat. Der PIC ist immer "accountable" und der Pilot wird bei zwei Lizenzträger in Absprache bestimmt. Voraussetzung ist natürlich das das Betriebshandbuch und die Steuerung ein Steuern von beiden Seiten erlaubt.
Das es eine Passagierberechtigung beim PPL nicht gibt (und das ein grüner PPLer den SPL mit Passagierberechtigung sofort nach seiner PPL Prüfung mit einer Bescheinigung von einem UL Lehrer bekommen kann ), würde ich dann trotzdem als Schw.sinn bezeichnen wollen.
Also ich komm noch aus der 60h PAX-Berechtigungsregel. Und damals wurde uns gesagt: es ist erlaubt einen zweiten UL-Piloten (der selbst auch keine Passagierberechtigung hat) mitzunehmen solange man die PAX-Berechtigung noch nicht hat. Und so haben wir das auch gemacht. Ob das alles "richtig" war vermag ich nicht zu sagen. Ich habe in meiner gesamten Laufbahn nun schon gelernt, dass es in der Fliegerei bei uns so viele Dinge gibt wo keiner eine Ahnung hat (vom Fluglehrer bis hin zu den Behörden) was nun formal richtig ist. Als Bsp. fallen mir da mal das Fliegen ohne Flugleiter und die Einführung von EASA-PPL und LAPL ein. Ich finde diese PAX-Berechtigung übrigens auch unangemessen (vor allem wenn man das im Kontext Strassenverkehr, Boot, PPL usw. sieht), wenn auch nicht vollkommen sinnlos (aber dann bitte auch in anderen Bereichen).
VG, Mike
Es ist übrigens nicht ganz so, dass beim LAPL sofort nach Schein ein Pax mitgenommen werden darf....10h stehen davor an...alternativ die Differensschulung zum PPL (sind dann 15h)
Vom LAPL hat ja auch keiner gesprochen, sonder von PPL. Und beim UL muss die Passagierberechtigung im Schein eingetragen sein (Antrag mit Unterschrift von Flugschule), das gibt es sonst nicht.
Hallo,
>
> ...Und damals wurde uns gesagt: es ist erlaubt einen zweiten UL-Piloten
> (der selbst auch keine Passagierberechtigung hat) mitzunehmen solange
> man die PAX-Berechtigung noch nicht hat.
>
Das habe ich so vor gaaaanz vielen Jahren auch schon gehört - das
war zur damaligen Zeit möglicherweise auch noch legal :-) nun ist es
das aber nicht mehr...
Aber wie das so ist mit dem Leben - die einzige Konstante ist die Veränderung... ;-)))
Und mal ganz ehrlich - als *ich* frisch meinen UL-Schein hatte, da wollte ich
ganz sicher noch keine Passagiere mitnehmen... da hatte ich mit mir
selbst noch genug zu tun...
Und nebenbei ist unsere Fliegerei eben doch um Lägen gefährlicher als
"die Mutti mal eben im Auto zum Rewe mitnehmen"...
Mit einem Hauch von Verantwortungsgefühl und Selbstreflektion sollte
das gerade einem Schein-Neuling doch klar sein, oder?!?
BlueSky9
BlueSky9 schrieb:
Und es muss auch zum Passagierflug nichts "ausgebaut" werden
Das ist leider nicht immer ganz richtig, beu Autogyro z.B. heißt es im FOM:
"Der hintere Steuerknüppel muss ausgebaut sein, wenn auf dem hinteren Sitz kein
qualifizierter Fluglehrer mitfliegt."
Ob das bei anderen Herstellern (Fläche?) anders ist weiß ich leider nicht.
Daher würde ich mich auf pauschal Aussagen nicht verlassen, im Zweifel erstmal im Handbuch nachlesen.
Das ist ja lustig, wieso meint ein Hersteller, sowas vorschreiben zu koennen? :)
Chris
Hallo,
>
> Das ist ja lustig, wieso meint ein Hersteller, sowas vorschreiben zu koennen? :)
>
Nun ja - wenn er es als "Bedienungsanweisung" in sein Flug- und Betriebshandbuch
schreibt, dann ist es so gedacht - und auch so durch die Musterzulassung
gegangen.
Wenn man überlegt, was man bei einem Tragschrauber mit einem einfachen
Push-Over so alles verheerendes anrichten kann, dann scheint mir das zumindest
nachvollziehbar... Obwohl ich es ebenso für ein Sicherheitsrisiko halte,
dass nicht "zur Not" auch der PAX mal "den Knüppel halten" *könnte*...
...hmmm... Aber zumnidest beim 3-Achser ist es mir bisher noch nicht unter gekommen...
;-))
BlueSky9
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