Gerald Lorenholz schrieb:Was ist denn hier los ist in der Tat eine passende Frage. Was ist Los mit Leuten, die für ihr Tun Drittverantwortung brauchen und solange obrigkeitshörig Erlaubnis (Zulassung) einfordern, bis sie sich endlich ihrem Hobby/Sport widmen können. Nachmal für die Langsam-Denker.
Und deshalb habe ich auch immer aktuelles Kartenmaterial dabei und versuche erst garnicht mit irendwelchen haarsträubenden Formulierungen eine Lücke zu finden um mich davor zu drücken. Was ist denn mit Euch los???
Der Gesetzgeber, also derjeniger, der EUCH maximal durch einen Verbotstatbestand bedrohen könnte, fordert keine zugelassenen Karten. Er fordert lediglich "geeignete" Karten, die eine sichere Flugdurchführung gewährleisten. Geeignet ist nicht weiter beschrieben, also kann auch kein Richter es einfordern. MANNNNNN Leute, Seid Ihr BÜRGER oder LEMMINGE? Das ist keine mühsam explorierte Lücke, das ist ein Scheunentor, eigentlich nicht mal das, weil ihr für die Lücke ein Verbot konstruiert, das garnicht vorhanden ist.
"VFRnav kein offiziell zugelassenes Hilfsmittel für die Flugvorbereitung sowie -durchführung is"
Aber klar doch! Wie will denn dieser BFLer argumentieren, wenn es keine Zulassung gibt? DENK DOCH MAL WIEDER NACH, SO SCHWIERIG KANN DAS DOCH NICHT SEIN!
Und was soll der Wikipedia Link? AMTLICHE KARTEN? Ja und, sie sind von Amts wegen erstellt? Was sagt uns das über Zulassung? Sicher sind sie geeignet, ganz ohne Frage, aber eben nur so wie eben andere Kartensysteme auch. Ein Schell-Atlas von 1983 mit der herausgerissenen Frankreich-Karte über Hannover ist vielleicht kein geeignetes Navigationsmittel, aber willst Du wirklich bezweifeln, das VFRNav, SkyDeamon, PoccketFMS und wie sie alle heißen für Dich unserere Luftraumdaten haben?
Ich weiß, es ist für die alternative Fakten-Fraktion wirklich schwer zu verstehen, das hat bei Euch ja fast Chemtrail-Qualität, aber wenn ich auf einem Flugplatz angekommen bin, ist der Nachweis der geeigneten Karten erbracht. Ende. Du kannst DFS Karten kaufen bis der Arzt kommt, bis aber außer Deiner eigenen, moralischen Überhöhung juristisch um keinen Deut besser als ich mit VFRnac. Wenn es Dir eine Therapiestunde erspart, hat es ja seinen Zweck auch erfüllt.
"Und genau so habe ich es auch gelernt!"
Was Du offenbar NICHT gelernt hast, ist Dich mit sich ändernder Gesetzgebung zu beschäftigen. Das "Geeignet" steht seit - Michael, hilf mir - 2013????
Man, man, man ... Frank
Gerald Lorenholz schrieb:Nicht mit einer Glaskugel sondern sehr wahrscheinlich mit einem Navi wahlweise auf Tablet oder Handy oder meinetwegen auch fest eingebaut. Ist mindestens 100mal genauer und sicherer als mit Karte, Kompass und QDM.
hast Du im Theorieunterricht nicht aufgepasst und navigierst mit einer Glaskugel?
Gerald Lorenholz schrieb:Was ist an
Was ist denn mit Euch los???
§ 8 Sonstige Ausrüstung (LuftBO) so schwer zu verstehen:
Flugzeuge und Hubschrauber sind im Übrigen immer wie folgt auszurüsten:
3. aktuellen und entsprechend der Betriebsart geeigneten Karten für die geplante Flugstrecke und mögliche Ausweichstrecken,
Da steht nicht ICAO-Karte oder irgendwas von "offiziell" zugelassen, da steht "geeignet". Nicht mehr, nicht weniger.
Gerald Lorenholz schrieb:Na aber garantiert! Und er koennte ueberhaupt nichts dagegen sagen (ok sagen kann er natuerlich alles moegliche...).
wirst Du doch wohl nicht ernsthaft eben diese Nav-Software dem BfL als einzige Navigationsvorbereitung unter die Nase halten?
Chris
monstertyp schrieb:Kaufe ein "r"... *grins*Aber ich kann nur sagen ein elektonisches Gerät kann auch mal ausfallen
eine Papierkarte nicht.
Na, vielleicht nicht ausfallen aber doch eher auch mal rausfallen, als ein fest installiertes Tablet oder Handy im Cockpit. Ich denke da an die offenen Flieger, die auf längeren Strecken auch mal umblättern oder die Karten wechseln müssen (Kiebitz, Sunwheel, Sunrise, MTO, etc..).
Ich denke auch, dass eine elektronische Karte, die im AIRAC-Zyklus aktualisiert wird, mindestens ebenso geeignet ist, wie eine nach Drucklegung bereits veraltete ICAO-Karte. Man muss juristisch schlicht unterscheiden zwischen "geeignet", "amtlich herausgegeben" und "zugelassen" (wobei es letzteres nicht gibt).
Auch wenn ein Disclaimer im Kartenmaterial der Software steht, dann in erster Linie, um die Entwickler vor der Haftung zu schützen, falls mal wieder so′n schneidiger Möchtegernpilot seine eigene Unfähigkeit auf andere abwälzen will. Ich hab jedenfalls feststellen können, dass die kostenlose AirMate-App auch die NOTAMs beinhaltet. Na, wenn das nicht "geeignet" ist...
By the way: Habt ihr auch diese doofe "Tierausweis-Werbung" mit dem Köter namens "Lucky" auf der Forumsseite? *knurrrr*
Gruß Lucky
Moin,
angenommen ein Autofahrer benutzt ein Navi und wie schon oft geschehen, fährt mit Seinem Auto in den Rhein weil das Navi Ihn dahin führt, wer hat denn dann Schuld, das Navi oder der Autofahrer die Sein Hirn nicht eingeschaltet hat?
Wenn ich irgendwohin fliege, habe ich mich vorher über alle Eventualitäten zu informieren.
Ich persönlich lese immer vorher die Notams, und das mache ich auf der Seite der DFS, dort sehe ich meine Strecke auch auf einer ICAO Karte dargestellt.
Gleichzeitig habe ich die Strecke in mein Navi eingegeben und wenn da die Lufträume wie bei der DFS abgebildet sind, fliege ich los.
Dafür brauche ich keine ICAO Karte im Flieger mitzunehmen, für was denn auch? Ich habe ein Tablet und mein Smartphone, auf beiden ist die gleiche Software drauf, sollte das Tablet wirklich ausfallen, gehts mit dem Handy weiter.
Ich habe mal einen erlebt, der kam mit Zwei Pilotenkoffern auf den Platz, in einem hatte Er alle Anflugkarten und sonstige Karten und im anderen Koffer Sein Bose Headset.
Ich fragte Ihn wo Er hin wolle, Er antwortete: Ja mal sehen, über den Edersee und um Kassel rum wieder auf den Platz. Er hatte den Flieger ja immerhin für eine Stunde gechartert.
Stefan
Je groesser (und zahlreicher) der Koffer, desto wichtiger, ganz klar ;) ;)
Chris
Hallo,
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> ...Und genau so habe ich es auch gelernt!
>
Richtig gelernt, aber falsch verstanden!
(So ist es aber leider häufig in der Fliegerei)
BlueSky9
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