Hallo,
>
> Da das BZF I ja aber eigentlich nichts anderes ist als das BZF II auf englisch, wäre es
> logisch, dass ein BZF II-Inhaber, der den Level 4 in englisch nachweist auch in den
> Lufträumen, wo das BFZ II Gültigkeit hat, auf englisch funken darf.
>
Was "logisch" ist, kann ich nicht sagen ;-)
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein LP (4) ein BZF II zu einem BZF I "umwandeln" kann.
(Denn dieses BZF I benötige ich, um englisch funken zu dürfen)
der LP ist eine "Zusatzqualifikation", die man benötigt, um das BZF I überhaupt "nutzen"
zu dürfen (grob gesagt) - für das Benutzen des BZF II benötigt man diese "Qualifikation" nicht.
Mal aus dem Bauch heraus:
Um mein UL Fliegen zu dürfen brauche ich eine UL-Lizenz und muss zusätzlich die "UL-Übungsstunde"
nachweisen.
Mache ich nun diese "Übungsstunde" auf einem Helikopter, dann wird meine UL-Lizenz ja
auch nicht automatisch zu einer PPL-H, oder?! ;-))))
BlueSky9
Nein, das LP ist alles nur keine "Zusatzqualifikation". Es ist am Ende so: Das BZF ist für den "europäischen Flugfunk" gar nicht mehr relevant. Die Behörden nehmen mit Stand heute den Teil Kommunikation beim Lizenzerwerb ab. Das sowohl theoretisch als auch praktisch. Wird der praktische Teil in englicher Sprache durchgeführt, bekommt man neben der deutschen auch den englischen Spracheintrag in die Lizenz. Wenn ich den LP in meiner Lizenz habe, bekomme ich sogar auf Antrag das BZF in der entsprechend der vorleigenden Sparache ausgestellt. Mit diesem Spracheintrag darf ich "Welweit" fliegen und funken und zwar in jedem Luftraum. Das ist in FCL.055 so geregelt. Das BZF ist nicht mehr nötig, außer: Ich möchte auch "Bodenfunkdienst" übernehmen. Dann benötige ich in der Tat ein BZF/AZF (je nach dem, was vor Ort gefordert wird), da der LP in der Lizenz nur für den, achtung festhalten: "FLUGfunkdienst" berechtig.BlueSky9 schrieb:
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein LP (4) ein BZF II zu einem BZF I "umwandeln" kann.
(Denn dieses BZF I benötige ich, um englisch funken zu dürfen)
der LP ist eine "Zusatzqualifikation", die man benötigt, um das BZF I überhaupt "nutzen"
zu dürfen (grob gesagt) - für das Benutzen des BZF II benötigt man diese "Qualifikation" nicht.
Wir müssen uns vom "alten System" schlicht weg einmal lösen. Das BZF ist für uns Luftfahrer nicht mehr relevant. Es bleibt zwar weiterhin anerkannt und auch z.B. für ULer oder Bodenfunkstellen nötig, aber auch das ist ein Auslaufmodell.
Wir sind grad dabei, auf die UL-Verbände dahingehend zu wirken, das dieser Umstand auch in den UL-Lizenzen Rechnung getragen wird. Es macht durchaus sinn, diese LP auch direkt in die UL-Lizenz einzutragen, grade wenn man europäisch durch die Gegend fliegt. Da hilft so ein "Zettel" häufig garnicht.
Von daher ist in Luftraum-C der LP maßgebend und nicht das BZF I. SERA und FCL sind sich da einig. Die Behörden sehen es auch so.
Zum Thema "Erweiterung" des BZF II auf englischer Sprache ohne BZF I Lehrgang/Prüfung. Das geht, da inhaltlich bereits das BZF vorliegt und nun noch die englische Sprache abgeprüft wurde. Ich kann mir sogar das BZF I ausstellen lassen, wenn ich das BZF II mit LP Englisch nachweisen kann. Auch das Zeigt: Das LP ist "höherwertiger" als ein BZF und damit ausreichend für Luftraum-C.
Grüße! Carlson
Carlson schrieb:Demnach kann ich jetzt also mein BZF II an die Bundesnetzagentur senden, meine LP-Prüfbescheinigung (min. L4 Englisch) mitschicken und bekomme dann ein BZF I?Zum Thema "Erweiterung" des BZF II auf englischer Sprache ohne BZF I Lehrgang/Prüfung. Das geht, da inhaltlich bereits das BZF vorliegt und nun noch die englische Sprache abgeprüft wurde. Ich kann mir sogar das BZF I ausstellen lassen, wenn ich das BZF II mit LP Englisch nachweisen kann. Auch das Zeigt: Das LP ist "höherwertiger" als ein BZF und damit ausreichend für Luftraum-C.
Grüße! Carlson
Kann ich gerade nicht so ganz glauben. Für mich waren LP und BZF zwei getrennt zu betrachtenden Schuhe.
Dem Abschnitt bezüglich der Prüfung beim RP um dadurch direkt einen EIntrag in die zu Lizenz erhalten kann ich bestätigen, das ist aktuell bei unseren PPL-Schülern der Standard. Wie Carlson schon anmerkte, dann aber OHNE den Teil Bodenstation, der das BZF fordert.
Gruß
Ralf
LP und BZFII reichen nicht um BZFI zu erhalten, man muss auch noch die BZF I Prüfung bestehen.
( also z.B. in englisch an-abflug simuliert bestehen )
Je nachdem welchen LP man dann bekommt hat man ab 4 bestanden, oder umso besser (5...6) desto mehr / längerer Gültigkeitszeittraum.
LP hat mit der BZF Prüfung nichts zu tun.
Higgy schrieb:Nun, das sind meine Infos aus den Bezirksregierungen und Luftämtern mit denen ich in Kontakt stehe. Es kann natürlich sein, dass deine Infos woanders herkommen, willl ich nicht bezweifeln. Ich werde die Bundesnetzagentur noch mal dazu befragen und hier berichten. Alles andere ist so wie ich gesagt habe.LP und BZFII reichen nicht um BZFI zu erhalten, man muss auch noch die BZF I Prüfung bestehen.
( also z.B. in englisch an-abflug simuliert bestehen )
Je nachdem welchen LP man dann bekommt hat man ab 4 bestanden, oder umso besser (5...6) desto mehr / längerer Gültigkeitszeittraum.
LP hat mit der BZF Prüfung nichts zu tun.
EDIT: Folgender Hinweis gab mir die Dame am Telefon, nachzulesen auf deren Homepage:
Flugfunkzeugnis mit Bescheinigung der Luftfahrtbehörde des Landes
Die Theorieprüfung zum Erwerb eines Luftfahrerscheines gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 wird von der Bundesnetzagentur anerkannt, wenn diese in allen Teilen bestanden wurde. Der noch zu prüfende praktische Teil (Fertigkeiten) der Prüfung zum Erwerb von Flugfunkzeugnissen kann nach der Anmeldung zur praktischen Prüfung zum Erwerb eines Flugfunkzeugnisses bei der Bundesnetzagentur erfolgen. Dem Antrag ist eine Bescheinigung der Luftfahrtbehörde des Landes beizulegen mit der die theoretischen Prüfungsleistungen attestiert werden.
.....
Dazu gehört der Hinweis, der der Lizenzprüfer von der BundesNetzAG eine "Befähigung" nachweisen kann. Ist wohl nicht bei allen Behörden derzeit der Fall.
Anerkennung von Flugfunkzeugnissen
§ 12 Anerkennung von Prüfungen zum Erwerb einer Erlaubnis für Luftfahrzeugführer oder zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung
(1) Prüfungen nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1984 (BGBl. I S. 265), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3536) geändert worden ist, sowie nach den in § 20 Absatz 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2008 (BGBl. I S. 1229) genannten Bestimmungen der Joint Aviation Requirements – Flight Crew Licensing (JAR-FCL) können als Prüfungen nach § 8 anerkannt werden, wenn die in der Anlage 1 aufgeführten Prüfungsinhalte des praktischen Teils gemäß § 8 Absatz 3 geprüft worden sind. Hierbei entspricht:
1. die Prüfung zum Erwerb der Erlaubnis für Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer, Berufsflugzeugführer, Berufshubschrauberführer, Verkehrshubschrauberführer, Luftschiffführer oder Bordwarte auf Hubschraubern in der Bundespolizei und bei den Polizeien der Länder der Prüfung zum Erwerb des BZF II oder BZF I;
2. die Prüfung zum Erwerb der Erlaubnis für Segelflugzeugführer oder Freiballonführer der Prüfung zum Erwerb des BZF II oder BZF I und
3. die Prüfung zum Erwerb der Erlaubnis zum Verkehrsflugzeugführer oder zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung der Prüfung zum Erwerb des AZF.
(2) Das Flugfunkzeugnis wird durch die Bundesnetzagentur ausgestellt und dem Bewerber ausgehändigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung festlegen, dass die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes von den zuständigen Luftfahrtbehörden erteilt und im Luftfahrerschein eingetragen wird.
Ich kann daraus nicht erkennen, dass das BZF I nicht durch einen LP-Test anerkannt werden sollte/könnte. Es mag aber auch sein, dass dies nur im Rahmen einer "Erstprüfung" unmittelbar erfolgen darf. Naja, ich werde das mal ausprobieren und berichten.
Carlson schrieb:Wäre super wenn du dann berichten könntest. Wäre natürlich sehr interessant wenn man mit einem BZF2 nur noch das LP Englisch brauch um das BZF1 zu bekommen.
Nun, das sind meine Infos aus den Bezirksregierungen und Luftämtern mit denen ich in Kontakt stehe. Es kann natürlich sein, dass deine Infos woanders herkommen, willl ich nicht bezweifeln. Ich werde die Bundesnetzagentur noch mal dazu befragen und hier berichten. Alles andere ist so wie ich gesagt habe.
BlueSky9 schrieb:Abgesehen von den Ausführungen vom Carlson, benötigte man diese "Zusatzqualifikation" seit Einführung der ICAO-Sprachregelung auch für das BZF II, nämlich entweder den Sprachnachweis als Mutterprachler in Deutsch oder als Nicht-Muttersprachler eben einen LP-Test min. Level 4 in Deutsch mit dem entsprechenden Verfallsdatum.
der LP ist eine "Zusatzqualifikation", die man benötigt, um das BZF I überhaupt "nutzen"
zu dürfen (grob gesagt) - für das Benutzen des BZF II benötigt man diese "Qualifikation" nicht.
Carlson schrieb:Danke!
Nun, das sind meine Infos aus den Bezirksregierungen und Luftämtern
Michael
Ich bin mir nicht ganz im klaren wo diesen ganzen Missverständnisse immer herkommen, es gibt Lufträume wo englisch gefunkt werden muss (egal mit welchem Hilfsmittel man sich vom Boden erhoben hat), im Ausland wird es gar nicht anders gehen. Dazu braucht man das BZF um die Luftfunkphrasologie zu kennen, die man mit dem erlangen des BZF nachweist. Da diese Phrasologie manche Flieger auswendig gelernt haben, ohne englisch nur ansatzweise zu "verstehen" und gedacht haben ich bin ja englisch "geprüft", der Zettel ist der Beweis (in unseren Breiten wird ja oft ein Zettel höher bewertet als das Wissen, das es beweisen soll), dass ich englisch kann und in allen Lufträumen und Ländern gefunkt haben und bei der der ersten Anweisung des Kontrollers nur mehr "say again all after good morning" geantwortet haben, kam der der LP-Test, bei dem ist ein "Mindestverstehen" der englischen Sprache nachzuweisen ist - wo ist das Problem ?
Die möglichen Varianten: In Lufträumen und Ländern bleiben, wo deutsch reicht oder dieses Minimalerfordernis BZF1 und LP4 akzeptieren - ist doch auch gut für die alternden Gehirnwindungen und kostet, im Vergleich zum Fliegen selbst, nicht die Welt. Aber ich weiß natürlich, manche wollen zwar fliegen, aber alles damit verbundene ist grundsätzlich zu teuer und müsste kostenlos sein.
Luftherb
Hallo,
>
> ...um die Luftfunkphrasologie zu kennen, die man mit dem erlangen des BZF nachweist.
>
Wenn ich Carlsons Text richtig verstanden habe, kann man das "Kennen" dieser Phrasologie
aber auch mit einem PPL etc. nachweisen (kann annerkannt werden...)
...das wäre ja witzig... :))
BlueSky9
BlueSky9 schrieb:... was, wenn es so wäre, auch egal wäre. Der Unterschied wäre ja nur, dass man die Phrasologie im Zuge der PPL-Ausbildung gelernt hätte und im PPL bestätigt würde und bisher war das eben mit dem BZF der Fall. Es würde nichts an der Notwendigkeit eines Beweises des Könnens der englischen Phrasologie UND des Minimalverstehens der englischen Sprache ändern
Wenn ich Carlsons Text richtig verstanden habe, kann man das "Kennen" dieser Phrasologie
aber auch mit einem PPL etc. nachweisen (kann annerkannt werden...)
Flugherb
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