Änderungen im Sprechfunk

Forum - Luftrecht
  • Seit ein paar Tagen ist die Neuausgabe der Sprechfunkverfahren (NfL 1-1127-17) gültig.

    Was gibt es für VFR-Flieger neues?

    Zunächst eine Erleichterung: Bei einem "Zweiergespräch" kann jetzt die andauernde Nennung des eigenen Rufzeichens entfallen – nur bei Freigaben muß des Rufzeichen verpflichtend mit genannt werden.

    Als Zweites: Die Bezeichnung "Verständigungsprobe" ist abgeschafft. Das heißt ab jetzt "Radio Check" und der ist in streng ritualisierter Form durchzuführen:

    14. ÜBERPRÜFEN VON FUNKANLAGEN

    (1) Testübermittlungen müssen in folgender Form erfolgen:

    a) Kennung der gerufenen Funkstelle;
    b) Kennung der rufenden Funkstelle;
    c) die Wörter „RADIO CHECK“;
    d) die verwendete Frequenz.

    (2) Die Antwort auf eine Testübermittlung muss in folgender Form erfolgen:

    a) Kennung der Funkstelle, die den Funktest anfordert;
    b) Kennung der antwortenden Funkstelle;
    c) Angaben zur Verständlichkeit der Funkstelle, die den Funktest anfordert.

    Also, nicht wundern, auch daran werden wir uns gewöhnen. Insgesamt war es das auch schon.

    Grüße

    ca-max




  • ca-max schrieb:
    Zunächst eine Erleichterung: Bei einem "Zweiergespräch" kann jetzt die andauernde Nennung des eigenen Rufzeichens entfallen – nur bei Freigaben muß des Rufzeichen verpflichtend mit genannt werden.


    14. ÜBERPRÜFEN VON FUNKANLAGEN

    (1) Testübermittlungen müssen in folgender Form erfolgen:

    a) Kennung der gerufenen Funkstelle;
    b) Kennung der rufenden Funkstelle;
    c) die Wörter „RADIO CHECK“;
    d) die verwendete Frequenz.
    Finde ich sehr sinnig, Zweiergespräch wurde in der Praxis ja auch oft schon so gelebt.

    Beim "Radio Check" die Frequenz mit anzugeben ist vernüftig...finde ich ;-)

  • francop schrieb:
    Beim "Radio Check" die Frequenz mit anzugeben ist vernüftig...finde ich ;-)
    Wenn ich doch den Turm frage, dann kann ich das doch sowieso erst machen wenn ich die Frequenz von dem Turm auch drin habe oder wie ?

    Stefan

  • Denke am Boden ist das nicht ganz so gravierend....sind halt eher Handlingsfeher wie Com1/2 verschaltet oder änhliches

    Nun stell dir aber mal vor, du bist gerade im Luftraum X übergeben worden zum Luftraum Y wegen Anflug auf blablupp...dusselig verschaltet, keiner antwortet und es kommen Zweifel, dann kann so eine Frequenzsmeldung eine Hilfe sein von anderen  erinnert zu werden, bevor du 7600 rastest :-)

  • Moin,

    zumindest beim IFR gibt es die Konstellation, das der Kontroller auf 2 Frequenzen gleichzeitig arbeitet, da hilft der Hinweis schon, auf welcher man gerade sendet...

    Gruß Raller

  • ca-max schrieb:
    c) Angaben zur Verständlichkeit der Funkstelle, die den Funktest anfordert.
    Verständigung 5. ;-)
  • @ca-max

    Vielen Dank für den Beitrag

    Würde mir mehr solch informative Beiträge wünschen :-)

    Martin

  • Postbote schrieb:
    Wenn ich doch den Turm frage, dann kann ich das doch sowieso erst machen wenn ich die Frequenz von dem Turm auch drin habe oder wie ?

    Stefan

    Hi,

    es sei denn, Du hast eine Nachbarfrequenz gerastet, evtl. insbesondere bei 8,33kHz Frequenz und 25kHz Geräten spannend?

    Grüße
    Maik

  • Maik schrieb:
    Hi,

    es sei denn, Du hast eine Nachbarfrequenz gerastet, evtl. insbesondere bei 8,33kHz Frequenz und 25kHz Geräten spannend?

    Grüße
    Maik

    Danke, aber so richtig verstehe ich das trotzdem nicht.

    Falls ich es mal brauche, werde ichs schon irgendwie hin bekommen :-)

    Gruß, Stefan

  • Zunächst eine Erleichterung: Bei einem "Zweiergespräch" kann jetzt die andauernde Nennung des eigenen Rufzeichens entfallen – nur bei Freigaben muß des Rufzeichen verpflichtend mit genannt werden. 

    Wo genau steht das? Ich habe es nicht gefunden. 

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