Hallo,
>
> Photovoltaikanlagen sind in der Tat der worst case und gehoeren weder
> in den An- noch in den Abflugbereich von Flugplaetzen.
>
Mumpitz.
Was ist denn der "An- noch ...Abflugbereich" deiner Meinung nach? ;)
Wieviele Meter/Meilen/Kilometer vor und hinter der Schwelle sollten denn
dann *keine* Hindernisse stehen, die ein "Landen" verhindern?!
Ich vermute, dann könnten wir 60% aller Plätze schließen - das
fänd′ ich jetzt echt doof!
Es gibt m.E. keinen rationalen Grund, einen Unterschied zwischen
eine PVAnlage und irgend einem andern Hinderniss zu machen.
So lange sowohl der Sicherheitsbereich um die Piste
als auch die Anflugtrichter frei sind, kann da
ansonsten von mir aus stehen was will :-)
(Ob ich in einen Laster, ein Haus, eine Gärtnerei, ins Meer oder
in eine Photovoltaikanlage krache, das ist mir total egal)
Für UL-Platzzulassungen ist es hier mal ganz gut erleutert:
http://www.dulv.de/sites/default/files/Einfache_Seite_Files/merkbl_gelaenderichtlinien_14.pdf
:-)
BlueSky9
P.S.:
Und ich muss gestehen, ich habe lieber einen Flugplaz mit
Photovoltaik vor der Schwelle als *überhaupt keinen* Flugplatz ;-)))
BlueSky9 schrieb:Ich sage mal die letzten 200m vor und 500m nach der Piste (natuerlich links und rechts entspr. ausgedehnt), um im Falle eines Motorausfalls nach Start/vor Landung nicht zwangsweise in sowas reinzuknallen. Ich schaetze die Chance, sich an den Panels/Gestellen erheblich zu verletzen/getoetet zu werden als ueberdurchschnittlich hoch ein.
Was ist denn der "An- noch ...Abflugbereich" deiner Meinung nach? ;)
Klar gibt es viele Plaetze, die in dieser Hinsicht suboptimal sind, aber man muss diese Liste ja nicht noch wegen solcher Installationen erweitern.
Aber klar, nur meine Meinung, man muss die nicht teilen :)
Chris
Tim17 schrieb:Der Platz hat 1200 m!!! Wer wird denn da gezwungen, 2 m hinter der Schwelle landen zu müssen. Wem die PV Anlage nicht gefällt, was ist mit Koblenz Winnenden, ist das ein Stück besser? Nur keine PV, sondern steil abfallende Weinberge, auch nicht gerade der Hit. Straubing, die Seen. Vilshofen? Oder hier oben, St. Michel 07, wer zu kurz kommt, landet im "Hang". EDHE, das Moor auf der 27. Helgoland??? Ich glaube, die meisten schaffen durchaus eine Landung auf der regulären Piste, ohne in PV, Weinberg, Baggersee oder Hängen zu verenden.
Also, Photovoltaik im Endteil, war hat denn sowas genehmigt?
Frank
FranHaus schrieb:Moin,
Ich glaube, die meisten schaffen durchaus eine Landung auf der regulären Piste, ohne in PV, Weinberg, Baggersee oder Hängen zu verenden.
genau das meine ich mit meiner Frage ja auch. Bei einer entsprechend langen Piste kommen wir alle sauber runter. Die Frage ist nur, ob man auch darf. Also wenn da bei besagter 1200m Piste am Ende eine Winde steht oder sowas, würde ich mir durchaus eine Landung zutrauen. Will halt nur keinen Ärger bekommen, sollte ein Kontrolletti gerade am Platz sein.
Bisher habe ich dazu nur in der AIP AD 1.1-2 etwas gefunden:
3. Bei einem nachfolgenden landenden oder startenden Luftfahrzeug
der Kategorie 1 (Flugzeuge bis 2t MTOW) und einem vorher gelandeten oder gestarteten
Luftfahrzeug der Kategorie 1 oder 2 (Flugzeuge bis 7t MTOW), kann herabgesetzte Staffelung
wie folgt angewendet werden:
3.1 Einem Luftfahrzeug im Landeanflug kann die Genehmigung zum
Überqueren des Pistenanfangs erteilt werden, wenn:
- das vorausfliegende Luftfahrzeug gelandet ist und einen mindestens
600 m von der Pistenschwelle entfernten Punkt passiert hat,
sich in Bewegung befindet und die Piste ohne Zurückrollen verlassen
wird oder- abgehoben und einen mindestens 600 m von der Pistenschwelle
entfernten Punkt überflogen hat;3.2 Die Startfreigabe kann erteilt werden, wenn das vorher gestartete Luftfahrzeug abgehoben und einen mindestens 600 m von der Position des nachfolgenden Luftfahrzeugs entfernten Punkt überflogen hat.
cbk schrieb:Kontrolleur:
Will halt nur keinen Ärger bekommen, sollte ein Kontrolletti gerade am Platz sein.
Pilot:
Entschuldigen Sie, natürlich weiß ich das. Ich hatte jedoch eine aggressive Wespe im Cockpit und musste deswegen eine Sicherheitslandung durchführen. Ich hielt das Weiterfliegen in dieser Situation für zu riskant und wollte niemanden gefährden. Hier ist meine Lizenz samt Medical, mein Flugbuch, die Flugzeugpapiere, meine Flugplanung und meine Knax-Klub-Karte. Wenn ich Ihnen sonst noch irgendwie behilflich sein kann, einfach raus damit :)
sukram schrieb:Moin,
Ich hatte jedoch eine aggressive Wespe im Cockpit
also sollte ich demnächst eine Katze als Handgepäck mitnehmen, damit es auch gleich richtig offensichtlich wird?
Remove cat before flight: https://www.youtube.com/watch?v=J_8mdH20qTQ ;-P
meiner Meinung total einfach :
in der AIP AD1.1-2 wird sich auf kontrollierte Plätze bezogen, da es z.B. heißt:
Einem Luftfahrzeug im Landeanflug kann die Genehmigung zum
Überqueren des Pistenanfangs erteilt werden, wenn:
An so manchem unkontrolliertem Platz wird einem zwar Kontrolle suggeriert,
aber letztendlich bist Du als Lfzführer allein verantwortlich!
Ebenso wenig kann ein Beauftragter für Luftaufsicht eine Startgenehmigung erteilen.Im Umkehrschluß bist du auch allein für die Landung verantwortlich, und wenn es für Dich nicht gut aussieht dann startes Du eben durch.
Greetz Thomas
Bratwurst schrieb:Moin,
Im Umkehrschluß bist du auch allein für die Landung verantwortlich, und wenn es für Dich nicht gut aussieht dann startes Du eben durch.
ich bin bei der Fragestellung anders herangegangen. Also wann darf ich nicht landen, auch wenn es für mich gut aussieht?
cbk schrieb:Wenn der Flugleiter Dir zur unmittelbaren Gefahrenabwehr diese verbietet.
Also wann darf ich nicht landen, auch wenn es für mich gut aussieht?
Chris
cbk schrieb:Ich überlege noch, ob man auf diese Frage eine Antwort gegen kann, die nicht verletztend, beleidigend, sarkastisch oder albern ist.
Also wann darf ich nicht landen, auch wenn es für mich gut aussieht?
Frank
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