Moin Moin,
dumme Frage vielleicht, aber beim TMG/SEP gibt es ja mit mit der EU Verordnung eine recht strickte Regelung zum Thema Selbstkosten bei Gastflügen. Gilt das auch für UL? Steh da gerade auf dem Schlauch...
Grüße
Jens
Hallo,
biete lieber eine Mitfluggelegenheit mit Kostenbeteiligungan.
burzsw
Die EU-Verordnung (VERORDNUNG (EU) Nr. 965/2012) gilt nicht für Luftsportgeräte, die sind allein in nationaler Verantwortung.
Ob ein Amt (oder Amtsrichter...) sich im Fall des Falles an die EU-Regelung anlehnen würde, ist ungewiß. Man könnte es immerhin für denkbar halten.
Vielen Dank, dann ist wohl nicht so eindeutig, aber man macht mit de Verfahren nach EU Verordnung ja nix verkehrt.
ca-max schrieb:Nein. http://www.lba.de/DE/Betrieb/Genehmigungen/GenehmigungenLU_node.html Der gewerbliche Betrieb von UL′s ist erlaubt.
Ob ein Amt (oder Amtsrichter...) sich im Fall des Falles an die EU-Regelung anlehnen würde, ist ungewiß. Man könnte es immerhin für denkbar halten.
Frank
Quatsch da wird nix angelehnt, Luftsportgeräte haben mit EU Verordnungen nichts zu tun, du kannst Gewerblich machen was du willst, sonst könnten ja alle gewerblichen Flugschulen Ihren Laden dicht machen.
Ja, is ja gut, ich hätte mich genauer ausdrücken sollen.
Das UL′s gewerblich dürfen, ist klar. In den Eingangsartikeln und im Part VII der EU-Verordnung ist hingegen festgelegt, wann man Geld nehmen und trotzdem nichtgewerblich fliegen kann! Beispiel "Einführungsflüge".
Es geht also um Erleichterungen, nicht um "strikte Regelungen", von denen im Eingangsposting die Rede war.
Das war es, worauf ich hinweisen wollte...
Ich wollte dich auch nicht niedermachen :-) Sorry falls das so rüberkam
Gruß
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