BZF und Fluglizenzen sind zwei voneinander unabhängige Rechtsgebiete. Ich kann in der PPL/UL Ausbildung lernen, was ich will, die "Teilnahme am Sprechfunk" ist ein ähnlicher Erlaubnis-Vorgang wie die "Teilnahme am Luftverkehr". Die Bundesnetzagentur muss einen Anerkennungstatbestand herstellen, damit die Inhalte eine ATPL/PPL/UL-Ausbildung eine Teilnahmeberechtigung am Sprechfunkverkehr darstellen kann. Das tut sie in Teilen bereits (Funkverkehr in Platznähe, Ausnahme für UL′er), das müsste weiter gefasst und mit anderen Telekommunikations-Ministerien harmonisiert werden ... Realisierungschance geht gegen null.
Frank
Sie wird, keine Sorge. Das Regelt die EU schon, bzw. ist in der Klärung. Für die Pilotenausbildung gibt es keine Bedenken, was die Anerkennung betrifft, es geht nur noch um das "wie".
Grüsse!
Das wäre dann in der Tat sehr schön und zweckmäßig.
Frank
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