Prüfungsfach "Kommunikation" bei der Landesbehörde vs. Prüfung "BZF" bei der Netzagentur

Forum - Luftrecht
  • Hallo,

    ich bin bereits im Besitz eines BZF 1, dennoch soll ich das Fach "Kommunikation" in der PPL Prüfung absolvieren. Ist das rechtlich in Ordnung?

    Das Sprechfunkzeugnis 1 habe ich bereits bei der Netzagentur erfolgreich bestanden und das (ca. 6 Monate) vor Antritt der Theorieprüfung bei der Landesbehörde.

    Gruß

    BLABLA

  • blabla schrieb:
    ich bin bereits im Besitz eines BZF 1, dennoch soll ich das Fach "Kommunikation" in der PPL Prüfung absolvieren. Ist das rechtlich in Ordnung?
    Leider z.Zt. ja. Das Fach gehört verbindlich zum Prüfungskanon des EU-FCL und man hat versäumt, etwas über die Anrechnung des BZF reinzuschreiben.

    Die Behörden, die das bisher praktiziert hatten, wurden entsprechend angewiesen, Spaß haben die damit auch nicht,

    Bei uns gibt es 20 Fragen zusätzlich, die für einen BZF-Inhaber kein Problem darstellen sollten.

  • Danke ca-max!

    Das bedeutet, wenn man noch nicht die Theorieprüfung gänzlich abgeschlossen hat, sind die von der Bundesnetzagentur ausgestellten Funksprechzeugnisse ungültig / überflüssig.

  • Hallo,

    >
    > Das bedeutet, wenn man noch nicht die Theorieprüfung gänzlich abgeschlossen hat,
    > sind die von der Bundesnetzagentur ausgestellten Funksprechzeugnisse ungültig / überflüssig.
    >

    nein, ich denke nicht...

    Jeder der möchte, kann ein BZF machen!
    Das hat nichts mit einer Pilotenlizenz o.Ä. zu tun. ;-)

    Soweit ich weiss, müssen auch Vorfeld-Leute die mit Flugfunken hantieren
    ein BZF nachweisen.... (kann mich hier aber auch irren)

    Das wäre aber dann zumindest auch vollkommen unabhängig
    von einer weiten Lizenz oder Prüfung.


    BlueSky9

  • BlueSky9 schrieb:
    Soweit ich weiss, müssen auch Vorfeld-Leute die mit Flugfunken hantieren
    ein BZF nachweisen.... (kann mich hier aber auch irren)
    Stimmt,
    die müssen auch das BZF 2 haben und tun sich natürlich sehr viel schwerer damit als wir, weil die mit der Funknavigation usw. natürlich überhaupt nichts am Hut haben. Als ich im letzten Jahr in Bremen mein BZF 2 gemacht habe, hatte ich die Leute von der Airbus Flughafen-Feuerwehr aus Hamburg Finkenwerder mit in der Prüfung sitzen. Die sind da leider durchgefallen, weil der Prüfer sie hat zum Abflugpunkt rollen lassen, ohne die Startfreigabe zu ersteilen. Sie sind natürlich prompt fiktiv gestartet ohne Freigabe. :-(

    Seitdem frage ich mich immer, warum es kein Funksprechzeugnis nur fürs Rollen gibt?

  • tja CBK, dann müssen wir uns auf der Prüfung in Bremen wohl begegnet sein. Ich habe meine Schülergruppe dorthin begleitet und kann mich auch gut an die Finkenwerder Feuerwehrleute erinnern!

    gruß

    ca-max

  • Hallo zusammen,

    das Grundproblem ist, dass die EASA nationale Funksprechzeugnisse wie das BZF1/2 schlicht weg nicht kennen und das Fach "Kommunikation" in der Lizenzprüfung vorgeschrieben ist. In absehbarer Zeit wird es nicht mehr nötig sein, als Pilot ein BZF zu machen, weil dies fester Bestandteil der Flugausbildung wird. Sobald die Regeln für die Abnahme der Praxisprüfung festgelegt sind, wird das BZF für Piloten entfallen. Daher kann das BZF das Fach "Kommunikation" nicht ersetzen.

    Dennoch: Das BZF wird weiterhin erhalten bleiben (für das Bodenpersonal als Beispiel) Dies wird dann entsprechend anerkannt.

    Interessant sein wird zu sehen, ob die Sprachprüfung bzw. das Fach Kommunikation auch in die UL-Ausbildung einfließt...

    Grüße vom Carlson

  • Hallo,

    >
    > In absehbarer Zeit wird es nicht mehr nötig sein, als Pilot ein BZF zu machen,
    > weil dies fester Bestandteil der Flugausbildung wird.
    >

    Das scheint mir doch mal eine wirklich sinnvolle Sache zu sein!

    Wenn man es sich mal genau überlegt:

    Wie albern war das all′ die Jahre: Man machte eine (z.T. recht umfangreiche)
    Flugausbildung, musste dann aber *zusätzlich* noch eine Art "Funksprechberechtigung"
    machen...!?!?!

    Das wäre ungefähr so, als müsste man nach dem PKW-Führerschein noch
    zusätzlich eine "Einparkberechtigung" erwerben...    ;-)))


    >
    > Interessant sein wird zu sehen, ob die Sprachprüfung bzw. das Fach
    > Kommunikation auch in die UL-Ausbildung einfließt...
    >

    Wenn man so hört, was da oft für ein Käse "zusammengefunkt" wird,
    dann wäre das in vielen Fällen mal mehr als notwendig...   :-P  :)


    BlueSky9

  • BlueSky9 schrieb:
    Wenn man so hört, was da oft für ein Käse "zusammengefunkt" wird,
    dann wäre das in vielen Fällen mal mehr als notwendig...   :-P  :)
    Wobei da wohl das BZF auch nicht hilft - Käse funken sich ja sowohl Uler (dies ja nicht haben müssen...), als auch PPler zusammen... und Letztere haben′s BZF ja nunmal auf jeden Fall gemacht...

    Ich muss sagen, dass ich es beim BZF als sehr hilfreich empfand, vorher schon ein paar Monate geflogen zu sein und etwas Funkerfahrung zu haben. Die Erfahrung aus der Zeit nach der Ausbildung ohne BZF hilft jedenfalls erheblich, die Ausbildungsinhalte des BZF zu verinnerlichen.

  • Hallo,

    >
    > Die Erfahrung aus der Zeit nach der Ausbildung ohne BZF hilft jedenfalls erheblich,
    > die Ausbildungsinhalte des BZF zu verinnerlichen.
    >

    Das stimmt schon - ging mir auch so :)

    Aber ich hoffe aber ein wenig, dass es helfen könnte, gleich von Anbeginn der
    Ausbildung (egal ob ULer oder PPLer) gescheit Funken zu lernen und gelehrt zu bekommen,
    wenn es nun direkt in die Ausbildung integriert wird und auch gleich ein Prüfungsfach ist / wird.

    Man hat oft den Eindruck, dass auch eine Menge FIs die ganze Funkerei z.Zt. nicht
    so wirklich ernsthaft "betreiben", da das ja "irgendwo anders" beim BZF nochmal "gelernt" wird...

    ...da ist das Flugschul-Funk-Kind aber meist schon in den berühmten Brunnen gefallen...

    ;))

    BlueSky9

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