Hallo,
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> Insofern ist dieser Beitrag unter aller Sau, mit Verlaub.
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Sach′ mal, tickst du eigentlich noch richtig?
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> Jeder Flug wird ja immer mehrfach erfasst: Flugbuch, Bordbuch,
> Hauptflugbuch, Charterkladden etc..
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Dann solltest du mal deinen Horizont etwas erweitern,
denn schon bei deinem alleresten Flug z.B. von einem kleinen
französischen Flugplätzchen zu einem anderen kleinen französischen
Flugplätzchen wird dann ganz genau garnix mehr "erfasst"... ;)
btw.
Du führts auch deinen Reisepass im Original mit
und nicht einen selbst ausgedruckten Zettel auf den
du geschrieben hast: "Ich besitze einen gültigen Reisepass"
Aber vollkommen Wurscht - letzten Endes wird genau solch′ eine
Frage nur von einem Gericht zu klären sein!
Und wenn in §120 LuftPersV davon gesprochen wird, dass
erlaubnispflichtiges Personal ein FlugBUCH zu führen hat,
dann wird man sich vor Gericht über den Begriff **BUCH**" schon
Gedanken machen müssen, wenn man nur einen flattrigen Haufen
irgendwann selbst ausgedruckter Zettel vorliegen hat?!? :)))
Es gibt eine Menge Dinge zum "Aufregen",
aber das?? M.E. Mumpitz!
Aber jeder wie er meint...
BlueSky9
Ich hoffe, wir erleben hier keine Reinkarnation von FD... ;)
Chris
BlueSky9 schrieb:Ich denke schon, ganz im Gegensatz zu vielen anderen Luftfahrambitionierten!
Sach′ mal, tickst du eigentlich noch richtig?
BlueSky9 schrieb:richtig, nur ist das bekanntlich kein deutsches Hoheitsgebiet und da greife der deutsche Luftfahrtbeamte mit seinen selbstgstrickten Vorschriften natürlich ins Leere.
Dann solltest du mal deinen Horizont etwas erweitern,
denn schon bei deinem alleresten Flug z.B. von einem kleinen
französischen Flugplätzchen zu einem anderen kleinen französischen
Flugplätzchen wird dann ganz genau garnix mehr "erfasst"...
BlueSky9 schrieb:Nee mach ich nicht, denn in der EU brauchst keinen Reisepass. Aber das mit dem Zettel ist ne Idee, werd ich künftig so machen.
Du führts auch deinen Reisepass im Original mit
und nicht einen selbst ausgedruckten Zettel auf den
du geschrieben hast: "Ich besitze einen gültigen Reisepass"
BlueSky9 schrieb:Der Begriff "Buch" bedeutet ja nicht automatisch handgeschrieben und in Goldschnitt gebunden, was allein schon bei einem Hörbuch oder einem eBook schwierig wäre.
Und wenn in §120 LuftPersV davon gesprochen wird, dass
erlaubnispflichtiges Personal ein FlugBUCH zu führen hat,
dann wird man sich vor Gericht über den Begriff **BUCH**" schon
Gedanken machen müssen, wenn man nur einen flattrigen Haufen
irgendwann selbst ausgedruckter Zettel vorliegen hat?!?
Für den einen ist es Mumpitz und für den anderen eben willkürliche Behördengängelei ohne jeglichen rechtlichen Hintergrund.
Chris_EDNC schrieb:???Gustav
Ich hoffe, wir erleben hier keine Reinkarnation von FD... ;)
Ich erfreue mich bester Gesundheit. Eine Wiederfleischwerdung ist (noch) nicht nötig!
Michael
@FD
Gott sei Dank, das ist schön :-)
Hier die offizielle Aussage.
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Sehr geehrter Herr Becker,
bezug nehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Land Niedersachsen als die für Sie zuständige „Competent Autority“ analog der EU Verordnung FCL.050 in Verbindung mit AMC1 FCL.050 bestimmt, wie die Form der Flugbuchaufzeichnung vorzunehmen ist.
Bei einem Flugbuch handelt es sich um ein Dokument mit Urkundencharakter. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Form und Weise der Führung der Aufzeichnungen festzulegen und einzuhalten.
Flugbücher sind in gebundener Papierform zu führen und für mindestens fünf Jahre nach dem letzten Eintrag aufzubewahren. Es empfiehlt sich jedoch ein längerer Aufbewahrungszeitraum für etwaige Nachweispflichten (z.B. im Falle der Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen).
Eine entsprechende grundsätzliche Richtlinie, die auch die obig aufgeführten Aussagen beinhaltet, wird zukünftig in zahlreichen Bundesländern, u.a. in Niedersachsen, bekannt gegeben.
Sollten noch etwaige Rückfragen bestehen, stehen Ihnen selbstverständlich die Kollegen aus dem Geschäftsbereich Wolfenbüttel, die die Region um Burgdorf betreuen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
........
Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Oldenburg
-Luftfahrtbehörde-
Kaiserstr. 27
26122 Oldenburg
Guten Tag.
Nicht zu fassen! Da stellt jemand eine eigentlich leicht zu beantwortende Frage, leicht zu beantworten, weil schließlich jeder Lizenzinhaber einmal die Theorieprüfung bestanden haben muss, und da wurden die Grundlagen ausführlich behandelt. Statt die unten aufgeführten, selbsternannten Alleswisser nun dem Rest der Welt mitteilen, dass sie es nicht genau wissen, stellen sie ihre selbst gebastelten Interpretationen diverser Regelungen in den Raum und erklären sie teilweise per se als Gesetz. Anstatt wie im letzten Post zu lesen, eine einfache Anfrage bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde alle Unklarheiten beseitigen kann.
Der seit 10.10.1927 verstorbene Gustav Weißkopf schreibt in einem an Arroganz kaum zu toppenden Schreibstil:
... vom pers. Flugbuch steht da ja wohl nix!
... andere Beweise folgen.
... Wie auch, es gibt ja keine!!
... Solange meine Aufzeichnungen glaubhaft und plausibel sind und kein andere Verdacht entsprechender Unregelmäßigkeiten besteht, muss die Art und Weise der Aufzeichnungen völlig egal sein. Alles andere ist inakzeptabel Gängelung.
Chris_EDNC, der wohl nicht mal versucht hat eine Information bei der zuständigen Behörde zu bekommen urteilt vorschnell:
... Da bekommst Du auch nur eine Meinung...
... Erst ein letztinstanzliches Gerichtsurteil wuerde Klarheit schaffen.
Chris
positv z.B., in dessen Verein die Mehrzahl kein Flugbuch führt, weil sie alle samt der Meinung sind, dass man das halt nicht muss, schreibt hier:
... Es steht nicht klar geschrieben. Siehe hier….
Manchmal, wenn man nichts zu sagen hat, oder es einfach nicht weiß, sollte man vielleicht besser die Klappe halten.
Fliegergruß
Gerald
Tja... wie sich manche Leute ein Diskussionsforum vorstellen, kaum glaublich.
Da fehlen mir sozusagen die Worte...
Gerald Lorenholz schrieb:Und dazu stehe ich nach wie vor. :)
Chris_EDNC, der wohl nicht mal versucht hat eine Information bei der zuständigen Behörde zu bekommen urteilt vorschnell:
... Da bekommst Du auch nur eine Meinung...
... Erst ein letztinstanzliches Gerichtsurteil wuerde Klarheit schaffen.
Chris
... Gerald Lorenholz schrieb als ersten Beitrag:
"Nicht zu fassen!" ...
Willkommen im Forum - auch du wirst noch erkennen, es gibt vieles was man "nicht fassen kann" ...
LG Flugherb
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