Hallo zusammen,
kurze Frage, ich muss jetzt ein neues Flugbuch anfangen und wollte fragen wie das rechtlich ist.
Muss ich das alte weiter mitführen ? Im neuen gibts die Spalte Übertrag, hier hab ich die Summe der Stunden und Starts des alten übertragen, aber wie ist das rechtlich wenn ich kontrolliert werde. Hier steht ja jetzt nichts mehr von Übungsflug mit dem Fluglehrer oder sonst wem, auch kann man nicht nachvollziehen ob ich die Stunden der letzten zwei Jahre zusammen hab.
Gruß
Bis dass sich die einzuhaltenden Standarts auch aus dem neuen Flugbuch ergeben ( Übungsflug mit FL, Mindeststunden etc.), ist das abgeschlossene Flugbuch mit zu führen.
Danke :)
Beste Grüße
Ralf
DiJoZi schrieb:Irrtum.
Bis dass sich die einzuhaltenden Standarts auch aus dem neuen Flugbuch ergeben ( Übungsflug mit FL, Mindeststunden etc.), ist das abgeschlossene Flugbuch mit zu führen.
Gustav
Gustav Weißkopf schrieb:Hmm, und was ist mit
bei der Ausübung der mit der Lizenz
"c) Piloten und Flugschüler müssen auf Aufforderung eines autorisierten Vertreters einer zuständigen Behörde ohne ungebührliche Verzögerung ihren Flugzeitnachweis zur Kontrolle vorlegen."
Sende ich Ihnen im Original gerne zu.
Rüdiger
Benütze seit einiger Zeit das App Safelog (Android+IOS), d.h. ich führe mein persönliches Logbuch nur noch digital. Habe davor die analogen Einträge per Hand auf Safelog übertragen damit ich meine Gesamtstundenzahl habe. Die Daten lassen sich als Excel sichern, praktisch sind die Anhänge die man jedem Logbucheintrag zufügen kann wie Fotos, Notizen, Zeichnungen, Unterschriften etc. etc. Das App erspart mir vor allem die doppelte Buchführung (Flugbuch) und gelegentliche Rechenfehler...zur Not habe ich die gleichen Daten nach wie vor schriftlich im Flugbuch.
Hallo,
>
> d.h. ich führe mein persönliches Logbuch nur noch digital.
>
m.E. Keine gute Idee...
Die Landesluftfahrtbehörden argumentieren nach JAR-FCL 1.080 wohl,
dass Flugbücher kontinuierlich, handschriftlich und gebunden geführt
werden müssen.
Oder meinst du mit "persönliches Logbuch" das Bordbuch?
Bordbücher sind für ULs nicht vorgeschrieben, die kann man
also in der Tat "nur digital" führen. :)
>
> Das App erspart mir vor allem die doppelte Buchführung (Flugbuch) ...
>...zur Not habe ich die gleichen Daten nach wie vor schriftlich im Flugbuch.
>
?!?! Das kapier ich jetzt nicht... "Doppelt" oder "nicht doppelt"?!?
"schriftlich" oder "nicht schriftlich"?? ;-))
BlueSky9
grübel... also "kontinuierlich, handschriftlich und gebunden" kann ich im FCL jetzt irgendwie nicht finden. Allenfalls, daß es den Anforderungen der zuständigen Behörde genügen soll. lese ich da raus.
Oder steht was davon in den AMC?
Als alter Gegner von "Edevau zu Fuß" bringe ich es schon lange nicht mehr, meine Starts von Hand vom Monitor ab- und in ein Buch reinzuschreiben, das meist zu wenig oder zu viel oder viel zu kleine Spalten hatte... irgendwie nicht ganz zeitgemäß.
Den Behörden ist ein gewisser Umerziehungsdruck durchaus zuzumuten, finde ich.
Und was heißt denn gebunden? Irgendwo steht ausdrücklich, daß es kein Schnellhefter, Ringbuch oder so was sein darf. Naheliegend und verständlich.
Aber ein paar Heftklammern genügen, und schon ist es "gebunden"! Was denn sonst?
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