Low Approach auf unbesetzten PPR Platz ?!

Forum - Luftrecht
  • Hallo,

    mal eine halbwegs dumme Frage (oder auch nicht ?!):
    Wenn ich so ′regelkonform und ziellos′ (also lokal) herumfliege, kommt mir ab und zu der Gedanke, ob es erlaubt ist, auf eines der zahlreichen unbesetzten (oder gleichzeitig auch nicht für mich zugelassenen, privaten) UL-Fluggelände einen Landeanflug ohne Aufsetzen zu Übungszwecken durchzuführen.

    OK oder nicht ?!

    Matthias
  • Nicht OK!

    Michael

    PS: Mehr kann man ja nicht schreiben, denn im Thread "Wo ist BRAVO in der CTR Schönefeld?" schrieb silvester44: ... für rechtliche belehrungen sind andere stellen zuständig.
  • Also mich würde die rechtliche Seite wohl interessieren...
  • Das war die Geschichte mit der Mindestflughöhe, die nur zum Zwecke von Start und Landung unterschritten werden darf. Ein Low Approch ist weder das Eine noch das Andere.

    In dem Zusammenhang gibt es immer wieder mal die kuriosesten Ideen und Interpretationen. Die Realität ist recht simpel. Das Regelwerk ist da recht eindeutig und unromantisch. Beispiel Notlandeübung. Ist ja auch ein Unterschreiten und eigentlich zu positiven Zwecken (Inübungshaltung!). Dennoch, müßte man beim RP gesondert beantragen.

    Truxxon
  • Eine Notlandung ist ein derart außergewöhnliches Flugmanöver, welches immer die Folge von unvorsehbaren Begleitumständen* ist, dass man sie nicht üben kann.
    Aus diesem Grund übt man lediglich die sogenannte Ziellandungen, die dazu dienen, aus einer Höhe von ca. 2000 ft (Reiseflug) über Grund ein erreichbares Landefeld ohne Motorhilfe sicher anzusteuern.
    Solche Ziellandeübungen sind jederzeit von jedem Scheininhaber an beinahe jedem Landeplatz, der in Betrieb ist, nach Ankündigung durchführbar. Dabei wird das Aufsetzten zwar angestrebt, kann aber aus Sicherheitsgründen - z.B. zu kurz oder zu weit kommen - selbstverständlich auch unterbleiben.
    Der grundlegende Unterschied zum ach so beliebten "tiefen Überflug" ist der Anflug in Landekonfiguration und entsprechender Geschwindigkeit.
    In einigen Regierungsbezirken haben manche Fluglehrer ihnen zugeteilte "Notlandefelder", wo sie diese Ziellandungen auch außerhalb der Landplätze mit ihren Schülern oder "Nachschülern" sogar bis zum Aufsetzen üben können.
    Ein gewissenhafter Pilot, vor allem wenn er kein gestandener und geübter Segelflieger ist, sollte solche Ziellandeübungen immer wieder einmal durchführen!

    Michael

    *) Das absichtliche Herbeiführen solcher Umstände durch übereifrige Checker während ihrer Checkflüge hat schon mehr als einmal nicht mit einer geglückten Notlandung geendet sondern führte zum Crash mit Toten und Verletzten!
  • Na, geht doch... :-)
  • Hallo,

    ist ja interessant. Folglich wäre also ein Tiefanflug rechtlich gleichzusetzen mit dem vorsätzlichen Unterschreiten der Mindestflughöhe?

    Wozu hat man sich denn dann die Sprechgruppe "ERBITTE TIEFANFLUG" ausgedacht, wenn die Durchführung gar nicht erlaubt ist. Wenn dann die Bodenstelle diesen mit "PISTE (Bezeichnung) FREI ZUM TIEFANFLUG" genehmigt, macht die sich dann "mitschuldig"?

    Ob unsere Gesetze wirklich so gedacht sind?

    Ich möchte die Eingangsfrage leicht geändert noch mal stellen: Ist ein Tiefanflug auf einen derzeit nicht besetzten PPR Platz rechtlich anders zu bewerten als ein Tiefanflug auf einen geöffneten Platz, auf dem ich aufsetzen darf?

    Und: Gab es in Deutschland schon mal irgendwelche Folgen, weil jemand auf einen nicht geöffneten Platz einen Tiefanflug durchgeführt hat?

    Grüße
    Maik
  • Maik schrieb:
    Wozu hat man sich denn dann die Sprechgruppe "ERBITTE TIEFANFLUG" ausgedacht, wenn die Durchführung gar nicht erlaubt ist. Wenn dann die Bodenstelle diesen mit "PISTE (Bezeichnung) FREI ZUM TIEFANFLUG" genehmigt, macht die sich dann "mitschuldig"?
    Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber woher hast du denn die Sprechgruppe? Die habe ich noch nie gehört oder gelesen. Allerdings bin ich da auch nicht wahnsinning Bibeltreu. Was aber viel häufiger vorkommt ist ein tiefer Überflug, um den Zustand der Piste zu beurteilen oder anhand des Landekreuzes die Landerichtung zu ermitteln. Das kann schon mal sinnvoll sein.

    Ja, diese Manöver führen schon mal zu Auseinandersetzungen, wenn z.B. Bauern, Jäger oder Tierschützer dort ihre Interessen vertreten und in den Höhen sind dann Kennzeichen besonders deutlich lesbar. Die Schließung der Plätze zu bestimmten Terminen kann neben Betreiber-Organisation auch Umweltschutz- oder Tierschutzaspekte haben.

    Eine weitere goldene Regel in dem Zusammenhang: Man muß nicht alles öffentlich diskutieren. Insofern ist die Geschichte mit der Mindestflughöhe und den Starts und Landungen schon recht final und eindeutig.

    Truxxon

    EDIT ... und durch die Flugplatzpflich in unserem Land sind Starts und Landungen nur auf Flugplätzen erlaubt. Ist ein Flugplatz geschlossen, ist es eine Wiese. Das erklärt den zweiten Teil der Frage.
  • truxxon schrieb:
    Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber woher hast du denn die Sprechgruppe?
    ist aus den NFL:

    NfL I 53/07
    2.83 (Seite 38)


    Meine Meinung:
    Der tiefe Überflug, um den Zustand der Piste zu beurteilen oder anhand des Landekreuzes die Landerichtung zu ermitteln, (oder auch um den Wind in Bodennähe zu beurteilen) dient natürlich der Landung selbst und ist somit erlaubt.

    Grüße
    Maik
  • Moin,

    genau über Maiks Frage bin ich auch schon gestolpert: Wozu gibt es eine Sprechgruppe für ein verbotenes Manöver?

    Meine Interpretation lautet: Es gibt sie, weil keine Sau - selbst die Leute vom Fach - das europäische Luftrecht mehr durchschaut. Inkonsistenz (von manchen absichtlich als Inkontinenz fehlgelesen), Widersprüchlichkeit und Mangel an Normenklarheit wohin man schaut. Alles vermutlich gut gemeint aber zu vieles schlecht gemacht. Es bräuchte eine Kommission zur Entmistung von Luftverkehrsregeln, so wie es die gelegentlich für kommunale Rechtswerke gibt.

    Es wäre ja kaum der Rede wert, wenn es - wie einige Forenteilnehmer uns vermitteln - doch nicht so heißt gegessen wie gekocht würde. Doch Fälle aus meiner nächsten Nähe lehren mich, dass minimale Verfehlungen in der UL-Fliegerei mit allzu drakonischen Strafen sanktioniert werden. Fünf Minuten nach Platzschließung gelandet? Trotz defektem Taillight gestartet, auch wenn es für UL nicht einmal vorgeschrieben ist? Folge: Geldstrafen plus Gerichtskosten, für die man sich auch locker eine Körperverletzung samt Beleidigung zum Nachteil eines RP-Mitarbeiters hätte leisten können.

    Der Tiefanflug bleibt ein Mysterium.

    Gruß
    ColaBear
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