Hallo zusammen,
ich würde gerne heuer in meinem Urlaub in Österreich ein UL chartern. (Region Tirol). Da ich einen ICAO PPL (A) - FCL und UL deutschen Schein besitze, hat mir der österreichische Vercharterer mitgeteilt, dass ich keinen österreichischen UL-Schein machen muss, da in Österreich ein UL (A) Flugzeug mit den PPL (A)- FCL geflogen werden kann. Da ich allerdings auch über die Grenze nach Italien oder Deutschland fliegen möchte, habe ich die Frage, wie kann ich dort bei einer Kontrolle nachweisen, dass ich mit dem PPL (A) FCL ein österreichische UL fliegen darf oder hängt diese Regelung nur am OE Luftraum? Wer kennt schon diese Regelung in DE oder Italien /Schweiz?
Denn bei einer Kontrolle ich hätte keinen österreichischen UL Schein für das OE - UL, sondern nur den PPL (A) -FCL und den deutschen UL Schein. Welche Regelungen gelten für ein österreichisches UL im DE Luftraum?
Hat jemand eine Idee
Danke
Timo
Empfehlung : an DULV oder DAeC wenden, ich glaube kaum, dass Du hier eine qualifizierte Antwort bekommen kannst.
Wäre aber nett wenn du uns das Ergebnis mitteilen könntest, ist eine Interessante Frage.
Gruß
Ich vermute historisch sind fast 50% der ULs in Österreich D-M* registriert. Vielleicht findest du einen Vercharterer der eine D-M* registrierte Maschine hat, und diese sollte dann zusammen mit der Deutschen UL-Lizenz legal zu fliegen sein, oder?
In Italien darfst du mit dem selben Flugschein fliegen wie es im Heimatland erlaubt ist.
timo4535 schrieb:Diese Lizenz hat nur noch antiquarischen Wert ...
Da ich einen ICAO PPL (A) - FCL
Michael
Aktuell sind 30 Besucher online.