Chris_EDNC schrieb:Naja, bei der Zuladungsproblematik würd ich mir schon überlegen, welche Pappe nun die Richtige ist. Ein Gramm hir und da, ja, da kommt was zusammen....!?
Klingt jetzt vielleicht zu einfach, aber ich wuerde beide Scheine mitnehmen... :)
Es geht aber noch besser: Zuerst jemanden finden der die pyrotechnische Einweisung in den LAPL Schein behördlich anerkannt pinselt und anschließend mit den beiden freundlichen Herren (die mit dem blauen Bulli) diskutieren). ;)
VG
Thomas
Hallo,
>
> EIgentlich ist ein "höherwertiger" Schein doch der Nachweis das ich wohl in der Lage bin bin Luftfahrzeug zu bewegen.
>
Das haben sich schon viele 172er PPL Kapitäne gedacht,
_bevor_ sie das erste Mal in einem 472kg Gickel durch die
Mittagsthermik zur Landung geschüttelt wurden!!
;-)
BlueSky9
Unbenommen. Das es einig C172 und PA18 Gelegenheitsjockeys gibt, wissen wir alle. Ich finde ein C172 auch dröge zu fliegen.
Aber ein Z602 ist nun auch nicht mega anspruchsvoll, was auch gut so ist.
Carlson, als LAPL Inhaber kannst Du Dir einen Befähigungsnachweis für den SPL mit einer Stunde holen und meines Wissens nach eintragen lassen. So stehts zumindest auf den Seiten meiner ex Flugschule:
Eine Umschulung von PPL(A) auf UL Lizenz SPL-F umfasst folgende Punkte:
Ausbildungsmeldung beim DAeC e.V.
Technik und Unterweisung im Fach Pyrotechnik
Verhalten in besonderen Fällen
mindestens einen einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer ohne Unterbrechung
Gut, da geht man vom PPL (A) aus aber LAPL ist in meinen Augen gleichwertig
Du musst einen Flug mit SPL Fluglehrer durchführen und alle UL spezifischen Manöver durchführen und beherrschen. Das kann natürlich eine Stunde sein, aber genauso gut auch drei. Es entscheidet der FI.
Dann noch die theoretische Prüfung wegen der Pyrotechnik bestehen und dann bekommst du eine SPL für UL, aber nicht einfach einen Vermerk in deine PPL ode LAPL Lizenz, dass du nun auch UL fliegen darfst.
Dementsprechend hast du dann in einem UL die SPL UL Lizenz mitzuführen und in einer Echo die PPL oder LAPL Lizenz.
Ralf
MOIN schrieb:Ich glaube die größte Katastrophe ist nach wie vor, dass damals zwei Verbände beauftragt wurden und die sich nicht einmal in den einfachsten Dingen darüber einig sind, was man denn nun tatsächlich zu tun hat. Auszug von der DULV Homepage:
mindestens einen einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer ohne Unterbrechung
Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und dokumentiert werden.
Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.
Wer das in einer Stunde schafft, kann sich bei uns in EDVI ein Eis abholen :)
Man stelle sich einen Umschüler mit LAPL vor, der die geforderte eine Stunde UL mit Lehrer bei CAVOK und 2 kn Wind geflogen ist und sich nun über seine SPL freuen kann. Die PAX-Berechtigung gibt′s als LAPL-Inhaber geschenkt. Demnach muss keine weitere Betreuung durch die Flugschule erfolgen. Herrlich. Danach vier Wochen kein Flugwetter. Es juckt schon in den Fingern. Der versprochene Ausflug steht an. Endlich blauer Himmel. Direkt mit Frau, Sack und Pack zur See. Super Wetter. 32°C, CAVOK, schön thermisch, 15 kts cross. Viel Spaß... und viel Glück!
Deswegen finde ich den vom DAeC angedachten einstündigen Übungsflug zur Umschulung mehr als grenzwertig. Keine Sorge, nur meine Meinung. Es wird genügend Leute geben, die es geil finden und befürworten :)
Als verantwortungsbewusster Pilot, der wir alle sind, nimmt man sich fuer so eine Schulung soviele Stunden, wie man braucht. Da braucht es eigentlich auch keine Vorschriften fuer Mindeststunden.... Wem 1 Stunde reicht, fein. Wer 10 braucht, um sicher zu fliegen, auch fein.
Chris
sukram schrieb:Also, der DAeC fordert für eine Umschulung min. 1,5 Stunden als Nachweis. Darunter wird nichts akzeptiert. Das kann reichen, muß es aber nicht, ich sag mal: ehr nicht.Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und dokumentiert werden.
Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.Wer das in einer Stunde schafft, kann sich bei uns in EDVI ein Eis abholen :)
Deswegen finde ich den vom DAeC angedachten einstündigen Übungsflug zur Umschulung mehr als grenzwertig. Keine Sorge, nur meine Meinung. Es wird genügend Leute geben, die es geil finden und befürworten :)
Was der DULV da mit dem 50km-Flug bezwecken will, erklärt sich mir auch nicht. Gut finde ich jedoch die Abarbeitung der Ausbildungsabschnitte. Nur das hat einen Sinn und da werden 1,5 Stunden nicht reichen.
Zum Thema "Einstündiger Übungsflug" die der DAeC fordert. Das ist natürlich Quatsch. Sie begründen das damit, das man ja nach §45 LuftPersV diesen Flug benötigt, um die Rechte aus der Lizenz warnehmen zu können. Komplett falscher Bezug. Es handelt sich hier aber um eine "Erstausstellung" der Lizenz, insofern hat man ganze 2 Jahre Zeit, diesen Flug nachzuweisen. Da bin ich aber schon im Gespräch.
Besser ist es, sich vernünftig Einweisen zu lassen. Besser einmal Geld investieren und dafür in der Zukunft sicher zu sein. Fehler macht man auch so genug. Zu Sterben, weil man es nicht besser wußte (weil man sparen wollte und alles schnell schnell gehen mußte) ist irgendwie nicht zielführend.
Grüße vom Carlson...... der soche Einweisungen im Verein total kostenlos macht, verrückt nicht!?
Carlson schrieb:Ist technisch gesehen der gleiche Bürokratiestuss wie die derzeitige Auslegung der Passagierberechtigung. Letztere ist in meinen Augen die absolute Sinnlosigkeit in sich. Ich würde es ehrlich gesagt besser finden, wenn frisch gebackene Piloten die Erlangung der Berechtigung mit einem gegengezeichneten Nachweis (Flugleiter, Ausbildungsleiter oder whatever) von X Flugstunden und X Landungen beim Verband beantragen könnten. Zum Beispiel 10 Flugstunden und 25 Landungen nach Lizenzerhalt o.ä. Meiner Meinung nach besser, als sich rund 4,5 Stunden auf dem Weg von A nach B nach C usw. zu langweilen (vor allem hinsichtlich dessen, dass man genau das in der Naviausbildung ja schon hinter sich gebracht hat)...
Was der DULV da mit dem 50km-Flug bezwecken will, erklärt sich mir auch nicht.
Just my 2 cents :)
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