Neue EU Regeln 25.08.2016

Forum - Luftrecht
  • Hallo zusammen,

    im letzten Fliegermagazin war ein interessantes Heft über die neuen EU Regeln dabei, jetzt gibt es ja einige Neuerungen. Dazu hätte ich ein paar fragen, denn ich bin schon am zweifeln ob ich das alles richtig verstanden hab ;) 

    Punkt 1: Der Paragraf mit dem Titel Flugvorbereitung schreibt nur zwei Dinge vor:

    1. Muss sich der Pilot versichern dass alle Bodeneinrichtungen geeignet sind ( Startbahnlänge, Landestrecke, NOTAMS u.s.w. ). 

    2. Muss sich der Pilot über das Wetter informieren.

    "Wie schon bisher gibt es keine offizielle Quelle für Wetterinformation"

    Mich irritieren hier zwei Dinge, es hieß immer GAFOR ist das offizielle Wetter für uns. So warum steht hier dass es nichts offizielles gibt ? Kann ich jetzt auch Topmeteo verwenden ?

    Auch ein zweiter Zusatz macht mich stutzig.

    "Schon bisher ist ein Flugdurchführungsplan, auch Nav Log genannt, in Deutschland nur für IFR Flüge vorgeschrieben. Auch der berühmte Strich in der Karte wird nicht verlangt. Das bleibt so, die EU Regeln reden nicht einmal mehr von einem Nav Log für IFR Flüge. Dessen ungeachtet ist der Flugdurchführungsplan bei vielen Flügen sinnvoll".

    Hat nicht jeder in der Flugschule gelernt dass ein Flugdurchführungsplan für jeden Flug der über die Platzrunde hinausführt pflicht ist ?? Laut diesem Ausschnitt ist das ja quatsch sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft.

    Ich hoffe mir können das ein paar Experten erläutern...

    Punkt 2: Die neue EU Vorschriften erlauben nun ausdrücklich auch digitale Karten, auch ein Gutachten bestätigt nun die Rechtmäßigkeit der Verwendung von Jeppesen VFR Karten.

    Wenn ich es hier richtig verstanden hab, ist auch die ICAO Karten Pflicht somit hinfällig.

    Was meint ihr ?

  • Hallo,

    ich bin zwar sicher kein Experte, aber...


    >
    > es hieß immer GAFOR ist das offizielle Wetter für uns.
    > So warum steht hier dass es nichts offizielles gibt ?
    >

    Wie soll es denn ein "offizielles GAFOR" geben, wenn
    z.B. ein italienischer Pilot garnicht weiß, was
    ein GAFOR überhaupt ist?

    Wenn man mal über den Tellerrand unserer Landesgrenzen
    hinausschaut, dann macht das schon Sinn - mach′ mal ein
    Wetterbriefing für GB - da wirst du ein "deutsches GAFOR"
    lange suchen müssen   ;-))



    >
    > Hat nicht jeder in der Flugschule gelernt dass ein Flugdurchführungsplan
    > für jeden Flug der über die Platzrunde hinausführt pflicht ist ??
    >

    Ich hoffe nicht!!  :)

    Ein "Flugdurchführungsplan" war auch in der Vergangenheit
    für nichtgewerblich VFR nicht vorgeschrieben.



    >
    > Wenn ich es hier richtig verstanden hab, ist auch die ICAO Karten Pflicht somit hinfällig.
    >

    Auch eine ICAO-Karten Pflicht hat es so _nie_ gegeben!
    Schon früher hieß es lediglich "...aktuelles, für den Flug notwendiges Kartenmaterial..." o.Ä.
    In keinem Gesetzestext der Welt konntest du eine Verpflichtung zum Benutzen
    z.B. einer "ICAO-Karte der DFS" finden ;)



    >
    > Die neue EU Vorschriften erlauben nun ausdrücklich auch digitale Karten,
    >

    Ein konkretes "Medium" für die Karten was auch in der alten Gesetzgebung
    nicht vorgeschrieben.



    ((( nicht ganz ernst gemeint:

    Aber es ist jetzt fast noch besser:
    Im Grunde sind nach neuer SERA Regelung "Papierkarten" garnicht mehr
    zugelassen (OK, etwas überspitzt ausgedrückt ;) denn die Karten sollen
    dem AIRAC Cycle entsprechend upgedated werden.
    D.h. eine Papierkarte wäre dann vom "user" alle ca. 28 Tage händisch
    mit dem Filzstift auf den "neuesten Stand" zu bringen...   :-))))

    )))



    BlueSky9


  • Hi blueSky,

    danke dann werd ich wohl mal alle hier belehren müssen :D, also wir haben überall beigebracht bekommen, dass man ein Winddreieck machen muss, dass eine Karte dabei sein muss und dass nur Ausdrucke aus dem deutschen Wetterdienst benutzt werden dürfen. Achja und dass nur die ICAO genommen werden darf ;)

    LG

  • BlueSky9 schrieb:
    Wie soll es denn ein "offizielles GAFOR" geben, wenn
    z.B. ein italienischer Pilot garnicht weiß, was
    ein GAFOR überhaupt ist?
    ...
    Auch eine ICAO-Karten Pflicht hat es so _nie_ gegeben!

    Naja, selbst ein italienischer Pilot sollte sich vor Einflug in das deutsche Hoheitsgebiet tunlichst mit der gültigen AIP auseinandersetzen. Dort wird er nämlich unter GEN 3-27 erfahren, dass er nur vom DWD akkreditierte Flugwetterinformationen erhalten kann. Somit dürfte ihm auch ein GAFOR durchaus geläufig sein!!   
    ...
    Auch wenn es keine namentliche " ICAO-Karten Pflicht " gibt, so sind dennoch die Karten (einschl. derer in der AIP) der DFS für das deutsche Hoheitsgebiet die einzig offiziellen. Die DFS ist als beliehenes Unternehmen nämlich Teil der Luftverkehrsverwaltung des Bundes. Insofern sind deren einschlägige Veröffentlichenungen (wie z.B. NfL, AIP, NOTAM) eben amtlich.

    Michael

  • Hallo Michael,


    >
    >  Dort wird er nämlich unter GEN 3-27 erfahren, dass er nur
    >  vom DWD akkreditierte Flugwetterinformationen erhalten kann.
    >


    Sorry - ich habe hier gerade nur eine relativ alte
    AIP Ausgabe zur Hand, will aber trotzdem mal zitieren:

    GEN 3-27

    ...Der deutsche Wetterdienst hat die Aufgabe, der meteorologischen
    Sicherung der zivilen Luftfahrt in der BRD. Zur Erfüllung dieser
    Aufgabe bietet der DWD neben einer telefonischen Flugwetterberatung
    u.a. verschiedene automatische Verfahren... usw. usw.



    Der DWD tut und macht - aber kein Wort davon, das der DWD die
    _einzige_ und alleinig _offizielle Quelle_ für Wettervorhersagen
    ist.


    Weiter:

    Die Nutzung dieser automatischen Verfahren erfüllt die Forderungen
    des § 3a LuftVO, wonach sich der Luftfahrzeugführer über die verfügbaren
    Flugwettermeldungen und -vorhersagen ausreichend zu unterrichten hat.


    Dort steht schon mal nicht, dass _nur_ diese DWD Verfahren der Verpflichtung
    zur Wetterinformation genügen. Sie tun es - ohne Zweifel.
    Aber von "Ausschliesslichkeit" kann ich kein Wort finden.


    Weiter:

    Die Entscheidung, welche Beratungsverfahren genutzt werden und welche
    Flugwetterinformationen erforderlich sind, obliegt dem Luftfahrzeugführer.


    Wie gesagt, das ist hier aus einer älteren AIP Version.
    Könntes du das mal aus der aktuellen Version gegenchecken?!

    Danke!!



    >
    > Die DFS ist als beliehenes Unternehmen nämlich Teil der Luftverkehrsverwaltung des Bundes.
    > Insofern sind deren einschlägige Veröffentlichenungen (wie z.B. NfL, AIP, NOTAM) eben amtlich.
    >


    Streitet niemand ab - und ist auch vollkommen richtig.

    Schon hundert mal durchgekaut:
    Die _Informationen_ der DFS sind die einzig _amtlichen_ - keine Frage.

    Aber auf welchem "Medium" und über welchen "Provider" ich mir diese
    Informationen zugänglich mache, das ist nirgends vorgeschrieben.

    Wenn ich mir einen Chiniesen für 2 Euro am Tag anheuere, der
    die offizellen und aktuellen _Informationen_ aus der DFS-Karte
    mir mit einem Satz Filzstifte auf ein handgeschöpftes Büttenpapier
    malt, und ich die Verantwortung dafür übernehme, das er sich nicht
    "vermalt" hat, dann kann ich damit fliegen gehen.

    Er kann das Ganze dann auch als Vektoren in eine App "reinmalen"!  :-)



    Aber im Grunde sind wir uns ja einig, oder?!   ;)))


    BlueSky9



  • Hallo Sammy,


    >
    > dass man ein Winddreieck machen muss,
    >

    Du musst deinen Flug vorbereiten und das
    dann auch mglw. "darlegen" können - ja.

    Aber "Winddreieck zeichnen" oder "Strich in die Karte malen"
    ist alles prima, jedoch so konkret nirgends vorgeschrieben.

    Es liegt in deiner Verantwortung.




    >
    > dass eine Karte dabei sein muss
    >

    Korrekt!


    >
    > und dass nur Ausdrucke aus dem deutschen Wetterdienst benutzt werden dürfen.
    >

    Auch hier:  Die "Ausdrucke" des DWD sind ganz sicher zu empfehlen,
    aber eine vorgeschriebene ausschliessliche Verwendung von DWD-
    Material kann ich nirgends finden.

    Aber evtl. bekommen wir vom Michael noch einen aktuelleren
    AIP GEN 3-27 Text dazu.




    >
    > und dass nur die ICAO genommen werden darf ;)
    >

    Nein - dann wäre Jeppesen schon lange pleite!  :)



    BlueSky9


  • BlueSky9 schrieb:
    Sorry - ich habe hier gerade nur eine relativ alte
    AIP Ausgabe zur Hand
    Ja vor 45 war alles besser in der Luftfahrt ....

    GEN 3-27:
    "Dem Deutschen Wetterdienst (DWD) obliegt per Gesetz die meteorologische Sicherung der zivilen Luftfahrt in Deutschland. Zur Erfüllung dieser Aufgabe bietet der DWD neben der persönlichen telefonischen Flugwetterberatung verschiedene automatische  Verfahren an, die alle Flugwetterinformationen für unterschiedliche Anforderungen sowohl für IFR- als auch für VFR-Flüge bereitstellen."

    Ich denke der 1. Satz ist eindeutig, oder? Flugwetter bieten viele, amtliches gibt`s nur vom DWD!

    Im DWD-Gesetz heißt es darüber hinaus, der Deutsche Wetterdienst ist der nationale meteorologische Dienst der Bundesrepublik Deutschland und betreibt u.a. die meteorologische Sicherung der Luftfahrt. Er untersteht direkt der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Amtlicher geht′s kaum!

    Was die "Amtlichkeit" der Karten der DFS - egal ob in Papier- oder digitaler Form - angeht, erspare ich mir weitere Ausführungen.

    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    Dem Deutschen Wetterdienst (DWD) obliegt per Gesetz die meteorologische Sicherung der zivilen Luftfahrt in Deutschland.
    Ja alles klar und richtig. Aber wo steht, dass ich diese Informationen nur _unmittelbar_ vom DWD beziehen darf und nicht ueber einen Drittanbieter, der sich auf DWD-Daten stuetzt?


    Chris

  • So deutlich finde ich das nicht... Der erste Satz hört sich mehr danach an dass sichergestellt wird dass es überhaupt jemand in Deutschland gibt der das macht, und es nicht passieren kann dass es für Piloten mal gar nichts mehr gibt.

    Wie gesagt auch im Paragraph zur Flugvorbereitung steht nichts von DWD, also wenn von mir das mal einer verlangen wird und er ist mit Topmeteo nicht zufrieden muss er mir zeigen wo es anders geschrieben steht...

    Klar wo steht dass es amtlich sein muss ?

  • Sammy schrieb:
    und er ist mit Topmeteo nicht zufrieden muss er mir zeigen wo es anders geschrieben steht...
    Na hier:
    "TopMeteo weist ausdrücklich darauf hin, dass TopMeteo kein Flugwetterdienst als Teil von Flugsicherungsdiensten im Sinne von SES o.ä. übertragbaren Rechtsvorschriften ist und keine Einrichtungen und Dienste unterhält, die die Luftfahrt mit Wettervorhersagen, Wettermeldungen und Wetterbeobachtungen sowie mit anderen Wetterinformationen und -daten versorgt, die von Staaten für Luftfahrtzwecke bereitgestellt werden"

    Darüber hinaus ist der DWD um Längen preiswerter als TopMeteo!!! Ein Account (fugwetter.de) für weit unter @ 100,- deckt alles ab, wofür man bei TopMeteo scheibchenweis teuer bezahlen muss.

    Michael

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