120kg-Klasse: Kennung am Gerät

Forum - Luftrecht
  • Moin,

    wieder mal eine kleine Diskussion am Flugplatz:

    Ein Kolesche hat sich ein 120kg-Gerät zugelegt (AeroLite 120; kommt im April; bin total gespannt auf das Teil!). Bekanntlich benötigen diese keine Kennung. Nun hat er sich aber eine Kennung zugelegt, damit er besser funken kann. Muss er diese nun auch an seinem Flieger anbringen oder ist ihm das in der 120kg-Klasse freigestellt?

    Bye Thomas

  • Also wenn man keine braucht ist auch keine vorgeschrieben. Aber Kennzeichen am Flieger  ist natürlich sinnvoll . Z B wenn der Turm auf dem Vorfeld vielleicht einen mal ansprechen will. 

    Ich denke erst mit Kennzeichen wird er sich als vollwertiger Flieger fühlen und es freiwillig ankleben.  :)  

    Wundere mich sowieso warum denn so was in so einem durchregulierten Land möglich ist. 

    Nachfrage: Darf   eine 120 KG  Pilotin denn dann ohne Kennzeichen auch noch mit einer Burka fliegen ? :) 

  • Hallo,
    wie dumm muss man sein, um sich freiwillig ein Kennzeichen ankleben zu wollen.

    In Niedersachsen will der eine oder andere Beamte solche Kleinflieger weg haben.
    Daher wird alles angezeigt, auch wenn es nichts bringt.
    Aber den angezeigten macht es Ärger, oder kostet sogar Geld für einen Anwalt.
    Dieses kosten muss er selbst tragen. Auch bei Einstellung nach §170
    Das mit den kosten wird dabei bezweckt.

    Also lieber kein Kennzeichen.

    Grüße

    Positiv

    PS. zum Glück fliege ich nicht.

  • Die Kennung ist nicht verpflichtend.

    Wer sich freiwillig - in der Regel für den Funk - eine Kennung zuteilen lässt und in der Kommunikation mit Türmern auf dem Rollfeld  nutzten will, muss sie dann auch zwangsläufig  für den Türmer sichtbar anbringen. Also z.B. am Seitenleitwerk.

    Die Flächen bleiben frei. 

    Grüße, Mike



  • Mick schrieb:

    Die Kennung ist nicht verpflichtend.

    Wer sich freiwillig - in der Regel für den Funk - eine Kennung zuteilen lässt und in der Kommunikation mit Türmern auf dem Rollfeld  nutzten will, muss sie dann auch zwangsläufig  für den Türmer sichtbar anbringen. Also z.B. am Seitenleitwerk.

    Die Flächen bleiben frei. 

    Grüße, Mike

    Endlich eine zielgerichtete Antwort. Ist "muss sie dann auch zwangsläufig" als "Pflicht" zu interpretieren?

    Das es sinnvoll ist, die Kennung für den Türmer irgendwie sichtbar anzubringen, ist natürlich allen Beteiligten klar. Sonst kann man sich das Ganze ja auch sparen. Es geht - wie immer - ums Gezänk  :-)

    Bye Thomas


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