geflogen ohne Überprüfungsflug

Forum - Luftrecht
  • FlyingDentist schrieb:
    Hahahaha, ja natürlich erhält man vom Consigliere der Corrado-Familie, also in diesem außergewöhnlichen Fall sogar von der Consigliera ein "verbands"konforme Rechtsauskunft.
    Tja, etwas anderes braucht aber auch kein Mensch :-)
  • Ich als Laie deute das so:

    2) Innerhalb der letzten 24 Monate 12 Stunden Flugzeit auf irgendwelchen kleinen Maschinen, davon 6 als verantwortlicher Pilot. Außerdem 12 eigene Starts  und Landungen. Zusätzlich eine Stunde Flug auf einem UL mit Fluglehrer.

    Trifft das nicht zu, dann muss Punkt 3 erfüllt werden /worden sein. Also innerhalb der letzten 24 Monate ein bestandener Prüfungsflug auf irgendeiner kleinen Maschine. Fußangel: Ist diese Prüfung z.B. vor 20 Monaten gewesen, so hat man noch 4 Monate Zeit um die Kriterien aus 2) zu erfüllen.

    Von Flugauftrag lese ich da nichts. Mit dem kann man auch nicht die Zeit zurückdrehen.

    VG

    Thomas

  •     Lindoriel schrieb:
        Außerdem 12 eigene Starts  und Landungen. Zusätzlich eine Stunde Flug auf einem UL mit Fluglehrer.
        In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.

    Meinem Verständnis nach ist die Stunde mit dem Fluglehrer in den 12 h enthalten.

    Gruß

    Peter

  • Finisher schrieb:
    Meinem Verständnis nach ist die Stunde mit dem Fluglehrer in den 12 h enthalten.
    Ja, könnte sein.

    VG

    Thomas

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