Einweisung aerodynamisch gesteuertes Luftsportgerät

Forum - Luftrecht
  • Immer wieder wird hier von Einweisungen auf UL-Muster geschrieben.

    Fakt ist, es gibt keine Einweisungen auf UL-Muster! (s. Erkärung BlueSky9)

    Dass man sich mit einem neuen Muster vertaut macht bzw. machen lässt, ist selbstverständlich, nur ist es eben keine Einweisung im luftrechtlichen Sinne mit entsprechenden versicherungstechnischen Konsequenzen.
    Wird die "Einweisung" durch einen Nicht-FI durchgeführt, ist natürlich der Eingewiesene PIC und der Einweiser unversicherter PAX. Aber auch ein FI ist bei einer "Einweisung" nicht automatisch PIC, weil er das nur bei gesetzlich vorgeschrieben Schulungs-, Übungs-, Einweisungs- und Prüfungsflügen ist und hat somit den gleichen Status wie der vorgenannte einweisende Nicht-FI.
    Nur wenn der "Einweisungsflug" als Übungsflug (Auffrischungsschulung) vereinbart wird, ist der FI PIC und versichrungsrechtlich gibt's keine Verwicklungen.

    Insofern wäre ich bei solchen "Einweisungen", besonders durch Nicht-FIs äußerst vorsichtig

    Michael

  • Aber Michael, das wissen doch die meisten. "Einweisung" ist eben ein praktisches Wort und es sagt ja im Grunde genau um was es geht. Wo ich allerdings auch ticke ist die Sache mit der Versicherung die so etwas fordert. Das geht gar nicht! Wenn die jetzt auch noch anfangen geltendes Recht in Frage zu stellen, sozusagen durch die Hintertür, dürfen wir da auf keinen Fall mitmachen. Günstigere Prämien hin oder her. 

    Gruss Stephan

  • Stephan2 schrieb:
    "Einweisung" ist eben ein praktisches Wort
    ... aber ein feststehender, wenn auch veralteter, luftrechtlicher Begriff und bezeichnet eine zwingend vorgeschriebene Unterweisung in Luftfahrtgerät und/oder Luftfahrtpraxis, die behördlich oder halbamtlich in Lizenz oder Flugbuch vor eingenverantwortlicher Nutzung oder Ausübung dokumentiert sein muss.

    Ich bin mir nicht sicher ob jeder hier "Eingewiesene" sich seines Haftungsrisikos bewusst war, denn die wenigsten werden letztlich ihre Einweisungen als Übungsflug absolviert haben.

    Michael

  • .... demnächst mache ich so eine "Einweisung" mit einem FI. Wenn ich den fliegenden Zahnarzt richtig interpretiere, um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein, müssen die Flüge als Übungsflüge zwecks Vertrautmachen mit Muster XYZ deklariert werden. Ich schätze ratsam wäre sowas auch schriftlich zu machen, oder?

  • waldopepper schrieb:
    müssen die Flüge als Übungsflüge zwecks Vertrautmachen mit Muster XYZ deklariert werden
    Nein, genau solche Flüge hat Gesetzgeber ja nicht vorgesehen, weshalb der FI auf dem rechten Sitz auch kein PIC sein kann!

    Zum Erhalt der Rechte sind aber Flugzeiten, Starts und Landungen vorgeschrieben, in denen ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem Fluglehrer enthalten sein muss.
    Das bedeutet im Umkehrschluss, dass natürlich auch mehrere Übungsflüge mit Fluglehrer von längerer Dauer enthalten sein dürfen.

    Mit anderen Worten, nur beim Übungsflug zu Erhalt der Rechte der Lizenz, wobei die Luftfahrzeugklasse, nicht aber das Muster vorgeschrieben ist, ist der FI auf dem rechten Sitz PIC und es herrscht luft- und haftungsrechtliche Klarheit.

    Du solltest also mit Deinem FI einen gesetzlich vorgeschriebenen Übungsflug vereinbaren und ihn als solches sowohl in Bord- und pers. Flugbuch als auch beim Start ins Hauptflugbuch eintragen (lassen).

    Michael

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 4 Monate.
  • FlyingDentist schrieb:

    Fakt ist, es gibt keine Einweisungen auf UL-Muster! (s. Erkärung BlueSky9)

    man muss sich mit einem neuen Muster vertaut

    Tagchen,

    kann mir ml jemand sagen, wo ich die Grundlage finde?

    Gruß

    Olaf

  • Hi Olaf,

    Andersrum wird ein Schuh draus. Guck doch mal in Deinen Schein. Steht da irgendwo etwas von Mustern auf denen Du eingewiesen wurdest? Nein? Aber ich nehme an da steht drin dass Du aerodynamisch gesteuerte "Luftsportgeräte" führen darfst (oder auch nicht wenn Du diesen Schein nicht hast). Von Mustern wirst Du nirgends etwas finden. Ganz einfach eigentlich...

    Gruss Stephan

  • Hallo Zusammen,

    Michael, gutes Thema, gut erklärt vor allem pragmatisch er Tip!

    Danke!

    Carlson

  • Hallo, 

    Als ich mir dieses Frühjahr meine wunderschöne P92 gekauft hatte, wünschte sich meine Versicherung auch eine "Einweisung". Nach Rücksprache hat sie aber sofort insg. 4 FIs kostenlos für einige Wochen für die Einweisungsflüge mitversichert, war überhaupt kein Problem. 

    LG, ZO. 


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