FlyingDentist schrieb:Für Experimentals gibt es im Gegensatz zu nationalen UL Fluglizensen internationale Lizensen. Je nach dem (LAPL(A) europäisch oder PPL(A) weltweit) darf ich in allen eingeschlossenen Ländern die Experimentals fliegen. Also z.B. als Deutscher ein Niederländisches Experimental in Polen. ;-) Natürlich mit dem Sprachnacheiss, den das Land, in dem ich fliege von einem ausländischen Piloten verlangt.
Andere nationale Lizenzen gibt′s nämlich nicht mehr und ein Amateurbau ist wohl ein Annex II-Flieger, oder?
Knackpunkt: Einen internationalen UL Flugschein gibt es nicht. Glücklicherweise... ;-)
Allerdings gibt es leider (wie bei UL′s) noch einige wenige europäische Länder, die bei fremden Expeimentals eine Einflugerlaubniss verlangen.
Achim
FlyingDentist schrieb:Mit dem Schein, den die nationale Behörde festlegt. Das ist - tada - ein EASA-PPL/LAPL. Aber das ändert nichts daran, dass das nicht von der EASA geregelt wird. In UK zum Beispiel gibt es noch eine nationale Lizenz nur für Annex-II-Flugzeuge.
mit welcher Lizenz fliegt man als deutscher Staatsbürger dann in der Bundesrepublik z.B. einen Echo-zugelassenen Amatuerbau?
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