Als Flugleiter darf nur bestellt werden, wer volljährig ist und ein Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst besitzt.
2.2 Bewerber um eine Ausbildung im Luftaufsichtsdienst sollen grundsätzlich über folgende Voraussetzungen / Qualifikationen verfügen:
- Bereitschaft zu Teamarbeit,
- gute Deutsch- und Englischkenntnisse,
- Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Luftfahrt, wie z.B.
- Besitz einer gültigen Erlaubnis für Privatluftfahrzeugführer (PPL) und anderweitige zweckdienliche Berufserfahrungen,
- Besitz eines Flugfunkzeugnisses (BZF l oder AZF).
Aber zum BZF kann es keine Ausnahme geben, der Besitz ist nicht nur zweckmäßig, sondern auch von bundeseinheitlichen Verordnungen verlangt.Es gibt noch eine andere Ausnahme: An IFR-Plätzen (früher Luftraum-F, heute RMZ) benötigt der Flugleiter im Regelfall das AZF.
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