Die Konsequenz des Verbotes erhältst Du in der Regel per Post... oder am nächsten Turm.Lachwech... Ok, wir haben jetzt alle genug gelacht: Glaubst Du das wirklich??? Ich meine jetzt ganz ernsthaft? Dass ich fuer einen gemuetlichen tiefen Ueberflug ueber die Bahn ohne Aufsetzen bestraft werde? Auf welcher Grundlage?
Es sei auch mal dahingestellt, in wie fern ein kleines, blaues Büchlein vom Schiffmannverlag (wenn es das ist was Du meinst Bernhard) für verbindlich-rechtssichere Aussagen hinzugezogen werden kann und diesem mehr Vertrauen entgegengesetzt wird als einem RP. Auch wenn ich natürlich glaube, daß Heike als Hauptverantwortliche Redakteurin da nach bestem Wissen und Gewissen Ihrer Tätigkeit nachkommt, so ist da ganz bestimmt irgendwo im Kleingedrucktem der Haftungsausschluß versteckt.Von einem RP bekomme ich also verbindlich rechtssichere Aussagen? Jetzt muss ich schon wieder lachen! :) :)
Die Autorin Heike Schweigert ist keine DFS Mitarbeitern sondern "nur" Pilotin und freie Journalistin. Und nur weil ein Buch im DFS Shop zu kaufen ist, gibt es noch lange nicht die Rechtsposition der DFS wieder, was ganz bestimmt irgendwo im Klappentext oder im Anhang kleingedruckt stehen dürfte.
In diesem Sinne... ich bin dann mal raus!Kollektives Aufatmen! Bravo! Ich hoffe nicht nur aus dem Thema, sondern aus dem Forum...
Diesem RP von wasweissichwoher ging es bei dem ganzen Thema um tiefe Ueberfluege zu Showzwecken*. Daraus ein allgemeines Verbot abzuleiten ist doch vollkommen hinrissig!Genau das war und ist die Intention des RP-Kassel in personam Herrn Klaus Viehmann bzw. Herrn Sigurd Henning**
Wo ist die jeweilige Grenze und wo kann ich die nachlesen, um eine Chance zu haben, diese auch zu respektieren? Und wer misst das dann vor Ort nach, um einen Verstoss nachzuweisen?Naja, erst einmal der gesunde Pilotenverstand vielleicht.
Nur weil in den Sprechgruppen im Absatz "FLUGPLÄTZE OHNE FLUGVERKEHRSKONTROLLE" etwas von "Tiefanflug" steht auf den Du dich hier so krampfhaft beziehst, heisst es nicht gleichzeitig, dass dieser legal ist!Aber natürlich ist das legal! Andernfalls gäbe es diese Sprechgruppe dort nicht.
Gegenbeispiel: Wenn ich im nicht-lufttüchtigen Flugzeug ohne Lizenz und mit Restalkohol vom Vorabend zwar die korrekte Sprechgruppe "Fliege Platzrunden" verwende, macht das aus diesem Vorhaben genauso wenig etwas legales!Das ist kein Gegenbeispiel. Platzrunden sind legale Flugverfahren. Ohne Lizenz fliegen und Alkohol im Blut haben ist illegal. Das wiederum sind dann aber andere Sachverhalte, die sich aber nicht darauf auswirken, dass eine Platzrunde an sich ein legales Verfahren ist.
Aktuell sind 41 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 39 Gäste.