tiefer Überflug an Flugplätzen grundsätzlich verboten ?

Forum - Luftrecht
  • Die Konsequenz des Verbotes erhältst Du in der Regel per Post... oder am nächsten Turm.
    Lachwech... Ok, wir haben jetzt alle genug gelacht: Glaubst Du das wirklich??? Ich meine jetzt ganz ernsthaft? Dass ich fuer einen gemuetlichen tiefen Ueberflug ueber die Bahn ohne Aufsetzen bestraft werde? Auf welcher Grundlage?
    Dass mich irgendein durchgeknallter RP wegen sowas vor den Kadi zieht halte ich fuer moeglich. Aber ein Urteil gegen mich halte ich fuer vollkommen ausgeschlossen!


    Chris
  • Ich weiss gar nicht was das Ganze soll. 
    Muss es denn da unbedingt eine absolute Wahrheit geben?  
    Als ob da täglich die Massen der ULer in tiefem Überflug über die Plätze  heizen.  Behindert eigentlich  auch keinen und wenn sie schnell  sind ist es sowieso besser als zu langsam . In der Praxis fallen sie eher bei zu geringer Geschwindigkeit runter als bei schneller Fahrt.  Die paar Angeber erledigen sich sowie meist von allein.

    Also was solls. Alle haben Recht. Wir vertragen uns wieder und nehmen das Gesetzbuch wieder als unnötigen Ballast aus dem UL wieder raus.  Dann ersetzten wir es durch good Airmanship  und ein bisschen Spass. 

    Schon ist das Thema fertig. :) 

        
  • In meinem kleinen blauen Buch lese ich "die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist".

    Ich finde, was "notwendig" ist muss ich gegebenfalls tatsächlich gegenüber dem RP in Kassel schriftlich begründen. Aber ich glaube, da würden mir ein paar "Not-wendige" und wirklich wichtige Dinge einfallen.

    Es ist doch auch richtig, dass keiner über bebautem Grund in 80 Meter "zum Spaß" Formation und Kreise fliegt. Ob das hier in dem Schreiben so war bleibt Spekulation. Deshalb halte ich das Schreiben für einen Vergleich für ungeeignet.

    Bernhard
  • *sigh*

    Sorry für Jesusbeweise und ähnliches bin ich nicht zuständig.

    Es sei auch mal dahingestellt, in wie fern ein kleines, blaues Büchlein vom Schiffmannverlag (wenn es das ist was Du meinst Bernhard) für verbindlich-rechtssichere Aussagen hinzugezogen werden kann und diesem mehr Vertrauen entgegengesetzt wird als einem RP. Auch wenn ich natürlich glaube, daß Heike als Hauptverantwortliche Redakteurin da nach bestem Wissen und Gewissen Ihrer Tätigkeit nachkommt, so ist da ganz bestimmt irgendwo im Kleingedrucktem der Haftungsausschluß versteckt.

    Aber fresst ruhig Scheiße, Millionen von Fliegen können sich schliesslich nicht irren. Ist das jetzt arrogant und überheblich genug? Sehr schön, denn der Satz kommt nicht von mir, sondern entstammt aus dieser Diskussion.

    In diesem Sinne... ich bin dann mal raus!
  • Es sei auch mal dahingestellt, in wie fern ein kleines, blaues Büchlein vom Schiffmannverlag (wenn es das ist was Du meinst Bernhard) für verbindlich-rechtssichere Aussagen hinzugezogen werden kann und diesem mehr Vertrauen entgegengesetzt wird als einem RP. Auch wenn ich natürlich glaube, daß Heike als Hauptverantwortliche Redakteurin da nach bestem Wissen und Gewissen Ihrer Tätigkeit nachkommt, so ist da ganz bestimmt irgendwo im Kleingedrucktem der Haftungsausschluß versteckt.
    Von einem RP bekomme ich also verbindlich rechtssichere Aussagen? Jetzt muss ich schon wieder lachen! :) :)
    Nebenbei: Das "Argument" kommt mir irgendwie bekannt vor. Gegen Heike hast Du ja bei der Diskussion zum LP schonmal geschossen und hinterher kleinlaut zugeben muessen, dass das ungerechtfertigt war.... Nachzulesen hier:
    Die Autorin Heike Schweigert ist keine DFS Mitarbeitern sondern "nur" Pilotin und freie Journalistin. Und nur weil ein Buch im DFS Shop zu kaufen ist, gibt es noch lange nicht die Rechtsposition der DFS wieder, was ganz bestimmt irgendwo im Klappentext oder im Anhang kleingedruckt stehen dürfte.

    In diesem Sinne... ich bin dann mal raus!
    Kollektives Aufatmen! Bravo! Ich hoffe nicht nur aus dem Thema, sondern aus dem Forum...
    Aber den 30EUR-Gutschein habe ich noch nicht bekommen, wann darf ich endlich damit rechnen?


    Chris
  • Diesem RP von wasweissichwoher ging es bei dem ganzen Thema um tiefe Ueberfluege zu Showzwecken*. Daraus ein allgemeines Verbot abzuleiten ist doch vollkommen hinrissig!
    Genau das war und ist die Intention des RP-Kassel in personam Herrn Klaus Viehmann bzw. Herrn Sigurd Henning**

    Michael

    *) Volle Kanne, was die Kiste hergibt, in Grasnarben/Belaghöhe über den Platz brettern und anschließen steil in den Himmel schießen.
    **) Diese beiden Herren genießen meine volle Hochachtung, sind sie doch uneingeschränkt pro Luftfahrt und aber besonders pro Privatpiloten eingestellt. In meiner Vorstandszeit gab es immer eine hervorragende Zusammenarbeit, in der unsere Belange und Interessen als Motorflugverein, Platzhalter/eigner eines Sonderlandeplatzes und Betreiber einer Ausbildungseinrichtung immer maximal berücksichtigt wurden!!!
  • Vorweg: Ich finde sowas auch ueberfluessig. Aber selbst wenn jemand sowas macht, aufgrund welcher Kriterien will man den verurteilen? Wieviel Leistung und wie schnell ist "volle Kanne"? Wie hoch ist die Grasnarbe? Wo ist die jeweilige Grenze und wo kann ich die nachlesen, um eine Chance zu haben, diese auch zu respektieren? Und wer misst das dann wie und womit vor Ort nach, um einen Verstoss nachzuweisen?


    Chris
  • Zumal das eingescannte Ticket ja gar nichts mit der Diskussion zu tun hat da dort von mehreren tiefen Vollkreisen und in Kombination mit einem weiteren Flugzeug die Rede ist. Das ist in der Tat "Ticketwürdig"

    Daraus kann ich nach wie vor nicht ableiten das ich einen tiefen Überflug zur Kontrolle der Bahnbeschaffenheit nicht machen darf. Das ist meine Entscheidung als PIC, das kündige ich mittels Sprechgruppe an und weder der Turmgimpel noch ein RP wird und kann was dagegen tun (ausserhalb einer CTR wohlgemerkt!)

    Aber ich glaube ich muß mal wieder das T-Shirt rauskramen
  • Wo ist die jeweilige Grenze und wo kann ich die nachlesen, um eine Chance zu haben, diese auch zu respektieren? Und wer misst das dann vor Ort nach, um einen Verstoss nachzuweisen?
    Naja, erst einmal der gesunde Pilotenverstand vielleicht.
    Will ich zeigen, "wie lang meiner ist", werde ich alles aus meiner Maschine und aus meinem "Können" herausholen und das Manöver so spektakulär wie möglich fliegen.
    Dass das dann nicht der Orientierung über Wind und Pistenverhältnisse dient, ist auf Befragen selbst von einem Laien nachzuvollziehen.
    Nachmessen?
    Nun mit der Geschwindigkeit ist es vielleicht schwierig, dennoch werden der hochdrehende Motor, das eingefahrene Fahrwerk, soweit vorhanden, und die nicht gesetzten Klappen ein Indiz sein, dass es sich nicht um einen (simulierten) Landeanflug oder Durchstartmanöver handeln kann.
    Die Höhe ist unterhalb der 150 m ziemlich egal, denn wenn man nicht landen will, ist man einfach zu tief, wenn man diese Sicherheitsmindesthöhe unterschreitet. Dabei spielt es keine Rolle ob man letzlich 149,99 m oder 99 cm fliegt.
    Wenn es aber zu derartigen Verwicklungen kommt, sollte man sich auf jeden Fall dagegen wehren und die letzte Entscheidung einem Richter überlassen.

    Michael
  • Nur weil in den Sprechgruppen im Absatz "FLUGPLÄTZE OHNE FLUGVERKEHRSKONTROLLE" etwas von "Tiefanflug" steht auf den Du dich hier so krampfhaft beziehst, heisst es nicht gleichzeitig, dass dieser legal ist!
    Aber natürlich ist das legal! Andernfalls gäbe es diese Sprechgruppe dort nicht. 
    Wir können uns sogar das ganze auf mehreren Wegen herleiten, beispielsweise:
    • ist ein Tiefanflug essentiell nichts anderes als ein abgebrochener Landeanflug auf eine Piste eines Flugplatzes mit Durchstarten ohne Bodenberührung. Da jeder Bestandteil eines Tiefanflugs für sich ein legales Manöver darstellt, kann folglich die Summe der Bestandteile nicht illegal sein
    • ...


    Gegenbeispiel: Wenn ich im nicht-lufttüchtigen Flugzeug ohne Lizenz und mit Restalkohol vom Vorabend zwar die korrekte Sprechgruppe "Fliege Platzrunden" verwende, macht das aus diesem Vorhaben genauso wenig etwas legales!
    Das ist kein Gegenbeispiel. Platzrunden sind legale Flugverfahren. Ohne Lizenz fliegen und Alkohol im Blut haben ist illegal. Das wiederum sind dann aber andere Sachverhalte, die sich aber nicht darauf auswirken, dass eine Platzrunde an sich ein legales Verfahren ist.
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