tiefer Überflug an Flugplätzen grundsätzlich verboten ?

Forum - Luftrecht
  • ... Apropos "gute Gedanken" wie wärs mit Freestyle Wrestling beim nächsten UL Forum Treff mit TeeJay als Herausforderer? Ausser "man" findet irgendwelche juristische oder versicherungstechnische Gegenargumente...
  • TeeJay, es fällt - mir - auf, dass es, wenn Du beteiligt bist, nach wenigen Beiträgen schon gar nicht mehr um das Thema geht, sondern darum, wie Recht Du hast und wie ahnungslos alle anderen sind.

    Du hast zur Zeit hier viel Gegenwind. Wäre es nicht vielleicht sinnvoll das einmal zu reflektieren und daraus die Einsicht zu gewinnen, Dich mal ein wenig zurückzunehmen und auch darüber nachzudenken, dass Du letztendlich nicht Gottvater bist, der tatsächlich alles besser weiß, im Gegensatz zu Dir?
  • Leider doch lieber Bananenbieger. Da unterliegst Du einem ganz gewaltigen Irrtum. 

    Ich verweise nochmals auf die von mir genannten Quellen: LuftVO und NfL.
  • Ich verweise nochmals auf die von mir genannten Quellen: LuftVO und NfL.
    Weder das noch logische Argumentation wird ihn beeindrucken...


    Chris
  • @Bananenbieger: 

    Nur weil in den Sprechgruppen im Absatz "FLUGPLÄTZE OHNE FLUGVERKEHRSKONTROLLE" etwas von "Tiefanflug" steht auf den Du dich hier so krampfhaft beziehst, heisst es nicht gleichzeitig, dass dieser legal ist! Ein Gegenbeispiel: Wenn ich im nicht-lufttüchtigen Flugzeug ohne Lizenz und mit Restalkohol vom Vorabend zwar die korrekte Sprechgruppe "Fliege Platzrunden" verwende, macht das aus diesem Vorhaben genauso wenig etwas legales! Es gilt §6 LuftVO mit den von mir genannten Ausnahmen (siehe Seite 2 oder 3, ist mir gerade zu doof nachzuschauen).

    @DAL:

    Tja eine gute Frage und danke Dir für den sicherlich gut gemeinten Hinweis. Zwei Dinge möchte ich gerne darauf antworten. 

    Zum Einen schau mal bitte auf Seite 5 nach, was an Substanz der hier so vehement gegen mich vorgetragenen Beschimpfungen übrig bleibt. Und zum Zweiten: Daß ich aktuell im Nachbarthread von sukram mit grenzwertigen Beschimpfungen und in Anbetracht der Situation und Geschehnisse auch eindeutig unpassenden und von mir mitnichten gewollten Diskussion reingezogen wurde, kannst Du mir nicht wirklich ankreiden.

    Mir ist einzig und allein an sachlichen Diskussionen gelegen und mir sträuben sich die Nackenhaare wenn ich lese wie manche meinen schlauer als ein RP Münster oder Kassel zu sein.

    Weisst Du was? Ich lobe mal ein Wettbewerb aus:

    Wenn Du (oder jemand anders) hier in diesem Thread zu dieser Fragestellung von Higgy irgendetwas Falsches (sachlich Falsches, ich rede nicht von Rechtschreibfehlern oder Satzbau) von mir findest, bekommst Du per Email einen Amazon Geschenkgutschein in Wert von 30 EUR zugeschickt.
  • Nur weil in den Sprechgruppen im Absatz "FLUGPLÄTZE OHNE FLUGVERKEHRSKONTROLLE" etwas von "Tiefanflug" steht auf den Du dich hier so krampfhaft beziehst, heisst es nicht gleichzeitig, dass dieser legal ist!
    Es gibt also tatsaechlich eine Sprechgruppe fuer ein illegales Flugmanoever. LOL! Lachwech!

    Mir ist einzig und allein an sachlichen Diskussionen gelegen und mir sträuben sich die Nackenhaare wenn ich lese wie manche meinen schlauer als ein RP Münster oder Kassel zu sein.
    Diesem RP von wasweissichwoher ging es bei dem ganzen Thema um tiefe Ueberfluege zu Showzwecken. Daraus ein allgemeines Verbot abzuleiten ist doch vollkommen hinrissig! Wenn ich als verantwortlicher Pilot z.B. der Meinung bin, dass ein tiefer Ueberflug der sicheren Landung dienlich ist, dann mache ich den. Voellig legal. Und nutze dazu die vorgegebene Sprechgruppe.

    Wenn Du (oder jemand anders) hier in diesem Thread zu dieser Fragestellung von Higgy irgendetwas Falsches von mir findest, bekommst Du per Email einen Amazon Geschenkgutschein in Wert von 30 EUR zugeschickt.
    Na mal gucken...
    Tiefer Überflug = verboten
    Das ging ja schnell.
    Meine Daten zur Ueberweisung bekommste per PN.

    Ich meine, mir isses ja wirklich egal, was Du glaubst. Ich bin auch fest davon ueberzeugt, dass Dich niemals jemand von irgendwas ueberzeugen kann. Das konnte man wunderschoen an der Diskussion zum Thema LP fuer ULer sehen. Nach tagelanger Diskussion und erst als es wirklich keinen Ausweg mehr gab, hast Du dann doch noch zugeben MUESSEN, dass Du mal wieder Kaese erzaehlt hast. Und was passiert kurze Zeit spaeter? Du erzaehlst denselben Mist wieder einem Fragesteller hier im Forum. Ich nenne sowas mutwillige Bloedheit.
    Ich gehe dagegen nur vor, weil es hier eine grosse Anzahl Mitleser gibt und wenn niemand den Kaese von Dir als solchen klarstellt, dann glauben die das letzten Endes noch!


    Chris
  • Wollt Ihr hier streiten oder diskutieren?
    Wo beginnt ein tiefer Überflüg und wo endet er? Sind 5m zu niedrig oder zu hoch? Oder doch 30m also ca. 100ft?
    Wo kein Kläger, da kein Richter. Problematisch wird es immer wenn was passiert oder jemand meint es irgend wo anbringen zu müssen.
    Das Ganze hier erinnert mich an die beiden Ziegen auf der Brücke. Zum Schluß starben beide.
    Das Schöne an den Vorschriften ist doch, daß man für jede Meinung eine passende findet. Also kann jeder Recht behalten und glücklich seiner Wege ziehen.
    bb
    hei
  • Wenn ich als verantwortlicher Pilot der Meinung bin, dass ein tiefer Ueberflug der sicheren Landung dienlich ist, dann mache ich den. Voellig legal. Und nutze dazu die vorgegebene Sprechgruppe.
    Den Du im NORMALEN Flugbetrieb weder auf einen der Plätze in meiner Umgebung noch in Marburg bekommst, wenn Du Dir paar Seiten zuvor den Beitrag von Reinhard was die Betriebsordnung eines Flugplatzes anbetrifft durchliest.


  • Wenn ICH entscheide, dass ich diesen Ueberflug fuer noetig halte, dann mache ich den! Wer bitte soll mir das verbieten?


    Chris
  • Die Konsequenz des Verbotes erhältst Du in der Regel per Post... oder am nächsten Turm. Sieht so oder so ähnlich aus:





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