Leider doch lieber Bananenbieger. Da unterliegst Du einem ganz gewaltigen Irrtum.
Ich verweise nochmals auf die von mir genannten Quellen: LuftVO und NfL.Weder das noch logische Argumentation wird ihn beeindrucken...
Nur weil in den Sprechgruppen im Absatz "FLUGPLÄTZE OHNE FLUGVERKEHRSKONTROLLE" etwas von "Tiefanflug" steht auf den Du dich hier so krampfhaft beziehst, heisst es nicht gleichzeitig, dass dieser legal ist!Es gibt also tatsaechlich eine Sprechgruppe fuer ein illegales Flugmanoever. LOL! Lachwech!
Mir ist einzig und allein an sachlichen Diskussionen gelegen und mir sträuben sich die Nackenhaare wenn ich lese wie manche meinen schlauer als ein RP Münster oder Kassel zu sein.Diesem RP von wasweissichwoher ging es bei dem ganzen Thema um tiefe Ueberfluege zu Showzwecken. Daraus ein allgemeines Verbot abzuleiten ist doch vollkommen hinrissig! Wenn ich als verantwortlicher Pilot z.B. der Meinung bin, dass ein tiefer Ueberflug der sicheren Landung dienlich ist, dann mache ich den. Voellig legal. Und nutze dazu die vorgegebene Sprechgruppe.
Wenn Du (oder jemand anders) hier in diesem Thread zu dieser Fragestellung von Higgy irgendetwas Falsches von mir findest, bekommst Du per Email einen Amazon Geschenkgutschein in Wert von 30 EUR zugeschickt.Na mal gucken...
Tiefer Überflug = verbotenDas ging ja schnell.
Wenn ich als verantwortlicher Pilot der Meinung bin, dass ein tiefer Ueberflug der sicheren Landung dienlich ist, dann mache ich den. Voellig legal. Und nutze dazu die vorgegebene Sprechgruppe.Den Du im NORMALEN Flugbetrieb weder auf einen der Plätze in meiner Umgebung noch in Marburg bekommst, wenn Du Dir paar Seiten zuvor den Beitrag von Reinhard was die Betriebsordnung eines Flugplatzes anbetrifft durchliest.
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