tiefer Überflug an Flugplätzen grundsätzlich verboten ?

Forum - Luftrecht
  • Anflug oder Überflug?
    bb
    hei
  • Die beiden Begriffe werden meines Wissens nach synonym gebraucht. 

     "Tiefanflug" steht im Buch. "Tiefer Anflug frei" hab ich aber auch schon von Lotsen gehört.

    Folgendes habe ich übrigens im Netz von einem Münchener Lotsen gefunden:
    Beim low-approach zählt das Movement bis Überfliegen der Schwelle als Landung, ab Überfliegen der Schwelle wird er wie ein Start behandelt. Schon allein deshalb darf der low-approach in 0,1ft ground (do not touch!!!, sonst kostet′s...) erfolgen.
    Quelle
  • Low-Approach, tiefer Überflug (oder wie auch immer ihr es nennt) auf unkontrollierten Plätzen ist verboten da Unterschreitung der Mindestsicherheitshöhe. Ausnahme bilden einzig nur jene Flugschulen oder Flüge, die vom jeweiligen RP eine Genehmigung vorweisen können. Manche RPs stellen pauschal Genehmigungen aus (egal wo) andere knüpfen es an bestimmte Plätze oder Lokalitäten.

    Für Normalflieger einzige und legale Möglichkeit für Low-Approaches ist es, diese auf einem kontrollierten Flugplatz zu machen. Dann liegt luftrechtlich gem. §26 LuftVO eine Genehmigung durch Lotsen vor:

      
  • Man Leute.... Bananenbieger hat die Formel auch für unkontrollierte Plätze:
    Bis zur Schwelle kündige ich eine Landung an, danach ist erkläre ich ein Durchstarten. PIC (Pilot in Command) Da der Platz unkontrolliert ist, habe ich keinen Lotsen, der das genehmigen muss. Nur den übrigen Fliegern im Luftraum gebe ich die Landeabsicht und das Durchstarten bekannt. Keine unterste Luftfahrtbehörde wird je etwas gegen ein Sicherheits-Durchstartmanöver einwenden können. Sie saßen nicht bei mir an Bord und könnten nie beurteilen, ob ich als PIC die Situation, die ein Durchstarten erforderlich machten, korrekt beurteilt habe. Recht bleibt Recht.
    Achim
  • Hatten wir die Diskussion nicht schon vor ein paar Wochen?

    fl95 bringt es auf den Punkt.
  • Solche Bauernschläue gab′s leider auch schon. Den zufälligerweise am Platz anwesenden RP hat es trotzdem nicht davon abgehalten gegen den betroffenen Piloten ein Verfahren anzustrengen. Denn mit augenscheinlich 200 km/h ab der Schwelle kann nicht wirklich von einer Landeabsicht gesprochen werden (selbst wenn die Piste >1 km Bahnlänge haben sollte. Das Ticket war 500,- EUR schwer.
  • Er nun wieder mit seinen Schauermärchen..  Augenscheinlich 200km/h   WUUUUHAAAHAAA.. :-) :-):-)
    Wir reden von Landeanflug und Durchstarten, Du redest von verbotenem Kunstflug, den auch keine Luftfahrtbehörde einer Flugschule genehmigen kann.

    Ich gebe auf. Wir reden an einander vorbei.

    BTW: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es nur für 250 Knoten unterhalb 10.000ft und 140 Knoten in G bei reduzierter Flugsicht.

    Achim
  • Denn mit augenscheinlich 200 km/h ab der Schwelle kann nicht wirklich von einer Landeabsicht gesprochen werden
    Das stimmt.

    Deshalb muss man ja unterscheiden zwischen einem Anflug mit Durchstarten (wie von fl95 beschrieben) - was nicht viel dagegen spricht - und einem halsbrecherischen Flugmanöver mit erhöhtem Risikopotential (schön mit 200 Klamotten über die Piste damit die Puppen am Boden großen Augen machen).

  • Low-Approach, tiefer Überflug (oder wie auch immer ihr es nennt) auf unkontrollierten Plätzen ist verboten

    Mit Verlaub, aber Du schreibst da vollkommenen Unsinn.
    Das, was die RPs den Flugschulen genehmigen, ist die Unterschreitung der Mindesthöhe für Notlandetrainings auf Äckern und Wiesen. Mit einem Low-Approach hat das nicht im geringsten etwas zu tun - Das ist ein ganz normaler Anflug auf einen ganz normalen Flugplatz.
    §26 LuftVO spielt ebenfalls keine Rolle. Man erkennt es schon daran, dass ein Lotse nicht die in §6 LuftVO genannte "örtlich zuständige Luftfahrtbehörde" ist. 
    Ich verweise gerne nochmals darauf, dass es eine entsprechende Sprechgruppe gibt. Du darfst gerne in diese NfL schauen. 
    Zitat:
    1. FLUGPLÄTZE OHNE FLUGVERKEHRSKONTROLLE
    [...]
    1.3 Anflug
    L: (Lfz.-Muster) (Position) ZUR LANDUNG / ZUM TIEFANFLUG / AUFSETZEN UND DURCHSTARTEN
    [...]
    1.4 Besondere Absichten des Luftfahrzeugführers
    [...]
    L: MACHE TIEFANFLUG
    [...]

    Ein Tiefanflug ist also ein ganz offizielles, legales Verfahren. Sonst gäbe es diese Sprechgruppe nicht. 

     Den zufälligerweise am Platz anwesenden RP hat es trotzdem nicht davon abgehalten gegen den betroffenen Piloten ein Verfahren anzustrengen.
    Das kann er auch gerne tun. Nur weil jemand vom RP etwas macht, ist das noch lange nicht richtig.

  • Wir reden von Landeanflug und Durchstarten, Du redest von verbotenem Kunstflug,
    Quatsch mit Soße!
    Gegen Landeanflug + Durchstarten sagt niemand was, wenn das mal vorkommt. Wenn einer das 10x hintereinander und/oder das bei Geschwindigkeiten jenseits der normalen Anfluggeschwindigkeiten macht, der kriegt Probleme. Und ich schreibe nur von Fällen, die ich kenne.

    Ich finde an diesem Wochenende sind genug Unfälle passiert. Fliegt und Landet doch einfach normal und gut ist. Und wer üben will, der macht eben ein Touch-Go oder rollt zurück zum Startpunkt und startet nochmal.

    @Bananenbieger: Bitte genau lesen: Ein RP kann entweder pauschale Ausnahmegenemigungen zum Unterschreiten der Mindestsicherheitsflughöhe (so heisst der Wisch) erteilen oder solche, die dann begrenzt auf einzelne Plätze oder Lokalitäten (z.B. einzelne Wiesen sind). Die Flugschule für die ich in NRW tätig bin hat z.B. eine pauschale Ausnahme. In Hessen bei einer anderen Flugschule gab es nur eine auf den Flugplatz begrenzte Genehmigung. Und wieder eine weitere im drei-Ländereck NRW-RLP-Hessen hat zumindest letztes Jahr gar keine Genehmigung, obwohl dieses Auflage bei Eröffnung der Flugschule ist/war. Diese lässt Ihre Fluglehrer und -Assistenten meiner Meinung nach in unverantwortlicher Weise ins offene Messer laufen...  aber andere Story.
     
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