tiefer Überflug an Flugplätzen grundsätzlich verboten ?

Forum - Luftrecht
  • Hallo zusammen,
    ist (generell) ein tiefer Überflug mit einem UL verboten an Flugplätzen ?

    ( Natürlich Platzrunde eihalten und per Funk am Info-Platz Kontakt ) und sonst keiner in der Platzrunde ...

    Ich finde dazu nirgends einen Gesetzestext ....
  • Ein tiefer Überflug verstößt gegen §6 der LuftVO:

    (1) Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist.

    http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__6.html
  • "tiefer Überflug" ist nur die falsche Bezeichnung. Du machst einen Landeanflug, den Du wegen zu hoher Geschwindigkeit abbrechen musst und ohne Aufsetzen durchstartest. ;-)

    Natürlich ist ein tiefer Überflug nicht wirklich verboten. Auf Landeplätzen außerhalb Deutschlands, die keine bekloppte Flugleiterpflicht haben, ist ein Überflug zur Kontrolle der Hindernissfreiheit sehr sinnvoll. Wenn ich mit meiner Außenlandegenemigung an meinem Heimatplatz außerhalb der Öffnungszeiten landen will, mache ich das auch. Genauso wie ich außerhalb der Öffnungszeiten im Backtrack die Landebahn vor dem Start zur Kontrollen endlang rolle.

    Einen "tiefen Überflug" im Funk in Deutschland anzumelden ist wegen der teutschen Korintenkacker etwas ungeschickt.
    Achim
  • Zusätzlich zum gesagten ist vielleicht noch hinzuzufügen, dass es immer wieder Unfallberichte von unglaublich coolen Top-Gun-Imitatoren gibt, die bei ihrem wahnsinnig tollen "tiefen Überflug" irgendwas falsch machen und sterben. Und dabei meist noch einen Haufen Menschen auf der Flugplatz-Terrasse so richtig für die Allgemeine Luftfahrt begeistern. Es gibt einen Grund, warum nicht so viele Menschen das können, was ein Matthias Dolderer kann. Und warum der dafür trainiert. Und plant. Und Genehmigungen  einholt. Und...

     Ist nicht nur Korinthenkacken, was dagegen spricht...
  • Mit "Korintenkacker" meine ich Menschen, die einen Überflug in angemessener Geschwindigkeit nicht von einem total verblödeten entlangballern mit Höchstgeschwindigkeit in Ameisenkniekehlenhöhe unterscheiden können und einfach beide vollkommen unterschiedliche Flugweisen in einen Topf werfen und die Piloten pauschal zu "pösen Puben" erklären.
    Es spricht nichts dagegen, zum Training in Kontrollzonen von internationalen Flugplätzen, die Landung als tiefen Überflug zu absolvieren, um die hohen Landegebühren von z.B. Hamburg oder Hannover zu sparen. Machen wir regelmäßig von Hildesheim aus in Hannover. In Hamburg ist es mir vor einigen Jahren wortwörtlich vom Controller angeboten worden, als ich mit dem UL bei einem Flug durch die Kontrollzone nur ein Midfield-Crossing requested hatte.
    Achim
  • Mein Gott, ich kann's nicht mehr hören:

    Jeder weiß doch, wie so ein "tiefer Überflug" aussieht. Eben nicht in Landekonfiguration zur Orientierung über die Pistenverhältnisse oder zu Übungszwecken an den Boden ran und quasi eine Landung ohne Aufsetzen fliegen sondern, natürlich immer die nötige Aufmerksamkeit der Zuschauer vorausgesetzt, Vollgas, kräftig andrücken und mit max. Speed möglichst tief die Piste entlang jagen und dann - am besten noch mit Siegesrolle - steil in den Himmel ziehen. Wird übrigens auch gerne von Segelfliegern praktiziert ...
    Und das ist im Gegensatz zur ersten, äußerst sinnvollen Variante des Manövers, wie schon weiter oben gesagt, nach §6 der LuftVO definitiv unzulässig! Ganz sicher liegt aber auch ein Verstoß gegen LuftVO § 1 Abs. 1 und 2 vor und kann mit Bußgeld bis zu € 50.000,- geahndet werden.

    Michael
  • Bei uns kosten tiefe Überflüge sogar eine Landegebühr. Die Gyrocopter sind bei ihrer Ausbildung extrem langsam die 1.2KM lange Asphaltbahn entlang geflogen und haben ihre Landeübungen wieder und wieder gemacht. Das ganze ohne ein einziges Mal aufzusetzen. Dies hat natürlich auch andere Luftfahrzeuge behindert die starten oder landen wollten. Luftrechtlich war nichts zu machen. Seit einigen Jahren müssen sie immerhin eine Landegebühr zahlen. Ironischerweise gehört dem Gyro-Hersteller der Flugplatz ;-)

    Einen vom Zahnarzt beschriebenen "tiefen Überflug" habe ich in 15 Jahren bei uns noch nie gesehen, außer genehmigt auf einer Luftfahrtshow in England. Im Gegensatz zu Ramstein ist dabei die Fluglinie ja parallel zu den Zuschauern und sogar auch in Deutschland genehmigungsfähig.

    Warscheinlich sind Thomas und Michael auf ihren Landeplätzen immer von Luftraudis umgeben. Da bekommt man eine andere Wahrnehmung. Da ich den Fragensteller nicht kenne, gehe ich erst einmal vom positiven aus. In meinen Augen muss auch nicht jedermann ausspioniert und abgehört werden. ZÜP und Vorratsdatenspeicherung sind Verfassungswiedrig, weil nicht jeder Bürger pauschal zu den pösen Puben gehört.

    Achim

  • Bei uns kosten tiefe Überflüge sogar eine Landegebühr
    Landegebühr ist zur Landung und Platznutzung, nicht Überflug...Anfluggebühr regelt die DFS in der NFl-
    veröffentlichten Radaranfluggebühren an Flughäfen.  Den tiefen Überflug gibt es offiziell nicht.(Punkt)
  • Wenn es den "tiefen Überflug" nicht gibt, kann man ihn ja auch nicht verbieten und somit nicht bestrafen :-) :-) :-)

    Es gibt kein Einwanderungsgesetz in Deutschland, also gibt es auch keine Einwanderer. HöHö... Selten so gelacht...
    Achim
  • Ein tiefer Überflug verstößt gegen §6 der LuftVO:
    Man findet im Buch "VFR Sprechfunk" der DFS auf Seite 159 die entsprechenden Sprechgruppen für einen tiefen Anflug. Wird also von offizieller Seite als legales Standardmanöver angesehen.
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