eine AIP-Änderung kann nur durch den zuständigen RP erfolgen. Z.B. Betriebszeiten oder Zulassungen von LfZ-Typen oder UL. Das kann nervige schreiberei zwischen Vorstand und RP bedeuten.Eigentlich braucht der Flugplatzbetreiber nur schriftlich um Änderung der AIP bitten - Genehmigungsunterlage dran hängen und gut ist. Das ist i. d. R. kein großer Aufwand.