So könnte ein Platz erkennbar außer Betrieb sein:Das hätte auch dieses Jahr "Rock am Ring" sein können, das auf dem Flugplatz Menden stattgefunden hat. Und da war der Platz sicher nicht benutzbar ;)
Carlson schrieb:Nach LuftVG liegt der "schwarze Peter" anscheinend doch beim Piloten:
Königsfrage ist: Muß der PPR-Flugplatz erneut über Funk seine Öffnung bestätigen? Das kann ich so nicht wirklich finden. Und: Der Genehmigungsinhaber muß darüber nachdenken, ob er mal eben so ein PPR verteilt, wenn ner nicht sicherstellen kann, das ein FL auch vor Ort ist.
Da ein Platz - abgesehen von den verschieden FoF-Regelungen, die aber nie für jedweden fremden anfliegenden Verkehr gelten - nur dann betriebsbereit (geöffnet) ist, wenn u.v.a. Bedingungen ein Flugleiter/PH vorort ist und seinen Dienst laut Flugleiterdienstbuch angetreten hat,....Das steht in der Regel so in der Betriebsgenehmigung des Landeplatzes. Das ist richtig und umbestritten.
... kann ein anfliegender Pilot nur dann sicher davon ausgehen, dass der Platz geöffnet ist, wenn er den FL/PH unmittelbar vor der beabsichtigten Landung, selbst bei vorliegender tel. PPR, gesprochen (Funk) oder gesehen (eher schwierig) hat.Ja, Michael, da "trennten" sich unsere Wege ;-). Ich sehe das lediglich als "Idealfall" an. Die Streitfrage im Fall des Falles wird sein: Was, lieber Pilot, hast Du im Vorfeld (sprich bei deiner Flugplanung) getan um festzustellen, ob dieser Landeplatz überhaupt für dich geöffnet ist? Dann zählt man all die Dinge auf die es da gibt, unter Anderem das positiv beschiedene PPR-Request (am Besten schriftlich, oder Namen des Gegenüber, der das OK für mein PPR gegeben hat), die augenscheinlich gepflegte Landebahn und der entsprechende Windsack, NfLs, NOTAMS,...also alles was es zum Fliegen braucht. Die nächste Frage wird ziemlich sicher sein: Und Sie lieber Platzhalter, was haben Sie gemacht, um die zugesicherte "Öffnung" ihres Landeplatzes für den Piloten auch sicher zu stellen?? Alleine das "nichtzustandekommen" eines wechselseitigen Funkverkehrs wird (meiner Meinung nach) nicht ausreichen, zudem es per Gesetz nicht (eindeutig) gefordert ist.
nur erfährt der Pilot ohne Antwort von INFO u.U. erst nach seiner Landung, dass er auf einem nicht betriebsbereiten und damit geschlossenen Platz gelandet ist, weil zu dieser Zeit eben nicht alle Bedingungen für den luftrechtlich konformen Betrieb erfüllt waren, was dann ein Owi-Verfahren, und zwar ausschließlich für den Piloten, nach sich ziehen kann.Und das glaub ich eben absolut nicht, weil:
@Carlson
100 % Zustimmung. Punkt.
Diese Argumentationskette ist auch meiner Meinung nach großer Quatsch.Jaja, großer Quatsch!!! Ich liebe solche "Argumente"
Frage: Wie will ein anfliegender Pilot wissen, ob der Landeplatz seiner Wahl - selbst bei vorherigem tel. PPR am selben Tag - luftrechtlich betriebsbereit ist, wenn er nicht unmittelbar vor der geplanten Landung mit Info kommunizieren kann??Was meinst Du mit betriebsbereit? Betriebsbereit im Sinne von betriebssicher hat der Platzhalter den Platz gemäß LuftVZO §45 Abs. 1 sowieso zu halten. Ist die Betriebssicherheit nicht (mehr) gegeben, dann kann er auch nicht betriebsbereit sein und auch nicht genutzt werden. Ich kann also bei ordentlicher FLugvorbereitung (NOTAMs) durchaus davon ausgehen, dass ein Landeplatz betriebssicher ist solange es nicht per NOTAM oder gar NfL nicht so ist.
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