Flugbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn ein Flugleiter auf dem Landeplatz anwesend ist und den Flugbetrieb beaufsichtigt.
Herr Winkler hat eindeutig und unmissverständlich gesagt: Wenn der Flugplatz ERKENNBAR geschlossen ist (weiße Xe, Fahrzeuge auf der Piste, etc.) ist eine Landung verboten.Das hat er sicher nicht gemeint. Ein Platz mit weissen X-en ist ausser Betrieb, nicht einfach nur in dem Sinne geschlossen, um den es im ganzen Beitrag ging.
Deshalb bin ich etwas ratlos...Aber warum?
Das sind Eure Pflichten als Flugplatzbetreiber. Alles andere kann Euch egal sein. Die Piloten handeln in eigener Verantwortung und vertreten beim Fliegen nicht den Verein. Ihr habt so gesehen nicht die Pflicht den Piloten auf die Finger zu schauen oder irgendwas zu kontrollieren.
- Eine oder mehrere volljährige Personen als Flugleiter bestellen.
- Eine Liste der bestellten Flugleiter jährlich zum 1. März der Genehmigungsbehörde übergeben.
- Flugbetrieb nur dann durchführen, wenn ein Flugleiter auf dem Landeplatz anwesend ist und den Flugbetrieb beaufsichtigt.
- Die Anwesenheit der Flugleiter lückenlos dokumentieren.
- Jedem Flugleiter ein gültiges Flugfunkzeugnis verpassen.
- Dem diensthabenden Flugleiter für seine Tätigkeit geeignete Geräte zur Abgabe von Warnsignalen bzw. Zeichen und Signalen zur Verfügung stellen.
- Sicher stellen, dass eine in Erster Hilfe ausgebildete Person, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist und Zugriff auf die Rettungs- und Feuerlöscheinrichtung hat, während des Flugbetriebes ständig anwesend ist (dies kann auch der Flugleiter sein)
Herr Winkler hat eindeutig und unmissverständlich gesagt: Wenn der Flugplatz ERKENNBAR geschlossen ist (weiße Xe, Fahrzeuge auf der Piste, etc.) ist eine Landung verboten.Das hat er sicher nicht gemeint. Ein Platz mit weissen X-en ist ausser Betrieb, nicht einfach nur in dem Sinne geschlossen, um den es im ganzen Beitrag ging.
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