Landen mit PPR ohne Flugleiter am Funk

Forum - Luftrecht


  • Was machen wir nun daraus?

    1. Eine oder mehrere volljährige Personen als Flugleiter bestellen.
    2. Eine Liste der bestellten Flugleiter jährlich zum 1. März der Genehmigungsbehörde übergeben.
    3. Flugbetrieb nur dann durchführen, wenn ein Flugleiter auf dem Landeplatz anwesend ist und den Flugbetrieb beaufsichtigt.
    4. Die Anwesenheit der Flugleiter lückenlos dokumentieren.
    5. Jedem Flugleiter ein gültiges Flugfunkzeugnis verpassen.
    6. Dem diensthabenden Flugleiter für seine Tätigkeit geeignete Geräte zur Abgabe von Warnsignalen bzw. Zeichen und Signalen zur Verfügung stellen.
    7. Sicher stellen, dass eine in Erster Hilfe ausgebildete Person, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist und Zugriff auf die Rettungs- und Feuerlöscheinrichtung hat, während des Flugbetriebes ständig anwesend ist (dies kann auch der Flugleiter sein)


    Nicht mehr, und nicht weniger.
  • Hi Conny,

    genau das ist der Punkt: Der Genehmigungsinhaber hat dies alles vorzuhalten: Tut er das nicht, verstößt er gegen die Auflagen seiner Genehmigung. Wenn ein Pilot nun landet, weil er einen positives PPR erhalten hat, kann es nicht der Pilot sein, der hier gegen etwas verstößt. Er ist nicht Genehmigungsinhaber.

    Königsfrage ist: Muß der PPR-Flugplatz erneut über Funk seine Öffnung bestätigen? Das kann ich so nicht wirklich finden. Und: Der Genehmigungsinhaber muß darüber nachdenken, ob er mal eben so ein PPR verteilt, wenn ner nicht sicherstellen kann, das ein FL auch vor Ort ist.

    Am Besten ist: Egal was Rechtsverdreher daraus lesen mögen. Wir Flieger sollten uns einig sein, das wir fliegen wollen und uns nicht gegenseitig in den Rücken fallen. Der Erste der hier den Prozess führt, wird sich hoffentlich seiner Verantwortung über mögliche Folgen im klaren sein.
  • Conny, die von Dir dargelegte Genehmigungsvorschrift widerspricht m.M.n. nicht dem, was von Carlson detailiert dargelegt wurde (vielen Dank dafür, volle Zustimmung zu dem Geschriebenen).

    In der Genehmigungsvorschrift steht ja
     Flugbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn ein Flugleiter auf dem Landeplatz anwesend ist und den Flugbetrieb beaufsichtigt.

    Das sind Dinge, die nicht vom anfliegenden Piloten zu überprüfen sind, denn da steht ja auch nichts von Kontaktaufnahme. Ob der Flugleiter den Flugbetrieb "beaufsichtigt", können wir als Piloten nicht feststellen. Sicher, ein hergestellter Funkkontakt ist ein relativ sicheres Zeichen dafür, aber in den Vorschriften steht nichts davon, dass Flugbetrieb nur bei hergestelltem Funkkontakt durchgeführt werden darf.
  • Ich sehe dies ja auch so wie Ihr beide. Oberste Priorität hat für mich das Miteinander der PilotInnen und deren Informationsaustausch untereinander! Und ich bin auch eine große Befürworterin des Landen/Startens ohne FlugleiterIn, da außerhalb Deutschlands und Österreichs so etwas unüblich ist und einfach nur grotesk wäre.

    Gleichzeitig bin ich aber als Vorsitzende eines Vereins, der eine derartige Genehmigungsurkunde besitzt, dafür verantwortlich, dass der Platz in Einklang mit den in der Urkunde festgelegten Regeln betrieben wird. Bei einem wiederholten Verstoß (sofern er denn bekannt würde) würde die Landesluftfahrtbehörde in letzter Konsequenz die Genehmigung wiederrufen und den Platz schließen.

    Deshalb bin ich etwas ratlos...

    Conny
  • Herr Winkler hat eindeutig und unmissverständlich gesagt: Wenn der Flugplatz ERKENNBAR geschlossen ist (weiße Xe, Fahrzeuge auf der Piste, etc.) ist eine Landung verboten.
    Das hat er sicher nicht gemeint. Ein Platz mit weissen X-en ist ausser Betrieb, nicht einfach nur in dem Sinne geschlossen, um den es im ganzen Beitrag ging.


    Chris
  • Deshalb bin ich etwas ratlos...
    Aber warum?
    • Eine oder mehrere volljährige Personen als Flugleiter bestellen.
    • Eine Liste der bestellten Flugleiter jährlich zum 1. März der Genehmigungsbehörde übergeben.
    • Flugbetrieb nur dann durchführen, wenn ein Flugleiter auf dem Landeplatz anwesend ist und den Flugbetrieb beaufsichtigt.
    • Die Anwesenheit der Flugleiter lückenlos dokumentieren.
    • Jedem Flugleiter ein gültiges Flugfunkzeugnis verpassen.
    • Dem diensthabenden Flugleiter für seine Tätigkeit geeignete Geräte zur Abgabe von Warnsignalen bzw. Zeichen und Signalen zur Verfügung stellen.
    • Sicher stellen, dass eine in Erster Hilfe ausgebildete Person, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist und Zugriff auf die Rettungs- und Feuerlöscheinrichtung hat, während des Flugbetriebes ständig anwesend ist (dies kann auch der Flugleiter sein)
    Das sind Eure Pflichten als Flugplatzbetreiber. Alles andere kann Euch egal sein. Die Piloten handeln in eigener Verantwortung und vertreten beim Fliegen nicht den Verein. Ihr habt so gesehen nicht die Pflicht den Piloten auf die Finger zu schauen oder irgendwas zu kontrollieren.

    Erfüllt ihr o.g. Bedingungen für Euren Platz, ist alles im grünen Bereich. Oder verstehe ich Dich jetzt falsch?
  • Herr Winkler hat eindeutig und unmissverständlich gesagt: Wenn der Flugplatz ERKENNBAR geschlossen ist (weiße Xe, Fahrzeuge auf der Piste, etc.) ist eine Landung verboten. 
    Das hat er sicher nicht gemeint. Ein Platz mit weissen X-en ist ausser Betrieb, nicht einfach nur in dem Sinne geschlossen, um den es im ganzen Beitrag ging.


    Chris


    Ja Chris genau auf diese "Wortspielchen" hatte ich gebeten zu verzichten. Weiße Xe bedeuten die "Umbenutzbarkeit eines Rollfeldes". Für mich als Dreiachser ist der Flugplatz nicht anzufliegen, da nicht landbar. Argo: Für MICH ist der Platz geschlossen! Das ist offensichtlich. Sehe ich aber eine sattgrüne Wiese mit Reitern, Windsack dann ist es NICHT offensichtlich, dass ein Platz geschlossen ist. Es ist doch nicht im vergleich etwas "Offensichtlicher" nur weil ein Funkgerät still bleibt. Es gibt verschiedene Parameter die ich Checken kann. Funken brauch ich am allerwenigsten um ein Flugzeug zu fliegen, noch viel weniger gibt es die Verpflichtung dazu, eine Bestätigung einzuholen, ob denn diese sattgrüne Wiese tatsächlich "offen" ist, oder nicht.
  • Kein Richter wird einen verurteilen nur weil er ohne Kontakt gelandet ist.  Es kann ja keinem Flieger zugemutet werden so lange zu kreisen bis alle Vorschriften geklärt sind und er dann runter fällt.  ( Einen Ausweichplatz könnte man ja vielleicht wetterbedingt nicht erreichen ) 


    Aber wie sieht es beim Wiederstart aus?  

    Man will vielleicht in einigen Std wieder weg und entgegen dem zugesagten PPR kommt der FL doch nicht auf den Platz.  Verstößt gegen Vorschrift, kann das aber locker mit einer plötzlichen gesundheitlichen Unpässlichkeit begründen. 
     
    Wie sieht es denn dann aus ? man steht  unten und hat jetzt nicht die fliegerischen Notwendigkeiten. Notfalls übernachten ? Nächster PPR für Abflug erst am nächsten Wochenende in einer Woche ? 
  • Wenn Xe auf der ganzen Piste, dann ist der Platz dauerhaft ausser Betrieb.

    Herr Winkler hat das ganz sicher nicht gemeint, schon garnicht in dem Zusammenhang. Oder wer wuerde in so einem Fall ein PPR erteilen? Niemand, auch nicht wenn der Platz wegen z.B. Eines Konzerts geschlossen ist.

    Er meinte ganz klar: PPR erteilt, Platz erkennbar zu, nicht landen, sonst wirds teuer.
    Im Zweifel tendiere ich dazu, einem Fachjuristen zu trauen, ich bin von der Laienjuristerei mancher hier im Forum etwas traumatisiert... :)


    Chris
  • Was ist denn dann "Erkennbar" für dich Chris?? Nur das würde mich in diesem Fall mal interessieren:
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.3 %
Ja
44.7 %
Stimmen: 132 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 31 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 29 Gäste.


Mitglieder online:
Olaf G.  Mininimbus 

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR