Chris guter Hinweis - aber im Fliegermagazin stand doch "erkennbar geschlossen" (viele Kreuze auf der ganzen Landebahn oder dieses gelbe x im Signalfeld.)Wenn im Funk tote Hose herrscht, alle Hangartore zu sind, der Parkplatz verwaist etc, dann ist der Platz m.M.n. nicht erkennbar in Betrieb und da waere ich mit einer Landung trotz PPR vorsichtig.
Sehe ich nicht so.Ich glaube, wir reden gar nicht so weit aneinander vorbei. Denn ich kann Deine Argumentation durchaus nachvollziehen, verstehen und sehe das Ähnlich. Aus gesetzlicher Sicht bin ich mir aber nicht so sicher. Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Das Problem ist einfach, dass die PPR-Regelung nicht wirklich gesetzlich definiert ist.Im Grunde genommen ist PPR (wenn auch nicht explizit unter dieser Bezeichnung) in §25 LuftVG, Absatz 1 beschrieben bzw. verankert : Zustimmung des Flugplatzunternehmers=PPR und Zustimmung der Genehmigungsbehörde = Regelungen in der FLugplatzgenehmigung (oder besondere Regelung wie zb Außenstart- und Landegenehmigung).
@Carlson
Meiner Meinung nach wird es jetzt Zeit, "die Hosen runter zu lassen", sonst entsteht - zumindest bei mir - der Eindruck, dass Du es mit Sokrates hältst :
"Ich weiß, dass ich nichts weiß"
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