Landen mit PPR ohne Flugleiter am Funk

Forum - Luftrecht
  • >Hat der Platz nur PPR aber der Platzbetreiber oder seine Vertetungsberechtigten mir für
    einen bestimmten Zeitraum eine "PPR" Permission eingeräumt, kann ich landen.


    Dass du landen KANNST glaube ich dir.
    Ob du dann, laut deutschem Gesetzt, landen DARFST bezweifle ich.
    Ob du dann aber landen WÜRDEST, das hoffe ich!!!
  • Hallo!


    > Ob du dann, laut deutschem Gesetzt, landen DARFST bezweifle ich.

    Ich denke schon, denn ansonsten wäre ja die Logik hinter
    dem vorab Einholen eines "PPRs" vollkommen sinnfrei.


    > Ob du dann aber landen WÜRDEST, das hoffe ich!!!

    Aber sowas von - da kannst Du Dir sicher sein!  :-)))


    btw.:
    Ich kenne keinen Gesetzestext, der die "Funk-Antwort eines
    Flugleiters" auf einem unkontrollieren Platz zu einer notwendigen
    Voraussetzung für eine Lande "Erlaubnis" macht!?!?   ;-)

    BlueSky9


  • BlueSky9, ich stimme Dir zu.

    Wenn der Platzbetreiber PPR gehemigt hat, zB auch bei (erlaubten) Fliegen ohne FLugleiter, dann ist es dessen Pflicht für die obligatorische sachkundige Person zu sorgen. Das muss ich aus der Luft nicht überprüfen bzw. überhaupt in Frage stellen.

    Dann verdichtet sich das alles für den Piloten auf die knappe Formel: PPR liegt vor => Landung aus Sicht des Piloten immer möglich und juristisch safe. Alles andere ist Pflicht (und Problem) des Platzbetreibers.
  • Dann verdichtet sich das alles für den Piloten auf die knappe Formel: PPR liegt vor => Landung aus Sicht des Piloten immer möglich und juristisch safe. Alles andere ist Pflicht (und Problem) des Platzbetreibers.
    Vorsicht!
    Zitat aus dem Fliegermagazin:
    "Eine schlechte Idee wäre es übrigens, auf eigene Faust auf einem
    offenbar geschlossenem Platz zu landen. Dies stellt einen Verstoß gegen §
    22 Abs. 1 LuftVO dar; es handelt sich außerdem um eine
    Ordnungswidrigkeit nach § 43 Nr. 26 LuftVO, die mit einer Geldbuße bis
    50000 Euro geahndet werden kann. "

    Deshalb schrieb ich: Wenn PPR erteilt und Platz erkennbar in Betrieb kann gelandet werden.


    Chris
  • Ich denke schon, denn ansonsten wäre ja die Logik hinter
    dem vorab Einholen eines "PPRs" vollkommen sinnfrei.
    Nunja, ein Verkehrslandeplatz, der sich dank PPR-Regelung von seiner Betriebspflicht befreien und damit u.U. auch Kosten (8,50 Euro/Stunde für den FL + Piste von Schnee befreien, etc.) sparen kann (an unserem Beispiel im Winter von ca. 10:00 - 16:00 Uhr tägl. über zwei Monate = 3060,00 Euro für den FL zzgl. anderer Kosten), macht irgendwo schon Sinn. Meiner Meinung nach heißt PPR nur, dass der Betreiber nach vorhergehender Anfrage/Verabredung beabsichtigt den Platz zu einer abgesprochenen Zeit für den PPRler in Betrieb zu nehmen. Ob er dann TATSÄCHLICH in Betrieb IST, ist meiner Ansicht nach eine ganz andere Nummer und da kann man sich im Worst-Case-Szenario auch als Pilot nicht drauf verlassen.
  • Was heisst geschlossen? Wir reden ja nicht von geschlossen im Sinne von nicht betriebsbereit (wegen Bauarbeiten, Überschwemmung, Terroranschlag).

    Innerhalb von Betriebszeiten (also Bude "geöffnet") brauche ich PPR ja nur aus besonderem Anlass (zB UL ist PPR oder Tragschrauber ist PPR oder sowas), ansonsten reden wir über den ganz normalen Fall.

    Außerhalb der (ja behördlich genehmigten) Betriebszeiten (oder wenn es sozusagen immer außerhalb ist, weil gar keine Betriebszeit festgelegt ist) brauche ich ja genau deswegen PPR - solange die Platzgenehmigung genau diesen Fall überhaupt zulässt: Flugbetrieb (mit oder ohne FLugleiter) ausserhalb des Betriebszeiten unter Anwendung von PPR.

    Mike
  • Innerhalb von Betriebszeiten (also Bude "geöffnet") brauche ich PPR ja nur aus besonderem Anlass (zB UL ist PPR oder Tragschrauber ist PPR oder sowas), ansonsten reden wir über den ganz normalen Fall.
    Flugplätze können auch komplett PPR sein. Nicht nur für UL, Raketen usw., sondern generell. Also "Bude" rein theoretisch geöffnet, praktisch aber nur auf Anfrage.
  • Flugplätze können auch komplett PPR sein. Nicht nur für UL, Raketen usw., sondern generell. Also "Bude" rein theoretisch geöffnet, praktisch aber nur auf Anfrage.
    OK. Aber mit dem PPR wird mir doch auch praktisch in diesem Einzelfall die Tür aufgemacht. Da muss ich nicht mehr gucken ob der Platz nun "offenbar" geöffnet oder geschlossen oder scheinbar "aktiv" ist.
  • Aber mit dem PPR wird mir doch auch praktisch in diesem Einzelfall die Tür aufgemacht.
    Nur der Flugleiter kann diese Tür aufschließen. Das ist ja das Problem (Ausnahmen bestätigen die Regel (FoF)).

    EDIT: Da sieht man mal, wie sinnlos und bescheuert diese FL-Regelung ist. Ich meine, wir sind die einzigen Deppen, die diesem Paragraphenwahnsinn nachkommen müssen. Wie schön ist es doch in Frankreich, Dänemark, Schweden, Norwegen, der Schweiz oder auch in den USA und Kanada. Selbst die BFU sieht hier ein Sicherheitsrisiko wegen mangelnder Eigenverantwortung.
  • Nur der Flugleiter kann diese Tür aufschließen. Das ist ja das Problem (Ausnahmen bestätigen die Regel (FoF)).
    Sehe ich nicht so. Dann könnte ich nicht an einem Verkehrslandeplatz während der Öffnungszeiten landen ohne Kontakt und sozusagen unausgesprochener Landegenehigung durch den FLugleiter.

    PPR kann der Platzhalter ausprechen. Hat er dies getan sagt er damit: innerhalb unserer Bedingungen welche in der Platzgenehmigung verankert sind (und deren Erfüllung nicht Auflagen des PICs sind sondern des Platzbetreibers) hast Du die Erlaubnis zu landen. Mit anderen Worten: der Platz ist für diesen einzelnen PPR-FLug in Betrieb. Ob für diesen Betrieb ein FL anwesend sein muss oder nicht (FoF) regelt ja die Platzgenehmigung. Wenn es ein unkontrollierter Platz ist liegt nun genau die gleiche Situation vor als wenn ich an einen x-beliebigen anderen (Verkehrs)Landeplatz fliege, welcher sich gerade in Betrieb befindet (zb aufgrund der Betriebspflicht=Ögffnungszeiten). Und da lande ich auch einfach wenn der FL sich nicht meldet (weil grade auf dem Klo oder sonstwas).
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