Landen mit PPR ohne Flugleiter am Funk

Forum - Luftrecht
  • Letzten Endes ist das doch ein Streit um des Kaisers Bart.
    Es wird einfach gelandet und wenn tatsaechlich keiner da sein sollte, wird es als Sicherheitslandung deklariert und fertig ist die Laube. Ihr koennt Euch also alle entspannen. :)


    Chris
  • wird es als Sicherheitslandung deklariert und fertig ist die Laube
    So ähnlich sagte ich das bereits. Wobei "akademisch" und "des Kaisers Bart" so ziemlich dasselbe ist!!

    Michael
  • Und genau deshalb, weil ich immer eine Sicherheitslandung machen kann, macht es noch weniger Sinn, auf die FL-Pflicht zu pochen.

    Rechtlich scheint es nicht geregelt zu sein. Wir Piloten haben den "schwarzen Peter", lassen uns das gerne gefallen.

    Ich kann ja mit vielen Unsinn leben, nur nicht damit, meinem Rechtsverständnis einem alten Nazigesetz anzupassen. Alleine das Wissen darum verbietet das.

    Danke allen für die Diskussion!

    Carlson
  • Merkwürdiges Rechtsverständnis!!

    Angenommen Du fragst mich, ob ich Dich am kommenden Montag bei mir zum Kaffeetrinken einlade. Ich stimme zu und freue mich, dass Du kommen wirst. Doch am besagten Termin mache ich die Tür nicht auf, weil ich mit meiner 91 jährigen Mutter ins Krankenhaus fahren musste.
    Dann trittst Du einfach die Tür ein und kochst Dir den Kaffee selbst????

    Michael
    ;-)

    Nein Michael, das ist sicher nicht das Gleiche!

    Es wäre in etwa so, als wenn ich bei dir auf die Auffahrt fahre und würde feststellen, dass du nicht da bist um mit mir den versprochenen Kaffee zu trinken. Von Einbruch ins Vereinsheim zum Kaffebrauen ist keinesfalls die Rede!!? Ich würde dann einfach wieder fahren. Rechtlich völlig ok!
  • Es wäre in etwa so, als wenn ich bei dir auf die Auffahrt fahre und würde feststellen, dass du nicht da bist
    Falls mein Grundstück umfriedet und ein verschlossenes Gatter vor der Auffahrt wäre, müsstest Du wohl draußen bleiben, wenn ich Dir nicht aufmachen kann. "Über-den-Zaun-Springen" wäre schlichtweg Hausfriendensbruch*. Mir persönlich wär's ja egal, bei Dir allemal, einem anderen aber vielleicht nicht.

    Bei einem Flugplatz ist es ähnlich, nur mir dem Unterschied, dass man als Pilot mit einem Flieger eigentlich immer über den Zaun springt. Eine Landung findet nämlich nicht auf einem allgemein zugänglichen Gelände statt, sondern auf einem internen Bereich, also jenseits des o.g. Gatters, wo der Platzhalter Hausrecht besitzt.
    Eine reguläre Landung bedarf also immer der Zustimmung bzw. Duldung des Platzhalters und luftrechtlich für "fremden Verkehr"** zusätzlich immer die Anwesenheit eines Flugleiters.

    Michael

    *) Antragsdelikt
    **) nicht zur Teilnahme am FoF autorisiert
  • Carlson:

  • HOB, ich glaube, das war Dein kürzester Beitrag!
    Grüße
    Rüdiger.
  • Falls mein Grundstück umfriedet und ein verschlossenes Gatter vor der Auffahrt wäre, müsstest Du wohl draußen bleiben, wenn ich Dir nicht aufmachen kann. "Über-den-Zaun-Springen" wäre schlichtweg Hausfriendensbruch*. Mir persönlich wär's ja egal, bei Dir allemal, einem anderen aber vielleicht nicht.

    Bei einem Flugplatz ist es ähnlich, nur mir dem Unterschied, dass man als Pilot mit einem Flieger eigentlich immer über den Zaun springt. Eine Landung findet nämlich nicht auf einem allgemein zugänglichen Gelände statt, sondern auf einem internen Bereich, also jenseits des o.g. Gatters, wo der Platzhalter Hausrecht besitzt.
    Eine reguläre Landung bedarf also immer der Zustimmung bzw. Duldung des Platzhalters und luftrechtlich für "fremden Verkehr"** zusätzlich immer die Anwesenheit eines Flugleiters.

    Michael

    *) Antragsdelikt
    **) nicht zur Teilnahme am FoF autorisiert
    Genau so ist es Michael!

    Nur: Wenn ich dich auf nem Kaffee eingeladen hab und du dann bei mir auf der Auffahrt stehst (habe keinen Zaun, Tor und son quatsch., genauso wie eine Landepiste), ich die Schwiegermutter in Krankenhaus bringe, dann begehst du doch keinen Hausfriedensbruch. Sollte ich dich eingeladen haben und dich dafür mit Hausfriedensbruch belangen, wäre das allemal ein "Bruch" unserer Freundschaft ;-)

    Sollte ich nicht wollen, das du trotz meiner Einladung meine Auffahrt benutzt, sagen wir mal weil da ein "Loch" im Pflaster ist etc. Dann muß ich zusehen, dass da niemand drauf fährt. Das muß ich aber als "Platzhalter" organisieren,. Ich bin immer noch nicht überzeugt, das mein geladener und  angekündigte "Besuch" derjenige sein soll, der dafür belangt werden kann.

    Krux ist und bleibt für mich die def. von "Kontaktaufnahme 5 min. vor erreichen des Platzes" und wie das ausgelegt wird. Wie die Behörde das auslegt, weiß ich. Habe aber nun schon einige Juristen, die meine Ansicht für alles andere als "abwegig" halten.

    Grüße!
  • @ Carlson

    Du hast natürlich Recht - aber Du wirst bei FD kein Recht bekommen, eher verwurstet und verdreht er den zu bewertenden Sachverhalt so lange und dermaßen gründlich, bis Du letztlich gar nicht mehr weißt, um was es denn eigentlich gegangen ist :-)
  • eher verwurstet und verdreht er den zu bewertenden Sachverhalt so lange und dermaßen gründlich, bis Du letztlich gar nicht mehr weißt, um was es denn eigentlich gegangen ist
    Das ist wohl eher eine Eigenschaft Deiner Berufsgruppe!
    Aber vergebliche "Liebesmüh" FD wieder mal zu diskreditieren, dazu verstehen sich Hermann und Michael sicher zu gut.
    Ein dickes "Dislike" von mir!!!

    Ernst
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