Carlson zitiert die BfU und dort heißt es:Ja und erstens ist diese Empfehlung der BFU (mehr Sicherheit ohne FLugleiter) eine sinnvolle Empfehlung und zweitens ist das kein Luftrecht sondern die von Carlson vorher zitierte NfL und es ist doch logisch, dass der Funkkontakt mit INFO nicht dem FLugleiter (in erster Linie) gilt, sondern anderen Piloten in Platznähe (oder gar ebenfalls mit Landeabsicht). Gerade das propagiert ja dieses Essay. Und so ist es (oder sollte es) allgemein immer (sein). Der Funkkontakt auf der INFO Frequenz des angeflogenen Platzes , auch Positionsmeldungen in der PR, dient in erster Linie den anderen Piloten und nicht dem FL, der meist mit Doppelklick auf PTT symbolisch mit dem Kopf nickt.
..."Bestehen aber bleibt natürlich die Verpflichtung, sich (in aller Regel) 5 Minuten vor Erreichen des Platzes auf der "INFO"-Frequenz zu melden" ...
d-mike schrieb ...Tut mir leid, aber das ist nichts als unlogischer Kauderwelsch!
Ja und erstens ist diese Empfehlung der BFU (mehr Sicherheit ohne FLugleiter) eine sinnvolle EmpfehlungNicht Empfehlung, sondern luftrechtliche Verpflichtung zur Kontaktaufnahme schreibt die BfU wortwörtlich und völlig korrekt!
ist das kein Luftrecht sondern die von Carlson vorher zitierte NfLWas sind NfLs anderes als veröffentlichtes Luftrecht? (Theorielehrer bist Du -???, aber Luftrecht unterrichtest Du hoffentlich nicht)
der Funkkontakt mit INFO nicht dem FLugleiter (in erster Linie) gilt, sondern anderen Piloten in PlatznäheINFO "Sowieso" ist das Rufzeichen einer Bodenstation oder etwa nicht?
mehr Sicherheit ohne FLugleiterUnd schlußendlich dieses Flugsicherheitsinfo der BfU quasi als Aufforderung zur Abschaffung des Flugleiters zu interpretieren, ist mehr als abstrus!!
Frage: Wie will ein anfliegender Pilot wissen, ob der Landeplatz seiner Wahl [...] betriebsbereit ist, wenn er nicht unmittelbar vor der geplanten Landung mit Info kommunizieren kann??Ich weiß nicht wie oft ich mich noch wiederholen soll: Guckt verdammt noch mal auf das Signalfeld am Boden! :)
Antwort: Er kann es nicht wissen!
Nicht Empfehlung, sondern luftrechtliche Verpflichtung zur Kontaktaufnahme schreibt die BfU wortwörtlich und völlig korrekt!Das Schreiben der BFU ist kein Luftrecht. Die Aussage über die Kontaktaufnahme steht in der von Carloson zitierten NfL (Carlson schreibt 37/2004, es ist aber 37/00, also 2000). Und Carlson argumentiert richtig, dass die Verpflichtung zur Kontaktaufnahme bedingungslos ist. Kommt sie nicht zu Stande, hat dies keine weiteren Konsequenzen. War eine Landung vor Aufnahme der Sprechverbindung formal erfüllt, ist sie es auch noch nach einem erfolglosen Kontaktversuch, wenn nicht andere Signale (dafür sind sie doch da!) das Gegenteil anzeigen.
Ich weiß nicht wie oft ich mich noch wiederholen soll: Guckt verdammt noch mal auf das Signalfeld am Boden! :)Signalfelder sind nicht mehr vorgeschrieben, viele wurden abgebaut.
Damit bin ich erstmal all′ meinen Verpflichtungen nachgekommen!Nein!
Genau deshalb hole ich mir als Pilot vorher ein PPR !Merkwürdiges Rechtsverständnis!!
Und ab diesem Moment liegt es in der Verantwortung des PPR-Gebers,
dass er seinen Platz entsprechend "vorhält" - und der alberne Feuerlöscher
bereitsteht - denn _ich_ kann es nicht prüfen.
>- und der alberne Feuerlöscher
bereitsteht - denn _ich_ kann es nicht prüfen.<
Richtig:
Minimax ixt Mist,
wenn Du nicht zuhause bist.
hob
"Bei Anflügen ist mindestens 5 Minuten vor Erreichen des Flugplatzes Sprechfunkverbindung mit "INFO" aufzunehmen"Was - ungeachtet allem Gesagtem - auch als Funktionsprüfung des Funksystems (Strom, Kanalwahl usw.) vor dem Einflug in die Platzrunde verstanden werden kann. Kling für mich nicht sinnfrei.
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