Betriebsbereit im Sinne von betriebssicherBetriebsbereit im Sinne von betriebsbereit natürlich.
Und schon wären wir wieder bei der "Funkantwort" als Voraussetzung zur "Landeerlaubnis",Nein, Funkantwort als Bestaetigung dafuer, dass der Platz offen ist. Denn wenn nicht offen, dann darf ich nicht landen, auch nicht mit PPR.
die es so (für Infoplätze) nicht gibt...
Denn wenn nicht offen, dann darf ich nicht landen, auch nicht mit PPR.So war offensichtlich die Intension des Gesetzgebers. Anders macht auch u.a. der enstprechende Absatz in §58 LuftVG wenig Sinn.
und mein bereits angeführtes Argument der nicht vorhandenen Pflicht überhaupt zu funken, führt die Argumente vom Zahnarzt ad Absurdum.Wie war noch der Jargon? Achja, völliger Quatsch, denn
Ich neige dazu, Michael zuzustimmen (hoert hoert) :)Ich nicht.
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