Landen mit PPR ohne Flugleiter am Funk

Forum - Luftrecht
  • Betriebsbereit im Sinne von betriebssicher
    Betriebsbereit im Sinne von betriebsbereit natürlich.

    Unser Sonderlandeplatz z.B., wie dutzende andere auch, ist ausschließlich PPR. Und zwar deswegen, weil nicht jeden Tag von SR-SS ein Flugleiter vorort sein kann. Insofern hat PPR natürlich eine luftrechtliche Relevanz und ist mehr als das zivilrechtliche Hausrecht!
    Luftrechtlich "offen" (betriebsbereit) ist der betriebssichere Platz aber erst dann, wenn der FL oder eine andere autorisierte Person die Piste, den Sicherheitsstreifen, das Rettungsgerät, den Funk, das Telefon usw.usf. kontrolliert und für betriebsfähig befunden hat und als letzte Amtshandlung im FL-Dienstbuch seinen Dienstantritt eigetragen hat.

    Wie will ein anfliegender Pilot wissen, ob das alles gewährleistet ist, wenn er nicht mit INFO sprechen kann??? Oder anders herum, nur wenn ihm nach dem Einleitungsruf die Betriebspiste genannt wird, darf er sich darauf verlassen, dass der Platz offen ist.

    Michael
  • Ich neige dazu, Michael zuzustimmen (hoert hoert) :)
    Aber ich lausche gespannt weiter. Und falls ich mal mit PPR wo lande und keine Sau ist da, dann lasse ich als erstes die Biene aus dem Cockpit, das steht aber sowas von fest...


    Chris

  • Hallo zusammen,
    Im Augenblick deutet alles darauf hin, dass wir hier keine eindeutige Klärung der ursprünglich gestellten Frage bekommen werden.

    Wie wäre es, wenn man eine Anfrage an die Landesluftfahrtbehörden der 16 Bundesländer senden würde? Aber auch hier besteht die Möglichkeit, dass sich die 16 oder mehr (große Bundesländer haben mehr als eine Landesluftfahrbehörde) Antworten widersprechen.

    Ein geeigneter Anfrager wäre meiner Ansicht nach übrigens ein Chefredakteur einer Fachzeitung.
  • Hallo!

    > Jaja, großer Quatsch!!! Ich liebe solche "Argumente"

    Das war kein "Argument", das war vielmehr meine persönliche
    Einschätzung zu Deinen Ausführungen!

    Meine "Argumente" schrieb ich einige Zeilen darunter!


    > Und gemäß der luftrechtlichen Grundsätze, die besagen, dass man die Lage
    > immer zu seinen Ungunsten annehmen muss, wenn man sich nicht explizit
    > vom Gegenteil überzeugen konnte

    Auch das halte ich für Quatsch.  (Nein, wieder kein Argument, sorry, das kommt jetzt... :-))

    Wäre dem so, dann dürfte ich niemals auf irgend einem Platz landen, denn ich
    muss ja immer zu meinen "Ungunsten" annehmen, dass z.B. der, mit dem ich da
    gerade Funke, gar kein ordnungsgemäßer Flugleiter ist, sondern nur der
    Hilfsarbeiter, der den Rasen mäht - Vom Gegenteil kann ich mich jedenfalls
    nie überzeugen.


     
    > Oder anders herum, nur wenn ihm nach dem Einleitungsruf die
    > Betriebspiste genannt wird, darf er sich darauf verlassen, dass der Platz offen ist.

    Und schon wären wir wieder bei der "Funkantwort" als Voraussetzung zur "Landeerlaubnis",
    die es so (für Infoplätze) nicht gibt...    

    Somit ist der Argumentationszyklus wieder am Anfang angekommen   ;-))


    D-BlueSky zur Landung nach eigenem Ermessen...    :-DD
  • Ok, einmal noch :)

    Und schon wären wir wieder bei der "Funkantwort" als Voraussetzung zur "Landeerlaubnis",
    die es so (für Infoplätze) nicht gibt...
    Nein, Funkantwort als Bestaetigung dafuer, dass der Platz offen ist. Denn wenn nicht offen, dann darf ich nicht landen, auch nicht mit PPR.


    Chris
  • Denn wenn nicht offen, dann darf ich nicht landen, auch nicht mit PPR.
    So war offensichtlich die Intension des Gesetzgebers. Anders macht auch u.a. der enstprechende Absatz in §58 LuftVG wenig Sinn.

    Um mich dem Jargon anzuschließen, alles andere ist Quatsch mit Soße!

    Michael

    PS: Und wenn man keine Antwort bekommt, geht eine Sicherheitslandung natürlich immer: Müde, Kopfschmerzen, Harndrang, Unwohlsein, Sprit, Wetter, etc. pp., nur sollte man dieses Vorhaben tunlichst über Funk ankündigen, damit es nicht hinterher zur bloßen Ausrede verkommt!
    Und aus diesem Grund kann das Thema gar kein Aufreger sein und hat m.M.n. nur akademische Bedeutung!
  • ....und mein bereits angeführtes Argument der nicht vorhandenen Pflicht überhaupt zu funken, führt die Argumente vom Zahnarzt ad Absurdum.
    Wir Deutschen sind so bekloppt, sich selbst Verbote einzureden (oder sie herbei zu diskutieren), wo nicht jeder dumme Hilfspilot (oder Hilfs-Flugleiter) die Gesetzgebung 200%-ig eindeutig versteht.
    Achim
  • Es klingt wie ein Märchen:

    Es war einmal ein Pilot der wollte die Kumpels in dingsda besuchen.
    Also rief er in dingsda an und fragte, ob er denn willkommen sei.
    Au fein, sagte der nette Onkel in dingsda. Wir freuen uns schon!
    Also machte sich der Pilot auf den Weg.
    In dingsda angekommen, sprach er voller Vorfreude in sein Funkgerät: He, Hallo hier bin ich .
    ... doch niemand antwortete ihm.
    Noch ein paar mal versuchte er sich mit netten Worten, man möge ihm doch jetzt Einlass gewähren, aber so sehr er sich auch mühte, der Funk blieb stumm.
    Ei der Daus, dachte sich der Pilot,  schaute sich Windsack, Landegarten und Piste aus der Nähe an, fand alles so wie es sich gehört und sah doch keine Menschenseele.
    Die werden mich doch nicht vergessen haben, dachte der Pilot bei sich und wurde unsicher.
    Soll ich nun einfach landen oder .... ach ich fliege noch ein paar Runden und melde mich nochmal am Funk.
    So flog er und flog er, funkte und funkte

    ...und wenn er wegen Spritmangels nicht abgestürzt ist, dan kreist er noch heute:
     
  • und mein bereits angeführtes Argument der nicht vorhandenen Pflicht überhaupt zu funken, führt die Argumente vom Zahnarzt ad Absurdum.
    Wie war noch der Jargon? Achja, völliger Quatsch, denn

    Carlson zitiert die BfU und dort heißt es:

    ..."Bestehen aber bleibt natürlich die Verpflichtung, sich (in aller Regel) 5 Minuten vor Erreichen des Platzes auf der "INFO"-Frequenz zu melden" ...

    Michael
  • Ich neige dazu, Michael zuzustimmen (hoert hoert) :)
    Ich nicht.

    Mike
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