Landen mit PPR ohne Flugleiter am Funk

Forum - Luftrecht
  • Ne, ich sammle noch mal etwas eure Meinungen zum Thema.
    Ich wunder mich nur, warum es dazu immer noch so dermaßen unterschiedliche Ansichten gibt. Also bitte, tauscht euch noch gerne was aus. Rechtsbezüge wären mir wichtig, vielleicht hab ich noch nicht alle relevanten entdeckt.

    Herzlichen Dank für die bisher emotionalfreie Diskussion!
  • Hängt m.E. nach von der FLugplatzgenehmigung ab. Wenn diese ein Fliegen ohne FLugleiter (FoF) ausserhalb der Betriebszeiten mit vorheriger PPR erlaubt (es gibt Plätze die haben gar keine festgelegten Betriebszeiten, die ansässigen Piloten haben dann meist eine generelle PPR-Genehmigung [wird auch gerne als Aussernstart- und Landegenehmigung bezeichnet] um ohne FLugleiter fliegen zu können - mit gewissen Auflagen wie zB nur Überlandflüge, keine Schulung, nicht gewerblich usw.), dann wäre eine Landung erlaubt . Aber nur, wenn eine sachkundige Person für Rettungsmassnahmen vor Ort ist. Denn die Auflage bzgl. Feuerlösch- und Rettungswesen gemäß den „Grundsätzen für das Feuerlösch- und Rettungwesen auf Landeplätzen“, veröffentlicht in den NfL I – 72 / 83 und NfL I – 199 / 83, haben alle Plätze (ich glaube eigentlich eine ICAO Auflage, die DE im Gegensatz zu anderen Ländern so übernommen hat, egal ob Mini-Sonderlandeplatz oder Flughafen), sei es in Form einer sachkundigen Person (und da reicht nicht die Oma mit Handy) oder durch den FLugleiter (oder gar dedizierten Rettungskräften auf Flughäfen) selbst.

    VG Mike
  • Carlson, wirst du unsere Wunden lecken, wenn wir uns nach der 10. Seite die Köpfe blutig gerannt und uns gegenseitig bis auf die Knochen zerfleischt haben?
  • Ich möchte noch ergänzen, dass ich in meiner vorherigen Antwort nicht von folgendem Szenario ausgehe:

    Der Platz verlangt PPR (zb für UL) und er hat Betriebszeiten und ich komme nun innerhalb dieser an den Platz angeflogen. Wenn der Flugleiter sich nun nicht meldet, dann kann ich natürlich landen. Eine Landegenehmigung kann der FL wie wir alle wissen mir gar nicht erteilen, die liegt schon vor (in Form der Flugplatzgenehmigung und Betriebspflicht). Ich bin ja noch nicht einmal verpflichtet mit ihm Kontakt aufzunehmen, wenn es nicht ausdrücklich so in der AIP-VFR gefordert ist. PPR ist ja eher eine zivilrechtliche Zustimmung für besondere Situationen (zB Flugzeugklasse, Gewicht usw.) die in der Flugplatzgenehmigung i.a. nicht besonders geregelt sind. Und diese Zustimmung hat er mir ja vorher gegeben. Ob der Flugplatzbetreiber nun seinen Pflichten (FLugleiter im Dienst, sachkundige Person usw.) innerhalb dieser Betriebszeiten/-pflicht nun nachkommt oder nicht, ist dann nicht Problem des Piloten.
  • OK, also rufen wir an, PPR, alles kein Ding. Einverständnis eingeholt. Wir fliegen los. Flugleiter fährt los. Flugleiter verunfallt sich auf dem Weg zum Platz und kommt nicht am Platz an. Niemand geht an den Funk
    Wie ich schon im anderen Thread schrieb: Wenn PPR eingeholt und Platz erkennbar in Betrieb, dann wird gelandet. Es gibt auch Flugzeuge ohne Funkgeraet... Oder Puste ist kaputt... Oder...


    Chris
  • Nur aus dem Bauch heraus würde ich so sagen:

    PPR, also die Zustimmung des Flugplatzbetreibers mich (um eine bestimmte Zeit herum) auf "seinem" Platz landen zu lassen ist die eine Sache. Da gibt es so Themen wie Hausrecht usw., im Grunde kann ich keinen Grundstück- bzw. Landebahnbesitzer dazu zwingen mich dieses betreten bzw. dort  landen zu lassen, wenn dem meine Nase nicht gefällt. Ist mir der Platzbetreiber aber wohl gesonnen, dann kann er dafür sorgen, dass während meiner Landung ein "Flugleiter" am Platz ist. Manche Betreiber verlangen dafür, außerhalb ihrer veröffentlichten Öffnungszeiten allerdings richtig Geld. Andere sind einfach nur "kulant".

    Die Anwesenheit eines Flugleiters hat mit der PPR aber nichts zu tun. Denn jetzt geht nur noch um dieses unsägliche deutsche Gesetz, dass eben bei Landung und Start jemand am Platz sein muss, der den Feuerlöscher und ein Telefon bedienen kann. Ob dieser "Jemand" nun bei der Landung tatsächlich am Platz ist, erfahre ich frühestens bei meiner "fünf Minuten vor Landung Meldung". Und meldet sich im Endanflug immer noch niemand vom Platz, dann müsste ich in Deutschland wohl oder übel durchstarten. Und mal ganz unter uns: Das kann dann machen, wer Lust dazu hat ;-)

    Rüdiger

  • Ich hab gerade nach einem BFU-Bericht gesucht, konnte ihn aber auf anhieb nicht finden - vielleicht erinnert sich ja jemand daran: 
    Es gab vor langer Zeit mal einen Unfall mit einem UL/Motorflugzeug, wo der Pilot einen Platz anflog. Als sich der Pilot beim Turm meldete, bekam er keine Antwort. Der Pilot versuchte darauf hin weiter per Funk Kontakt aufzunehmen, bis ihm letztendlich der Sprit ausgegangen war. Anschließend verunglückte der Flieger in direkter Flugplatznähe.
  • Anschließend verunglückte der Flieger in direkter Flugplatznähe.
    Das waere dann ein heisser Kandidat fuer den Darwin-Award.
    Sowas kann definitiv nur in Deutschland passieren. Ich warte auf den BFU-Bericht, dass ein Pilot am Rollhalt verfault ist, weil er nicht dieses erloesende "Start nach eigenem Ermessen" ins Cockpit gepustet bekam.


    Chris
  • Moin,
    man darf in D auch ohne Funkgerät fliegen. Dieser Umstand erübrigt eigendlich die Diskussion. Wenn der Platz Funk verlangt, steht das in der AIP.
    Achim
  • Hallo!

    Ein Pilot kann aus der Luft _nicht_ feststellen, ob ein Flugleiter
    anwesend ist oder nicht!!

    Genausowenig, wie ein Pilot feststellen kann (und muss), ob der
    Towerlotse in Kassel überhaupt einen LP4 hat oder ob das Feuerwehrauto
    auch ordnungsgemäß "einsatzbereit" ist.

    Das "nicht Zurückfunken" bedeutet garnichts.
    (Funk defekt, Akku leer, Flugleiter auf Toilette, Antenne abgeknickt, was auch immer.)

    Hat der Platz aufgrund der in der AIP veröffentlichten Betriebszeiten eine
    Betriebspflicht, kann ich landen.

    Hat der Platz nur PPR aber der Platzbetreiber oder seine Vertetungsberechtigten mir für
    einen bestimmten Zeitraum eine "PPR" Permission eingeräumt, kann ich landen.


    > Denn die Auflage bzgl. Feuerlösch- und Rettungswesen gemäß den „Grundsätzen
    > für das Feuerlösch- und Rettungwesen auf Landeplätzen“, ... haben alle Plätze

    Ja - aber es ist ganz sicher nicht die Aufgabe eines anfliegenden Piloten,
    das Erfüllen dieser Auflagen "aus der Luft" zu überprüfen!!
    Genau dafür habe ich mir ja das "PPR" vorab eingeholt.


    (Meine ganz bescheidene Meinung zu dem Thema ;-)

    BlueSky9
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.3 %
Ja
44.7 %
Stimmen: 132 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 50 Besucher online, davon 4 Mitglieder und 46 Gäste.


Mitglieder online:
Schubschrauber  aviatrix  Olaf G.  Raventumble 

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR