Landen mit PPR ohne Flugleiter am Funk

Forum - Luftrecht
  • Hallo zusammen,

    ich habe mich aufgrund eines "unschönen Vorfalles" intensiv mit dieser Thematik außeinandergesetzt. Mitlerweile habe ich dazu ein recht klares Bild, welches ich an dieser Stelle aber noch nicht preisgeben möchte.

    Wo sind die Luftrechtsexperten im Forum? Wer hat denn nun das Problem, wenn ein Flieger nach vorherig eingeholter und posiotiv beschiedener PPR am Platz angeflogen kommt und niemanden am Boden seinen Funkspruch erwiedert und dann gelandet wird. (Bitte keine Wortspielerreien, ihr wisst was ich meine, oder?

    Feuer Frei!

    Carlson
  • Hastne PN!

    Michael
  • Super. Dann hattest Du Dir das posting zur PN auch sparen können. Wenn das so weiter geht kann man den Thread auch gleich löschen.
  • Hastne PN!
    LOL
    Luftrechtsexperten
    Hiervon distanziere ich mich ausdrücklich.
    Wenn das so weiter geht kann man den Thread auch gleich löschen.
    Deswegen versuche ich es mal :) 

    Zunächst müsste man den Begriff PPR definieren. PPR bedeutet ja, dass eine vorherige Genehmigung einzuholen ist (prior permission required). Ich denke, dass dieser Begriff - je nach Ansicht - missverstanden bzw. sagen wir mal ausgedehnt interpretiert werden kann. Schließlich ist er gesetzlich nicht verankert, besser gesagt nicht eindeutig definiert. Der Begriff PPR existiert meines Wissens nach nur in der AIP.

    Die nächste Frage wäre also, was eine solche PPR denn nun genau genehmigt. Ich denke oder meine zu wissen, dass der Begriff nicht unbedingt für den Piloten, sondern viel mehr für den Flugplatzbetreiber konstruiert wurde. Mit Hilfe des Begriffs PPR kann ein Flugplatzbetreiber seine Betriebspflicht mehr oder weniger einschränken bzw. sogar umgehen. Ob Letzteres richtig ist, weiß ich nicht. Ich bin mir aber eigentlich sicher, denn in EDVI hatten wir diesen Winter über zwei Monate PPR und wurden dadurch quasi von der Betriebspflicht, die wir als Verkehrslandeplatz ja eigentlich haben, befreit.

    Nun denke ich, dass PPR für Flugplatzbetreiber mit Betriebspflicht die Möglichkeit gibt, den Flugplatz zu schließen, ohne, dass dieser tatsächlich geschlossen wird (ich hoffe ihr versteht). Denn er ist ja nur PPR. PPR wäre demnach also nichts anderes, als das grundsätzliche Einverständnis des Flugplatzbetreibers zu einer bevorstehenden und vorangemeldeten Landung. Nicht mehr und nicht weniger. Eine Landung kann generell von einem Flugleiter ohnehin nicht genehmigt werden. Demnach muss es einfach nur eine Einverständniserklärung sein.

    Fliegt man nun los, gilt - sofern ich das denke - trotz positiv verlaufener PPR noch immer die Flugleiterpflicht. Das heißt, dass der FL zwingend am Platz sein muss, damit ein anfliegender Pilot gesetzeskonform landen kann. Völlig egal, ob PPR oder nicht.

    Ich stelle mir das wie eine Verabredung vor. Erst der PPR-Teil:
    Person 1: "Ey, kann ich heute vorbeikommen?"
    Person 2: "Klar, warum nicht. Bin einverstanden..."

    Damit wäre der PPR-Teil erledigt. Person 2 (hier der Platzbetreiber) wäre einverstanden, dass Person 1 (der Pilot) heute mal vorbeischaut. Wenn Person 1 nun losfährt und Person 2 nicht zu Hause ist, stünde Person 1 trotz vorheriger Verabredung (PPR) vor verschlossenen Türen.

    Etwas weit hergeholt, aber durchaus logisch ^^

    Mein Fazit wäre also, dass PPR nicht von der Flugleiterpflicht entbindet. Daher würde ich die Frage, ob man mit positiver PPR, jedoch ohne Flugleiter am Funk landen darf, verneinen.
  • Hi Carlson, bei dem von dir beschriebenen Sachverhalt müssen zwei Dinge getrennt betrachtet werden:
    1. PPR-Regelung
    2. Betriebszustand des Platzes (offen oder geschlossen)

    Bei Punkt 1 ist zu beachten, dass die PPR-Anfrage zuvor eingeholt werden sollte und positiv ausgefallen ist. Dann steht einem Flug aus Sicht der PPR-Regelung zunächst nichts im Wege. Da die Anfrage positiv beantwortet wurde, sollte auch der Platz für den angefragten Zeitraum geöffnet sein.

    Hinsichtlich Punkt 2 ist § 22 LuftVO interessant. Hier steht u. a. "(1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet [...] auf Mitteilungen durch Funk, auf Licht- und Bodensignale sowie auf Zeichen zu achten;"

    Wenn ich also einen Platz anfliege, für den ich zuvor eine PPR-Anfrage positiv beantwortet bekommen habe, würde ich mich zunächst im Funk melden. Wenn da nicht kommt, achte ich auf Lichtzeiten und fasse zu guter letzt das Signalfeld ins Auge. Dort sollte - zumindest bei Verkehrslandeplätzen und Sonderlandeplätzen - eindeutig erkennbar sein, ob ich landen darf oder nicht. Fall der Platz offen ist, setze ich Blindmeldungen ab und lande.
  • Natürlich darf er landen.

    Wenn der Flugleiter seine (laut Platzgenehmigung bestehende) Anwesenheitspflicht verletzt, ist das kein Grund, sich jetzt einen Ausweichplatz suchen zu müssen.

    FoF: Die allfällige "Sachkundige Person" muß den Feuerlöscher bedienen und 112 wählen können. Funkverkehr (BZF) ist nicht gefordert. Also auch dann kein rechtliches Hindernis in Sicht.

    Außerdem muß der Platz immer in einem betriebsfähigen Zustand erhalten sein, d.h. daß mindestens der Windsack vorhanden ist und bei Bedarf andere Bodenzeichen ausgelegt sind.
  • Wenn der Flugleiter seine (laut Platzgenehmigung bestehende) Anwesenheitspflicht verletzt
    Nur weil ein FL nicht am Funk ist, heißt das nicht, dass er nicht anwesend ist... ;)

    Ihr würdet euch wundern wie oft die Quatsche versehentlich zu leise gedreht ist oder die falsche Frequenz gerastet ist, weil man zuvor irgendwo anders die ATIS abgehört hat, etc. oder oder oder
  • Nur weil ein FL nicht am Funk ist, heißt das nicht, dass er nicht anwesend ist...
    OK, also rufen wir an, PPR, alles kein Ding. Einverständnis eingeholt. Wir fliegen los. Flugleiter fährt los. Flugleiter verunfallt sich auf dem Weg zum Platz und kommt nicht am Platz an. Niemand geht an den Funk (das würde ja o.g. Szenario beschreiben). Die Zeichen liegen noch von gestern Abend auf dem Signalfeld oder sind nicht zu erkennen, weil schon länger nicht gepinselt. Und nun?
  • Wer viel fragt, geht viel irr.
    Einfach weiter anfliegen  und sich den Sack anschaun. .)  
    Positionsmeldungen und Landerichtung durchsagen. 

    Sagt einer was hatte ich so ein Doppelklick oder eine kratzige Stimme als Bestätigung im Funk. 
    Oder der Motor war heiß oder die Bine an Board oder der Sicherheitsgurt aus der Tür...... 

    Darf man landen und auch wieder starten. Haben wir in der Ausbildung gelernt. 
    Sicherheit geht eben vor. 
     
    Sollte so ein Vereinsmeier sich als Rechthaber betätigen, erst mal entschuldigen 
    Sonst bitte um schriftliche Stellungnahme. 
    Da kommt dann meist nichts oder wird eh  eingestellt. 

    In 99 Prozent  freuen sich doch die Plätzer wenn einer kommt :)  
      

  • Carlson, wann dürfen wir denn mit der Auflösung rechnen, wenn du schon ein recht klares Bild hast?

    Interessiert mich sehr, da der Fall bei mir schon einmal eingetreten ist, und ich mich dann intuitiv gegen eine Landung entschieden habe - angelehnt an die Gedankenkette von sukram weiter oben.
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