Ein Anspruch auf inhaltliche Richtigkeit kann für diese Veröffentlichungen nicht übernommen werden
Der WebAUP Disclaimer des AFSBw erläutert zum AUP:
Die in AIP Deutschland ENR 5.1 beschriebenen Allgemeinen Regelungen behalten weiterhin Gültigkeit. Es gilt unverändert die Verpflichtung zum Einholen einer Genehmigung zum Durchflug des AIP Volumens eines aktiven Flugbeschränkungsgebietes. Der Begriff "NOT ACTIVE" bezeichnet den Zeitraum außerhalb der AIP Öffnungszeiten oder während einer Deaktivierung via NOTAM, "NOT USED" kennzeichnet den buchungsfreien Zeitraum innerhalb des AIP Zeitraumes.
Einige Luftsportler kritisierten, dass die FIS Mitarbeiter den Status mit „NOT USED“ weiterleiten, aber keinen Durchflug genehmigen. Das hat nach Recherche bei DFS und AFSBw zwei Gründe:
1. Ein FIS Mitarbeiter darf keine Freigaben erteilen, da er in der Regel nicht über die entsprechende Lizenz verfügt.
2. Eine militärische ED-R wird in den Status „NOT USED“ durch den Betreiber (Standortkommandantur) versetzt, wenn das Übungsvorhaben beendet ist und die Beschränkung des Luftraumes nicht mehr notwendig ist. Die zuständige Flugsicherungsstelle in Langen, Bremen oder München wird darüber sofort informiert. Mit der Übermittlung des Status „NOT USED“ durch den FIS Mitarbeiter wird die Information an den Luftfahrer weitergegeben.
Soweit der Sachstand. AFSBw und DFS arbeiten an der Festlegung der internen Regelung, so dass die Übermittlung durch den FIS Mitarbeiter keine Fragen mehr offen läßt.
Notam checken oder FIS fragen. Bzw. aufmerksam zuhören. In der Regel wird eine solche frage am a wochenende zig mal gestellt....
Das sagt leider nichts eindeutiges über die Durchflugmöglichkeit im Fall "not used" - der Luftraum ist wenn ich das richtig verstehe weiterhin "active", wird aber nicht gebraucht, die FIS weiss Bescheid, darf aber keine Freigabe zum Einflug geben - also auch in diesem Fall kein Durchflug?