BZF-Pflicht bei Pilot unter Gastflugregelung?

Forum - Luftrecht
  • Hallo,


    ich plane evtl. nächstes Jahr mal wieder Urlaub in
    Deutschland zu machen und will dann auch wieder ein bisschen fliegen (chartern
    und evtl. ein Luftsportgerät kaufen). Letztes Jahr ging das recht einfach mit
    der Gastflugregelung vom DULV.



    Da ich mir nicht sicher war hatte ich die
    Kontrollzonen gemieden.



    Wie sieht es rechtlich aus ,wenn möglich mit
    Quellenangabe?





    Facts: Deutscher Staatsbürger, Wohnsitz und gültige Lizenz in
    einem Ausland, dass so etwas wie BZF nicht kennt.

    Fliegen unter
    Gastflugregelung in Kontrollzonen erlaubt oder nicht?



    An mangelnder Routine mit Airspace C ,D und CTR's hapert
    es nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in D so viel anders ist als
    z.B. Bangkok Approach.





    Danke Euch schon mal





    Toto

  • ich nehme an, wenn Du keine Deutsche SPL Lizenz hast und unter Gastflugrecht fliegst, dann gelten für Dich die ICAO Artikel 5 Regelungen sowie die AIP ENR 1-7ff und eventuell die "General Permission for Foreign Self-constructed Aircraft to Enter the Territory of the Federal Republic of Germany" (NfL II-15/85, II-39/85) wobei ich jetzt nicht glaube, dass Du mit einem Flieger hier rein fliegen willst sondern mit deiner Lizenz ein D-registriertes Luftsportgerät bewegen möchtest, oder?

    For self-constructed aircrafts of a European Civil Aviation Conference (ECAC) member state, to which an airworthiness certificate of limited validity or a comparable certification (like Ultralights) has been issued, permission to enter the territory of the Federal Republic of Germany is generally granted subject to the following conditions:

    Flights must be conducted between SR and SS only, and only according to VFR.
    Overflying of assemblies of people at low levels is not permitted (minimum safe height!).
    Aircraft entering must hold and demonstrate a legal liability insurance according to § 37 LuftVG.
    Prior to entering/departing the Federal Republic of Germany, a flight plan must be filed.
    Entering aircraft must be equipped with a VHF transmitter/receiver comprising at least the frequency range 118.000 to 136.975 MHz required for the intended flight. In individual cases and for a limited period, special licences for this radio equipment may be requested from the

    DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
    Geschäftsleitung
    Am DFS-Campus 10
    63225 Langen
    Phone: (0 61 03) 707 - 0
    Telex: 411 898
    Fax: (061 03)707-1396
    specifying the aircraft construction type and the planned routing.

    Vorab, das ist keine Rechtsberatung und ohne Gewähr auf Richtigkeit aber ich halte in Deinem Fall das BZF für egal. Wichtiger müsste da das ICAO LP minimum Level 4 sein...
  • ich nehme an, wenn Du keine Deutsche SPL Lizenz hast und unter Gastflugrecht fliegst, dann gelten für Dich die ICAO Artikel 5 Regelungen
    ICAO hat mit UL nichts am Hut. Fuer Ihn gelten die Regelungen in der Gaesteflugregel.

    Wichtiger müsste da das ICAO LP minimum Level 4 sein...
    Das benoetigt er ganz sicher nicht.

    @Toto: Frage am besten beim DAeC oder DULV nach, wie diese Dinge in deren Regelung geregelt werden.


    Chris
  • Ich werde mal, sobald ich die Gastflugregelung habe beim DULV und der DFS nachfragen.

    Auf die DFS wäre ich gar nicht gekommen.

    Soll das heissen, dass ich als in D  geborener Deutscher Staatsbürger für Flugfunk in Deutscher Sprache LP (Minimum 4) brauche?

    In englisch würde ich es evtl. ja noch verstehen. Hier in Thailand ist alles was mit Luftfahrt zu tun hat in ausschl. englisch. Schriftl. Prüfung, Flugfunk...

    Nebenbei teache ich auch in englisch, sollte daher nicht das Thema sein.

    Sollte ich so etwas brauchen wo kriege ich die language proficiency. Wenn das viel Aufwand ist umkreise ich die CTR's lieber bei den paar Flügen.

    Viele Grüße

    Toto
  • Du praktisch sehe ich das so, dass Dich ein Lotse bei Anfrage auch reinlässt. Dann gilt seine Freigabe. Wenn Du dann normal fliegt, Deine Pflichtmeldepunkte brav meldest und ansonsten unauffällig bist, sollte nix passieren. Wenn Du es theoretisch-juristisch-verbindlich haben willst, musst Du nachfragen, wobei ich schon erlebt habe, dass DULV das eine und der DAeC das komplett andere sagt. Persönlich würde ich mich da eher an den DAeC halten...

    Ein Ausländer kennt kein BZF und Gastflugrecht ist nicht gleichzusetzen mit nationaler SPL Regelung. Von daher gehe ich schon aus, dass dann die ICAO Normen greifen, aber das ist eine Diskussion, die haben schon andere ergebnislos geführt...


     
  • Soll das heissen, dass ich als in D geborener Deutscher Staatsbürger für Flugfunk in Deutscher Sprache LP (Minimum 4) brauche?
    Nochmal: Ein UL-Pilot (egal ob deutscher oder auslaendischer Pilot, egal ob mit D-MXXX oder irgendwas auslaendischem), der in Deutschland fliegt, braucht keinen LP, weder fuer deutsch noch fuer englisch.


    Chris
  • Hallo,

    > Von daher gehe ich schon aus, dass dann die ICAO Normen greifen,

    Nein, es kommen die für Luftsportgeräte hier in D national festgelegten
    Gastflugregelungen zur Anwendung.


    > Soll das heissen, dass ich als in D  geborener Deutscher Staatsbürger für
    > Flugfunk in Deutscher Sprache LP (Minimum 4) brauche?

    Nicht, wenn Du ein Luftsportgerät bewegen willst.
    ULs sind in D von der LP Pflicht ausgenommen.


    ( Desweiteren benötigt man m.W. als PPLer auch keinen
     "Deutschen LP", wenn man bereits einen Englischen hat.
     Die Formulierung dazu lautet in etwa:
     "...Es wird ein LP benötigt für die Sprache, in der gefunkt
     wird oder für Englisch." )


    > Fliegen unter
    > Gastflugregelung in Kontrollzonen erlaubt oder nicht?

    Das hängt wohl davon ab...  ;-)

    Ich würde es mal so sagen:
    Wenn Deine ausländische Liznez, auf der dann Deine UL-Gastflugregelung
    basiert, ausreichende Kentnisse im Bereich Flugfunk beinhaltet,
    dann kannst Du somit natürlich eine Kontrollzone befliegen!


    BlueSky9
  • Wenn Deine ausländische Liznez, auf der dann Deine UL-Gastflugregelung
    basiert, ausreichende Kentnisse im Bereich Flugfunk beinhaltet,
    dann kannst Du somit natürlich eine Kontrollzone befliegen!
    Genau.
    Sinngemaesse Aussage des Herrn vom LBA: Man benoetigt ein wie auch immer geartetes Flugfunkzeugnis des die Lizenz austellendes Landes. Mehr nicht, kein LP oder sonstigen Kokolores.

    @TeeJay: Eine Sache noch... Wir hatten das Thema vor gefuehlt 2 Tagen _umfangreich_ durchdekliniert, alle verfuegbaren Quellen (LBA, DAeC, DULV, DFS, Fachpresse) sagen uebereinstimmend dasselbe, naemlich kein LP fuer UL in Deutschland. Du hattest das dann auch eingeraeumt. Warum faengst Du jetzt wieder mit demselben Quark an und verunsicherst hier die Fragesteller?


    Chris
  • ...vor zwei Tagen? Ehm... Nö... muss dann wohl länger her sein... 
  • ...vor zwei Tagen? Ehm... Nö... muss dann wohl länger her sein...
    Ich schrieb _gefuehlt_ zwei Tagen.

    Hier ein Denkanstoss.

    Wenn immer wieder dieser Kaese von wegen LP sei auch fuer UL-Piloten verpflichtend geschrieben wird, dann bekommt man das nie ausgemerzt. Und wenn man es dann wie Du wider besseren Wissens schreibt, muss ich schon mit dem Kopf schuetteln.


    Chris
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