Hallo Zusammen,
ich bin gerade ein wenig verunsichert bezüglich der
Gültigkeit meiner Passagierberechtigung.
Mein Kenntnisstand ist der, dass ich in den letzten 90
Tagen 3 Landungen benötige, bevor ich Passagiere befördern darf.
Mir stellt sich nun die Frage, ob ich diese 3 Landungen
auf dem entsprechenden Flieger durchführen muß, oder ob es auch auf einem
anderen Flieger oder sogar in einer anderen Klasse erfolgen darf.
Speziell geht es mir um folgende Szenarien.
1. 3 Landungen auf z.B. C42B --> Beförderung von
Passagieren in C42B möglich?
2. 3 Landungen auf z.B. C42A --> Beförderung von
Passagieren in C42B möglich?
3. 3 Landungen auf z.B. CTSW --> Beförderung von
Passagieren in C42B möglich?
4. 3 Landungen auf z.B. C172 (Echo-Klasse, SEP) --> Beförderung
von Passagieren in C42B möglich?
Ich hoffe ihr versteht worauf ich hinaus möchte!
Mir geht es gerade darum zu verstehen, wo die Grenzen
sind. Es ist mir vollkommen klar, dass es immer Sinn macht in dem Flieger
genügend Starts und Landungen zu haben, den man nutzen möchte um Passagiere zu
befördern. Mir geht es lediglich um die rechtliche Auslegung, nicht um die
moralischen Aspekte.
Vielen Dank!
Ralf
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