Low Approach auf unkontrollierten Plätzen

Forum - Luftrecht
  • Vorab sollte mal gesagt werden, dass es an so ziemlich jeden unkontrollierten Platz nicht sonderlich unüblich ist, dass auch mal T&G gemacht oder tiefe Überfluge zur Übung gemacht werden. Wenn ein FLugleiter (FL) dass mal "untersagt", dann hat das meistens nachvollziehbare Gründe und als Fremder sollte man sich dann nicht darüber hinwegsetzen. Die genauen Umstände kennen wir im zitierten Fall ja nicht. Und klar, es gibt auch zickige FL die ihre Kompetenzen einfach überschreiten und einem alles mögliche vorschreiben oder verbieten (wollen).

    Hier mein Wissensstand:
    EIn FL kann einem Piloten in der Luft keine Anweisungen erteilen, Ausnahme ist zur Gefahrenabwehr. Er kann auch nur in speziellen Situationen einem Abweichen vom veröffentlichten Anflugverfahren (Platzrunde und ggf. verbindliche EInflugpunkte) zustimmen oder auch widersprechen. Am Boden hat der FL allerdings schon gewisse Befugnisse (nicht nur zur Gefahrenabwehr), zB Rollverkehr, alles im Rahmen des Hausrechts.

    §6 LuftVO sagt aber: Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist.

    Irgendwelche beantragten und genehmigten Ausnahmen lassen wir jetzt mal aussen vor.

    Und damit ist m.E. nach schon alles gesagt. Rein juristisch gesehen könnt ihr euren tiefen Überflug auch genausogut über dem nächsten Acker üben. Wenn eine Landung von vornherein nicht beabsichtigt ist (und bei einem Acker kann man ausser bei einer Sicherheitsaussenlandung oder einer Notlandung logischerweise davon ausgehen - im Gegensatz zu einem FLugplatz), dann ist dies genauso unzulässig wie bei einem unkontrollierten FLugplatz.

    Damit wird aber auch klar: ein low approach ist eben (juristisch) nicht das gleiche wie ein T&G ohne Touch.

    In der Praxis sieht das natürlich anders aus (s.o.)

    VG Mike
  • Und vor allem sollte es für jeden selbstverständlich sein sich über solch einen gefährlichen Unsinn hinwegzusetzen und regelmässig Anflugübungen zu machen. Das kann man ja wunderbar auf irgendeinem Acker machen was sowieso mehr Sinn macht als auf einem Flugplatz denn Motorpannen hat man ja wohl meist dort wo man eh zu keinem mehr kommt. Was der Humbug soll dass man dies nach der Ausbildung ohne Fluglehrer nicht mehr machen darf soll mir mal einer erklären. 
    Also wie gesagt, einfach nicht mitmachen und fleissig und regelmässig üben. Und dass mir jetzt keiner damit kommt "jaa Deutschland ist ja ein sooo dichtbesiedeltes Land da muss überall Ordnung herrschen und sowas verboten werden. Von wegen Lärmbelästigung der Maulwürfe und so..."
    Wär ja noch schöner wenn ich mir mein Üben verbieten lassen würde... Schliesslich mein A.... um den es da geht.

    Gruss Stephan
  • @ Stephan2 Wenn Du das in Deutschland auf irgend einem  Acker übst und Du das  bei FIS vorher  nicht mitgeteilt  hast mußt Du damit rechnen wenn  das einer die Polizei verständigt und  der SAR aufsteigt. keine Ahnung wer  das dann bezahlt.  
    @ alle Besser an einem Flugplatz einfach beim Landeanflug sagten ich starte durch. Fertig. Keiner kann was dagegen sagen wenn man durchstartet . Selbst wenn man das Gefühl hat das es nicht passt darf man durchstarten. 
    Endlich mal eine Situation die der PIC selbst ohne Rücksicht entscheiden darf.    :) 
  • Und vor allem sollte es für jeden selbstverständlich sein sich über solch einen gefährlichen Unsinn hinwegzusetzen und regelmässig Anflugübungen zu machen
    Das sagt sich leicht von Deiner Insel aus. Spaetestens wenn die Anzeige/Rechnung im Briefkasten liegt, bist Du mit den schlauen Spruechen am Ende.


    Chris
  • Den Einzelfall kann man nicht bewerten, ohne ihn zu kennen.

    Grundsätzlich halte ich den Begriff Low Approach für unangebracht und irreführend - der klingt nämlich wirklich  nach einer Top Gun Einlage. Ansonsten wüsste ich keinen Grund, den Flugleiter vorab darüber zu informieren, dass ich nicht aufsetzen, sondern durchstarten werde. Den platzverkehr würde ich sehr wohl informieren - in dem Moment, wo ich′s tue.
  • ...da bin ich ganz deiner Meinung, Thomas, wenn ich mich entschließe durchzustarten, starte ich durch, ohne Angebe von jeglichen Gründen. Kurze Meldung, D-Mxxx startet durch, und fertig. Und solange ich nicht aufsetze ist es keine Landung, und somit ist auch keine Landegebühr fällig...sonst wäre es ja eine Anfluggebühr, und die kenn ich nur von kontrollierten Flughäfen. Die nette Methode hat ja der Postbote schon beschrieben, man landet, spricht sich mit dem Flugleiter ab, spendet eine Kleinigkeit, und übt. Auf kleinen Plätzen geht sowas meist problemlos ... good airmenship ...

    Gruß,

    Volker

  • Hallo,

    > Grundsätzlich halte ich den Begriff Low Approach für unangebracht und irreführend

    Endlich sagt es mal jemand!  :-)

    Ich habe diesen Begriff bis heute nicht richtig verstanden!
    Warum soll mein "Approach" im Falle eines "nicht Aufsetzens"
    denn "Low" sein?!?!?
    Meine Anflüge sind doch immer ungefähr gleich steil!
    Ist es denn ein "High Approach" wenn ich aufsetze?!?!  :))))

    "Low Approach" ist auch m.M. nach Quark!


    Wenn wir, wie TJ richtig schreibt, die 240km/h Stunteinlagen
    mal aussen vor lassen, dann kann ich als Pilot jederzeit einen
    ganz normalen Landeanflug machen und mich natürlich auch
    entscheiden durchzustarten - ob mit oder ohne "Touch-Down"
    ist einzig und alleine _meine_ Entscheidung!

    Eine mögliche Einschränkung:
    Es gibt Plätze an denen sind z.B. zu bestimmten Zeiten
    Übungsplatzrunden nicht gestattet - da könnte ich
    nach dem 4 Mal "Durchstarten" sicher etwas in Erklärungsnot
    kommen  ;-))

    Ansonsten bin ich als "PIC" der, der über ein Durchstarten entscheidet.
    Nicht der Flugleiter.

    Und mal ehrlich - ich fliege nun schon eine ganze Weile und habe
    auch schon Anflüge gerade bei "unschönem" Wind&Wetter drei
    mal machen müssen...
    Bisher hatte ich damit aber _niemals_ auch nur den Ansatz einer
    Diskussion mit einem FL ausgelöst. Ihr etwa?

    Und welche "Unstimmigkeiten" sich im genannten Fall wirklich
    zwischen Pilot und FL ergeben haben mögen, das lässt sich von
    hier vermutlich nicht klären  ?-)


    BlueSky9
  • Wer weiß was da wirklich vorgefallen ist,
    vielleicht war ja auf dem Platz viel Verkehr, Springer am landen oder Segelflieger an der Winde, keiner weiß was genaues.
    Ich für meinen Teil übe sowas gelegentlich und das dann nur mit Abstimmung des FL, warum auch nicht, nur um Ihm zu zeigen daß Er mir in der Luft nichts zu sagen hat ?

    Stefan
  • Ich für meinen Teil übe sowas gelegentlich und das dann nur mit Abstimmung des FL, warum auch nicht, nur um Ihm zu zeigen daß Er mir in der Luft nichts zu sagen hat ?
    Darum geht′s nicht. Ich weiß bloß nicht, was es da wie abzustimmen gäbe.

  • @ Stephan2 Wenn Du das in Deutschland auf irgend einem Acker übst und Du das bei FIS vorher nicht mitgeteilt hast mußt Du damit rechnen wenn das einer die Polizei verständigt und der SAR aufsteigt. keine Ahnung wer das dann bezahlt.


    Zunächstmal brauchst Du eine Sondergenehmigung zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe von der Landesluftfahrtbehörde. Diese wird an bestimmte Bedingungen gebunden. Und FIS ist nicht notwendig, jede FVK oder auch INFO auf Verkehrslandeplätzen reicht vollkommen aus. Man muß nur zur Nachweisführung Ort und Zeitpunkt aufbewahren. 

    Was aber den originalen Fall angeht: Das Manöver nennt sich in der Schulung "Durchstarten aus niedriger Höhe" und ist in den Lehrplänen - zumindest zum LAPL und PPL - verankert. Ich halte es für vernünftig, dies zu üben. 
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