Haftungsfrage bei Flugzeugbrand in Hangar

Forum - Luftrecht
  • Tach zusammen,

    hab gerade diesen Artikel gelesen und mir die Frage gestellt, ob hier die ganz normale Haftpflichtversicherung für den Schaden am Hangar und den anderen Flugzeugen aufkommt: http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/hangar-flugplatz-grossostheim-ausgebrannt-100.html

    An dem ein oder anderen Flugplatz steht ein UL ja gerne mal mit einer PC-12 und anderen wertvollen Fliegern Flügel an Flügel in einer Halle. Wenn das UL hier abbrennen sollte, kann es schnell sehr teuer werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die üblichen Deckungssummen der Haftpflichtversicherungen da auch mal an ihre Grenzen stoßen.

  • ein kleines bisschen Off Topic, aber ich kann es mir einfach nicht verkneifen:
    Zitat: 
    Bemerkt wurde der Brand Rollmann zufolge von der Luftaufsicht im Tower des Flugplatzes. Sie konnte den Brand bereits mit einem Löschfahrzeug eindämmen.



    Den Rest überlasse ich jetzt Euch
  • Wieviele Unfaelle im Alltag wohl zu verhindern (bzw. deren Auswirkungen abgemildert) waeren, wenn immer eine "Aufsicht" an der Seite stehen wuerde... :)


    Chris
  • Haha toto Du bist böse ;-)

    Mmm ich würde sagen zunächst die normale Gebäude- oder Gewerbe-Haftpflicht des Flugplatzbetreibers.

    Was die Flugzeuge selbst anbetrifft müsste man genauer in die einzelnen Versicherungsunterlagen sowie den Mietverträgen der Hallenstellplätze rein schauen. Kasko dürfte zahlen, da es extra Hangar- oder Hallenversicherungen gibt, tippe ich mal stark, dass diese Elementarschäden aus den übrigen Policen ausgeklammert sind... 

    Wobei ein Zeitwert bei einem Flugzeug - insbesondere einem Oldtimer - schwierig zu bestimmen sein dürfte...

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