Wiedereinstieg in die Fliegerei - was tun ?

Forum - Luftrecht
  • Liebe Flugfreunde !

    Ich habe die UL-Lizenz im Jahr 2002 erworben und bin 2005 das letzte Mal geflogen. Nach nun 10 Jahren bin ich soweit, dass ich gerne wieder ins Cockpit steigen würde. Nun habe ich aber leider gar nicht auf dem Schirm, was ich machen muss, damit rechtlich wieder alles in den Bahnen ist.

    Kann mir jemand helfen, was unternommen werden muss, damit meine Lizenz wieder gültig ist ?
    (Sorry, das war bestimmt hier schon oft das Thema aber ich bin neu im Forum und noch nicht so mit den Suchkriterien vertraut)

    Viele Grüße Rainer
  • Hi bf109pilot,

    schau Dir mal folgenden Thread an und lies Dir vor allen Dingen den zurzeit letzten Beitrag von togo (17.03.2015, 20:23 Uhr) durch. Dieser ist gerade einmal 2 Monate her. Hier der Link: Abgelaufene SPL wieder aktivieren

    VG sukram
  • Hallo Reiner, 

    dazu musst Du eine sog. Befähigkeitsprüfung gem. §45 LuftPersV durch einen bei DAeC/DULV anerkannten Prüfer machen. In der Regel quasi ein erneuter Prüfungsflug. Wenn Du aber so lange nicht mehr in einem UL gesessen hast, so empfehle ich Dir auf jeden Fall vorher Kontakt mit einem Fluglehrer/Flugschule Deiner Wahl aufzunehmen. Ich nehme stark an, dass Dir beginnend mit den Farbgebungen in der ICAO Karten bis zu den luftrechtlichen Dingen (z.B. SERA) vieles fremd sein dürfte oder?


    EDIT: Sehe gerade sukram kam mir zuvor...
  • Hallo Sukram !

    Danke.... das ist genau das, was ich gesucht habe !

    Viele Grüße

    Rainer
  • Hallo Teejay,
    Ja da hast du recht. Ich fühle ich auch jeden Fall wohler, erst mal wieder neben einem Fluglehrer zu sitzen, zumal ich auch vor meiner langen Pause nicht all zuviel geflogen bin. Da ist es schon wichtig, wieder in alle Standards rein zu kommen. 

    Das mit dem Prüfer habe ich aber so verstanden, dass dies eine Alternative ist zu der Reaktivierung ausschließlich mittels Fluglehrer und Überprüfungsflug durch einen solchen ?!? oder ?

    Grüße Rainer  
  • Wenn Du wieder "drin" bist und auf Deine Mindeststunden als PIC + Übungsflug mit FI kommst, dann brauchst Du natürlich zum Ausüben der Rechte keine weitere Befähigkeitsprüfung mehr. Jetzt aber erstmal zum wieder reinkommen wirst Du nicht um diese herumkommen.
     
  • TeeJay, nicht ganz richtig.
    Die Erneuerungskriterien sind die der (bisherigen) Verlängerung.

    Im klartext heißt das: Du fliegst zunächst mit einem Fluglehrer, was ja eh klar ist. Dann läßt du dir den Stundenflug bestätigen. Ich denke, das wird im Rahmen der erneuten Vertrautmachung eh anfallen, mit einem Fluglehrer eine Stunde am Stück zu fliegen, zumal Touch and Go erlaubt sind dabei. Dann fliegst Du die 12 Stunden/Starts eben mit Flugauftrag. Ergo ist der Flug mit Prüfer nicht zwingend notwendig.
    Man kann allerdings die Flüge mit Flugauftrag abkürzen, indem man mit Prüfungsrat fliegt. Das ist dir überlassen.

    Grüße!

    Carlson
  • Carlson, ja formal mag das so sein, praktisch habe ich sowas noch nie gesehen (und ich würde als FI auch keine 12 Stunden Flugaufträge für jemanden ausstellen, der über 10 Jahre nicht geflogen ist, würdst Du?). Dann lieber 2-3 Stunden gemeinsam fliegen (oder ggf. mehr bis er fit ist), vielleicht noch einen Theorie-Refresher im Luftrecht, um dann ziemlich schnell zu einem solchen Überprüfungsflug vor Prüfungsrat zu kommen.

  • Naja, bei mir ist das so ne Sache mit 12 Stunden Flugaufträge verteilen, da mach ich dann doch lieber eine Prüfung draus und die Jungs und Mädels sind glücklich.... Praktisch geb ich dir recht, wollte nur darauf hinweisen, das man schon die Befähigungsüberprüfung umgehen kann. Das war in deinem Beitrag etwas mißverständlich dargestellt.

    Greets!

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