Verständnisfrage

Forum - Luftrecht
  • Hallo zusammen,

    bin grad am grübeln - ich hab aus Ausbildungszeiten was in Erinnerung, dass (legale) Waffen an Bord verboten sind. Jetzt hab ich danach mal gesucht wo das geregelt ist und finde dazu aber nur die EU Verordnung VO (EU) Nr. 185/2010 ( http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:055:0001:0055:DE:PDF ). Dort wird aber als nur von Luftfahrtunternehmen gesprochen ...

    Kann mir einer von euch sagen, wo der entsprechende Text ist, oder ob ich falsch liege?

    Der Grundgedanke dahinter war, ob es möglich wäre als Schütze zu einem entfernten PLatz/Stand zu fliegen.

    vG

    OT: wie kann man das Topic ändern -.- ?


  • Diese Aufkleber gibt es meines Erachtens für 99 Cent bei den Verbänden und sollen beim Transport von Waffen mit einem UL gut sichtbar auf die Cockpitscheibe gepappt werden. Zudem ist vor Flugantritt eine Meldung an den UL-Sicherheitsrat erforderlich, die im Rahmen eines Flugplans auch über FIS abgegeben werden kann.
    Meine Güte....
  • Als Bundesbulle bin ich hin und wieder mit Waffen und Munition im Gepäck geflogen. Es hat jeweils lediglich der Zustimmung des verantwortlichen Piloten bedurft.

    Als Sportschütze wirst Du, wie üblich Waffen und Munition getrennt im Transportmittel mitführen müssen.

    Selber würde ich mir darüber keinen Kopf machen. Was soll denn passieren?


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