Fliegen darf nur, wer mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
Frage an die Experten :
Was gilt, wenn der zu Überprüfende nicht mit Fluglehrer fliegen kann, weil der Flieger mit zwei Personen überladen
wäre ( > 472,5 kg ) ?
Nun, anderen Flieger suchen/chartern.
Rüdiger
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