Kennzeichnung von LFZ

Forum - Luftrecht
  • @FlyingDentist

    Interessant, und welches der beiden Fotos ist fehlerfreier, das Vorschaubild oder das aus dem Artikel?
  • Das Vorschaubild hab` ich grad nicht zur Hand. An dem Flieger auf dem Bild 4 der Märzausgabe kann ich jedenfalls keinen Fehler entdecken. Es handelt sich mit höchster Wahrscheinlichkeit um ein Experimental.

    Michael

  • Achso dann kannst Du den Unterschied auch garnicht finden. Diese Thema hier hat ja mit Kennzeichnungen zu tun und auf dem Bild von der Vorschau ist halt ein etwas älteres "deutsches" Kennzeichen drauf das wir heute aber nicht mehr verwenden. Es ist auch ganz sicher die gleiche Storch nur das die vom Fliegermagazin es eben in der 03 Ausgabe rausgephotoshopt haben, warum auch immer.
  • fliegermann schrieb:
    [...] nur das die vom Fliegermagazin es eben in der 03 Ausgabe rausgephotoshopt haben, warum auch immer.
    ... na doch wohl wegen §86a (1)  StGB.

    Gruß
    ColaBear
  • Die Maschine ist November registriert, wo ist nun das Problem??

    Michael

    PS: ach ja, die Amis haben mit den Symbolen der vergangenen tausend Jahre halt überhaupt kein Problem

  • @ColaBear: Soweit ich weiß ist das Tragen und Zeigen dann zulässig wenn es zur Darstellung von geschichtlichen Ereignissen steht. Ansonten dürfte man ja bei uns auch keine Theatherstücke mehr aufführen oder Filme drehen die diese Epoche berühren.

    @FD
    Soweit ich das sehe sind ja eigentlich die Briten die jenigen welche den größten Spaß daran haben sich in die damaligen Uniformen zu zwängen und sich dann in den Maschinen von damals auf irgend einem Feld zum spielen zu treffen.

    Interessant wäre auch was passieren würde wenn ein N-Flieger mit besagtem Zeichen in deutschen Luftraum auftauchen würde.
  • fliegermann schrieb:
    @ColaBear: Soweit ich weiß ist das Tragen und Zeigen dann zulässig wenn es zur Darstellung von geschichtlichen Ereignissen steht. Ansonten dürfte man ja bei uns auch keine Theatherstücke mehr aufführen oder Filme drehen die diese Epoche berühren.
    Moin,

    die Ausnahmen sind im §86 Abs. 3 StGB aufgezählt. U.a. zu Zwecken der Kunst oder der Berichterstattung über Vorgänge der Zeitgeschichte dürfen die verbotenen Kennzeichen gezeigt werden. Das Fliegermagazin aber könnte sich - im Gegensatz etwa zu einem Museum - auf diese Zwecke wohl kaum berufen.

    Das Thema wurde in manchen Fliegerforen schon vor Jahren mit heftigst emotionaler Beteiligung ausdiskutiert, das ist leicht zu ergoogeln. Ich diskutiere gern, aber hier mache ich jetzt für mich dicht. Ich bitte um Verständnis.

    Gruß
    ColaBear
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