Luftfahrzeugführer bei Prüfungsflug Passagierberechtigung

Forum - Luftrecht
  • Hallo zusammen,

    mich würde interessieren, wer beim Passagierberechtigungs-Prüfungsflug (mit Fluglehrer) der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist. Danke.

    Grüsse
  • ..der links sitzt!
  • Falsch, der Flug gilt offiziell als Schulungsflug. Verantwortlicher ist demnach immer der FI, der in der Regel dann rechts sitzt! Ich habe mir gerade die Mühe gemacht Dir die entsprechende Norm rauszusuchen:

    §4 Abs 4 LuftVG - nachzulesen bei juris.de


    (4) Bei Übungs- und Prüfungsflügen in Begleitung von Fluglehrern (§ 5 Abs. 3) gelten die Fluglehrer als diejenigen, die das Luftfahrzeug führen oder bedienen. Das Gleiche gilt auch für Prüfer bei Prüfungsflügen und für Luftfahrer, die andere Luftfahrer in ein Luftfahrzeugmuster einweisen oder mit diesem vertraut machen, es sei denn, dass ein anderer als verantwortlicher Luftfahrzeugführer bestimmt ist. Bei Übungs- und Prüfungsflügen ohne Begleitung von Fluglehrern oder Prüfern bedürfen Luftfahrer keiner Erlaubnis, wenn es sich um Flüge handelt, die von Fluglehrern oder Prüfern angeordnet und beaufsichtigt werden.

    Du solltest einen FI (nicht den Verein oder Flugschule!) immer vorher fragen, ob er eine Fluglehrer-Haftpflichtversicherung hat. Denn bei einem Unfall haftet nur er zivilrechtlich für alle Schadensbeträge, die über die allgemeine Sitzplatz-/ Unfallversicherung hinaus gehen. Die Deckungssumme ist da aber meist gering (20.000 EUR) und wird allein schon von etwaigen Bergungs- oder Rettungskosten aufgefressen. 

    Und da wir uns in der Fliegerei im Bereich der Gefährdungshaftung bewegen (ähnlich wie beim Führen eines Autos) ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer zu einem gewissen Prozentanteil immer mit dabei. Das kann ohne Versicherungsschutz existenzvernichtend sein. Für den FI, für einen Passagier/Schüler oder für die Hinterbliebenen, wenn einer Familie plötzlich der Haupternährer/Vater/Mutter entrissen oder berufsunfähig gemacht wird.
  • ... und wie schnell und hoch die Kosten selbst bei leichten Personenschäden werden können, kann ich anhand eines Beispiel meiner Lebensgefährtin schildern. Ihr Hund verursachte auf einem von Fußgänger und Radfahrer gemeinsam genutzten Weg einen Unfall, als ein Radfahrer wegen dem Hund in die Bremsen treten musste und dabei unglücklich gestürzt ist.

    Der Bruch gestaltete sich dann komplizierter als gedacht und der Betroffene war für 5 Monate arbeitsunfähig. Die Behandlungskosten inklusive Reha-Maßnahmen, Verdienstausfall, selbst alle Taxikosten und Aufwendung für Schriftverkehr etc. kosteten am Ende eine stolze Summe von ca. 30.000 EUR. Ohne eine spezielle Hunde-Versicherung hätte meine Freundin diese vollumfänglich alleine bezahlen müssen, da sowas i.d.R. nicht von der privaten Haftpflicht abgedeckt ist.

    Und die wenigsten werden 30.000 EUR in der Portokasse herumliegen haben, oder?
  • ...so hatte ich es vermutet. Danke für die Quellenangabe.

    Grüsse

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