Und so treten nun Piloten mit zwei unterschiedlichen Rechtsmeinungen von links nach rechts im juristisch luftleeren Raum nur weil der Gesetzgeber hier schlampig gearbeitet hat und statt Rechtssicherheit nur Unklarleit hinterlässt.Ich kann keine Unklarheit erkennen. Wie mittlerweile mehrfachst zitiert kann im Einzelfall die 2000ft unterschritten werde. Ob es Dir (wie im Übrigen auch mir) persönlich unangenehm ist, in 800ft über eine Großstadt zu knattern, ist ohne Belang.
Moin Hein.
Zählt "Emden" schon als Großstadt?
Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung im Sinne des § 1 Abs. 2 noch im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist. Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.Ich sehe da keine juristische Unklarheit: Die 500 ft bzw. 1.000 ft Sicherheitsmindesthöhe sind "Muss" und die 2.000 ft für Überlandflüge sind "Soll". Ich bin dank niedriger Wolken auch schon des Öfteren unter 2.000 ft übers Land geflogen - angezeigt hat mich keiner. Da ich nur zum Spaß fliege, meide ich solche Wetterbedingungen aber sowieso, wenn es geht...
Meine 500ft Angabe zum Abstand Horizontal wie vertikal bezog sich darauf das ich beim besten Willen nicht abschätzen könnte ob ich 200, 300 oder 500 ft von einer Wolke entfernt bin. Dafür reicht mein Visus und der ist mit Korrekturbrille überdurchschnittlich, nicht aus. Zu diffus. Wenn ich Formation fliege ist das was anderes. Da habe ich ein monkretes Bild eines anderen Fliegers den ich von der grösse her einschätzen kann. Somit dann auch die Entfernung im flug.
Wobei man andererseits auch sagen muss, dass niemand einem sowas nachweisen kann und wird.Wo lebst Du? Natürlich kann man das indirekt durch Vergleich TAF EDGS (z.B. Cloudbase bei 4000 Fuß) und Deiner Flughöhe (z.B. 3500 Fuß) bzw. auch direkt durch Langen Radar nachweisen. Die sehen sowohl Wolken wie auch Dich und zeichnen die Daten hinreichend lange auf, damit im Falle eines Ermittlungsverfahrens oder einer BFU Unfalluntersuchung diese verwendet werden können.
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