sicherheitsmindesthöhe

Forum - Luftrecht
  • Ich bin immer etwas vorsichtig bei "gefühlten Wahrheiten".
    Hast Du die Anlagenhöhen mal "erflogen"?
    Defintiv ja, Platzrundenhöhe Breitscheid beträgt 2700, im Queranflug auf die 07 in EDGB bist Du auf gleicher Höhe (ca. Nabenhöhe) der höchsten Windräder. Diese schlagen defintiv höher. 

    Zu den Höhenangaben der Windräder auf den gedruckten Karten kann ich nur sagen, dass diese vermutlich der Zeit hinterher laufen. Wenn Du Dir die zahlreichen NOTAMS anschaust, wo überall "NEW WINDMILL ERRECTED" steht. Oder dort steht tatsächlich nur die Nabenhöhe.... oder der Betreiber hat jetzt ein Problem, weil er höher gebaut hat ;-) 

    Vielleicht sitzt ja jemand an der Quelle und kann mehr Infos geben, woher die DFS die Höhenangaben genau hat und wie diese auf dem Laufenden gehalten werden...
  • Ich kann 500ft im Flug nicht abschätzen, weder horizontal noch vertikal! 
    Warum? Weil mir einfach die Referenz fehlt. So und jetzt erklärt  mir wie das ein Aussenstehender hinbekommt.

    Das einzige was ich schätzen kann ist das was mir mein Höhenmesser anzeigt und da dieser nicht zertifiziert ist ist eine Abweichung von bis zu 300ft im Rahmen.



    Willkommen in der Realität!

    Fliegt mit gesundem Menschenverstand so das ihr Euch komfortabel fühlt. Das ist ein sehr individuelles Thema.

    Und wenn mich einer fragt war die Wolke eben 500ft weg. Minimum, denn ich bin der PIC und weis was ich tu ;-)
  • Die Ausgangsdiskussion / (-frage) ging meines Erachtens nach um die rein theoretische, gesetzliche einwandfreie Betrachtung. Wer sich wie daran hält - ich denke, das ist eine ganz andere Geschichte, nicht weniger interessant. 

    Aber: Ist Breitscheid nun bei niedriger Wolkendecke theoretisch (!!!!!) benachteiligt, oder nicht.... ich glaube, ja....

     
  • BlueSky9 schrieb:
    Im Luftraum Echo waren diese (ausser für die Skymonkeys) noch _nie_ legal möglich ;-))
    Hätte nie gedacht, dass ich mit diesen Jungs mal was gemeinsam habe.

    Jeder Segelflieger steigt bis an die Basis - wenn er denn kann :-)) - egal in welcher Höhe die sich gerade befindet.

    Michael
  • Das einzige was ich schätzen kann ist das was mir mein Höhenmesser anzeigt und da dieser nicht zertifiziert ist ist eine Abweichung von bis zu 300ft im Rahmen.
    Also wenn Dein Höhenmesser bei einem gegebenen QNH eine Abweichung von 300 Fuß hat, frage ich mich wie Dein Flieger durch die JNP gekommen ist, wo bei seriösen und zuverlässigen Werften sowas durch einen Avioniker für verschiedene Druckflächen überprüft und eben ausgeschlossen wird. Ich kenne ja Schrauber, die sowas überhaupt nicht machen oder die meinen der Vergleich mit anderen am Boden stehenden Fliegern würde reichen... aber das ist ein anderes Thema...  




    Aber: Ist Breitscheid nun bei niedriger Wolkendecke theoretisch (!!!!!) benachteiligt, oder nicht.... ich glaube, ja....

    ja ich denke auch alle Plätze mit RMZ und umliegenden Echo Deckel haben gelitten. Ich schätze, den meisten dürfte es noch nicht gegenwärtig sein, daher kann man von dem Unmut noch nichts hören.. aber die Saison steht ja erst am Anfang... ich bin wirklich gespannt wie die Praxis aussehen wird. Gerade auf Siegerland, die für seine Luftaufsicht - na sagen wir mal - bekannt ist.

    Die Frage ist immer, was passiert im Falle X. Dann liegen exakte Höhenangaben von Langen RADAR vor, der Sprechfunk in Siegerland und Breitscheid wird aufgezeichnet und genaue lokale Wetterinfos liegen dank TAF EDGS ebenfalls vor. Dann klingt ein "ich konnte die Wolkenabstände nicht genau abschätzen" sehr schwach. Wenn diese nicht abgeschätzt werden können, dann defensiv fliegen und vom Echo frei bleiben! Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren, alles andere ist Fahrlässigkeit und Straftat. 

    Und wenn mich einer fragt war die Wolke eben 500ft weg. Minimum, denn ich bin der PIC und weis was ich tu ;-)

    Es sind Minimum 1000 Fuß bzw. 1500 Fuß... bei gleichzeitiger Anforderung mindestens 2000 Fuße an Mindestsicherheitsflughöhe bei Überlandflügen zu halten. Überlandflüge sind alle Flüge ausserhalb der Platzrunde. Das sind die legalen Rahmenbedingungen. Bei Luftraum C bei Frankfurt diskutierst Du doch auch nicht um 500 Füße oder 300 Füße oder? 

    Hätte nie gedacht, dass ich mit diesen Jungs mal was gemeinsam habe.

    Haha... hab ich mir es doch schon immer gedacht. Auf seine alten Tage wird FD am Ende doch noch schwach ;-)
  • Moin,
    lasst doch endlich mal den Ausdruck "2000 Fuße an Mindestsicherheitsflughöhe bei Überlandflügen" weg. Die 2000ft haben nichts mit "Sicherheit" zu tun. Die 2000ft sind höchstens Lärmschutz. Für das Fahren einer Harley ohne Schalldämpfer gibt es auch höchstens ein Bußgeld von 100€. Sicherheit geht vor Lärmschutz.
    Wer als Pilot wirklich 2000ft AGL zum sicheren Fliegen braucht, sollte lieber den Schein abgeben.
    Achim
  • Ok werde künftig versuchen den Original Wortlaut:Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen
    aus der LuftVo zu zitieren, zufrieden?


    Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus Sicherheitsgründen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 eine größere Höhe einzuhalten ist.


    Dass diese lärmschutzmäßig für uns ULs sinnfrei ist und im völligen Widerspruch zu SERA steht ist unbestritten. Und ja 300 Fuß Höhe zu fliegen macht deutlich mehr Spaß, aber es ist nunmal die geltende Norm, ich kann doch auch nix dafür...


     
  • Dann zitiere ich auch noch mal den nächsten Satz:

    Überlandflüge in einer geringeren Höhe als 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser dürfen unter Beachtung der Vorschriften der Absätze 1 und 2 angetreten oder durchgeführt werden, wenn die Einhaltung sonstiger Vorschriften und Festlegungen nach dieser Verordnung, insbesondere die Einhaltung der Luftraumordnung nach § 10, der Sichtflugregeln nach § 28 oder von Flugverkehrskontrollfreigaben, eine geringere Höhe erfordert.

    Heißt für mich: Gehen die 2000 ft AGL aufgrund anderer Vorschriften nicht, gehen sie halt nicht...
  • Hallo!

    > ...woher die DFS die Höhenangaben genau hat und wie
    > diese auf dem Laufenden gehalten werden...

    Das wäre dann in der Tat mal gut zu wissen...


    > Jeder Segelflieger steigt bis an die Basis ...
    > - egal in welcher Höhe die sich gerade befindet.

    Tja ... bei  Segelfliegern ist das ja auch egal... die haben
    ja sowieso alle Höhen nur in "Meter", funken nur "Position"
    und machen eh was sie wollen  :-)))


    > Heißt für mich: Gehen die 2000 ft AGL aufgrund anderer
    > Vorschriften nicht, gehen sie halt nicht...

    _Genau_ so ist es auch gedacht!!


    BlueSky9
  • Heißt für mich: Gehen die 2000 ft AGL aufgrund anderer Vorschriften nicht, gehen sie halt nicht...
    Also ich habe gerade von Dir ein "ja" gehört, dass Du der Erste sein möchtest, der in 500-1000 Fuß AGL Höhe über die Ortschaften oder noch besser über dem Naherholungsgebiet Heisterberger Weiher durchknattern willst ;-) 


    Und so treten nun Piloten mit zwei unterschiedlichen Rechtsmeinungen von links nach rechts im juristisch luftleeren Raum nur weil der Gesetzgeber hier schlampig gearbeitet hat und statt Rechtssicherheit nur Unklarleit hinterlässt.


    Ich persönlich denke, der RP wird die Beschwerde von Anwohnern verfolgen (müssen) aber später gegen Zahlung einer Summe X wieder einstellen. Ich bin echt gespannt ob und was wir künftig von den RMZ Gebieten hören werden. Siegerland/Breitscheid sind ja nicht die einzigen Betroffenen.

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