Ich bin immer etwas vorsichtig bei "gefühlten Wahrheiten".Defintiv ja, Platzrundenhöhe Breitscheid beträgt 2700, im Queranflug auf die 07 in EDGB bist Du auf gleicher Höhe (ca. Nabenhöhe) der höchsten Windräder. Diese schlagen defintiv höher.
Hast Du die Anlagenhöhen mal "erflogen"?
BlueSky9 schrieb:Hätte nie gedacht, dass ich mit diesen Jungs mal was gemeinsam habe.
Im Luftraum Echo waren diese (ausser für die Skymonkeys) noch _nie_ legal möglich ;-))
Das einzige was ich schätzen kann ist das was mir mein Höhenmesser anzeigt und da dieser nicht zertifiziert ist ist eine Abweichung von bis zu 300ft im Rahmen.Also wenn Dein Höhenmesser bei einem gegebenen QNH eine Abweichung von 300 Fuß hat, frage ich mich wie Dein Flieger durch die JNP gekommen ist, wo bei seriösen und zuverlässigen Werften sowas durch einen Avioniker für verschiedene Druckflächen überprüft und eben ausgeschlossen wird. Ich kenne ja Schrauber, die sowas überhaupt nicht machen oder die meinen der Vergleich mit anderen am Boden stehenden Fliegern würde reichen... aber das ist ein anderes Thema...
Aber: Ist Breitscheid nun bei niedriger Wolkendecke theoretisch (!!!!!) benachteiligt, oder nicht.... ich glaube, ja....
Und wenn mich einer fragt war die Wolke eben 500ft weg. Minimum, denn ich bin der PIC und weis was ich tu ;-)
Hätte nie gedacht, dass ich mit diesen Jungs mal was gemeinsam habe.
Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus Sicherheitsgründen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 eine größere Höhe einzuhalten ist.
Überlandflüge in einer geringeren Höhe als 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser dürfen unter Beachtung der Vorschriften der Absätze 1 und 2 angetreten oder durchgeführt werden, wenn die Einhaltung sonstiger Vorschriften und Festlegungen nach dieser Verordnung, insbesondere die Einhaltung der Luftraumordnung nach § 10, der Sichtflugregeln nach § 28 oder von Flugverkehrskontrollfreigaben, eine geringere Höhe erfordert.
Heißt für mich: Gehen die 2000 ft AGL aufgrund anderer Vorschriften nicht, gehen sie halt nicht...Also ich habe gerade von Dir ein "ja" gehört, dass Du der Erste sein möchtest, der in 500-1000 Fuß AGL Höhe über die Ortschaften oder noch besser über dem Naherholungsgebiet Heisterberger Weiher durchknattern willst ;-)