sicherheitsmindesthöhe

Forum - Luftrecht
  • Das muss natürlich jeder mit sich selber ausmachen!

    Richtig! Was mir nicht in den Kopf geht ist, warum der Gesetzgeber krampfhaft versucht an den Mindestsicherheitsflughöhen zu halten, obwohl diese nicht in SERA definiert sind. Und hier liegt offensichtlich eine unnötige Gefährdungssituation vor, wenn die ersten anfangen in 500 Fuß AGL über geschlossene Waldgebiete und zwischen Windradgruppen her zu fliegen...

    Ich bin mal auf die ersten Unfälle und Unfallberichte gespannt....
  • Hallo TeeJay 

    Ich verstehe nicht vollständig, wie Du das meinst. Das Festhalten an den nicht SERA- gerechten 2000 ft ist doch nicht der Umstand, der zu 500 ft Flughöhe führt. Das sind doch eher die SERA- gerechten Regeln zu Wolkenabständen im Luftraum E oder in G oberhalb von 3000 MSL / 1000 GRD, oder?
  • Wobei es nicht sicher ist, ob die 2000 ft Mindesthöhe als Ausnahme in Deutschland entgegen SERA Bestand haben wird.
  • @ako: Bis jetzt sieht es mal weiterhin danach aus... 

    @techbär: Nein Luftraum Echo mit seinen VFR Sichtflugbedingungen hat Vorrang. Das ist aber bei einer Cloudbase <3800 Fuß im Falle Breitscheid nicht mehr gegeben - und in den Mittelgebirgen sind diese nicht gerade selten. Will man nun der Überland Mindestsicherheitsflughöhe gerecht werden, die mindestens 2000 Fuß beträgt - bedeutet das mind. eine Cloudbase von 4800 Fuß um legal UND sicher einzufliegen. 

    Mit Schüler werde ich defintiv in Zukunft nicht in 500 Fuß AGL über geschlossene Waldgebiete und zwischen Windradgruppen durchjagen, nur um legal nach Siegerland oder Breitscheid zu fliegen... nur damit am Grabstein dann steht: "er hatte aber Recht"
  • Vermutlich oute ich mich jetzt als Schwerkrimineller?

    Aber, so einen Kopf mache ich mir über den theoretischen Kram nun nicht. Man weiß, wohin man notfalls noch hinsegeln kann und so schlägt man eben seinen Flugweg ein. Das gleiche sehe ich auch mit den Höhen. Bevor ich auf Karte oder Höhenmesser glotze, reime ich mir zusammen, ob ich durch das, was da vor mir ist durchkomme oder nicht. Unterfliegen kann ich mit meiner Krücke so einiges. Mit dem Überfliegen ist das schon wieder eine ganz andere Nummer.

    500 ft sind in Ostfriesland oder im EL meist noch eine komfortable Sache.
  • 500 ft sind in Ostfriesland oder im EL meist noch eine komfortable Sache.
    nicht so in den Mittelgebirgen... wo Du damit noch unterhalb der Windradnaben der Windradgruppen Westlich und Südlich von Breitscheid sein dürftest... schau mal in die Karte...
  • Piloten im Bergland haben oft eine Holzallergie, wobei der direkte Auslöser komischer Weise eine plötzliche einsetzende Stille im vorderen Teil der Cowling ist.
    bb
    hei
  • Vielleicht nochmal eine Klarstellung, weil hier viel durcheinander geworfen wurde:

    Sicherheitsmindesthöhen sind 500 ft über unbewohntem Gebiet und 1000 ft über bewohntem bzw. Menschenansammlungen. Diese sind auch in SERA so definiert und gelten europaweit.

    Die ominösen 2000 ft sind eine nationale Regelung, welche nicht mit Sicherheit, sondern mit Lärmschutz begründet wird. Sie heißt deshalb auch im Gesetzestext nur "Mindesthöhe", ohne den Begriff "Sicherheit".

    Die deutschen Behörden versuchen, an dieser Mindesthöhe von 2000 ft trotz der europäischen Regelungen festzuhalten. Dies wird z.B. durch die AOPA stark kritisisiert.
    Die SERA Regeln wurden eingefürt, damit ein Pilot, egal aus welchem Land, nach einheitlichen Regeln quer durch Europa fliegen kann. Solche nationalen Sonderregeln, welche die SERA Regeln verschärfen, sind deshalb nicht im Sinn der gemeinsamen europäschen Regulierung.

    Schauen wir uns die Argumentation der deutschen Behörden an. Zitat aus dem Entwurf zur kommenden neuen LuftVO (im Anhang als Kommentar):
    "Die Sonderregelung zu den Überlandflügen wird ebenfalls beibehalten (Absatz 3). Aus
    Lärmschutzgründen ist in der Bundesrepublik Deutschland für Flüge nach Sichtflugregeln, die
    über die Platzrunde hinausgehen, eine Mindestflughöhe von 600 Metern einzuhalten. Die
    Regelung hat sich in Deutschland bewährt und ist auf Grund der Besiedlungsdichte erforderlich.
    Durch sie wird ein fairer Ausgleich zwischen einerseits den Interessen des Luftfahrers und
    andererseits den Lärmbetroffenen geschaffen. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr.
    923/2012 trifft insoweit auch keine abschließende Regelung, die jegliche Sonderregelung aus
    Lärmschutzgründen verbieten würde. Es handelt sich bei den einzuhaltenden Flughöhen
    lediglich um Mindesthöhen, die aus Gründen der Sicherheit einzuhalten sind. Wenn es der
    Behörde sogar gestattet ist, Ausnahmen zur Unterschreitung der Mindestflughöhen
    festzusetzen, muss dies erst recht für die Überschreitung gelten.
    Der neue Absatz 4 entspricht §
    6 Absatz 1 Satz 4 LuftVO a.F. Absatz 5 entspricht § 6 Absatz 6 LuftVO a.F."

    Den fettgedrucken Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!
    Das ist ungefähr so wie eine Argumentation beim Autofahren: "Wenn es mir gestattet ist, langsamer als 50km/h innerorts zu fahren, muss dies erst recht für eine Überschreitung gelten" ;-)

    Kurioserweise gelten die "Lärmmindesthöhen" für UL, aber Militärflugzeuge sind ausgenommen.






  • @Teej.
    Bedeutet in Summe: Die Anzahl der fliegbaren Tage im Jahr reduziert sich erheblich.

    Dann würde ich mir an Deiner Stelle mal vernünftige Karten besorgen, denn auf meinen Karten sind noch einige mehr Plätze drauf als die paar mit RMZ.  :-)

  • @Postbote: Warum will Kassel-Calden eigentlich immer mit dabei sein? Ist das überhaupt ein Flughafen? ;-)

    Ist mir schon klar, ich kenne das halt so, dass man auf Breitscheid und Siegerland auch bei tiefliegender Bewölkung noch unter den Wolken einfach weg konnte. Das war vorher alles Golf (bzw. F(HX)), jetzt durch den E Deckel ist das zumindest nicht mehr legal möglich. Und dann der Irrsinn mit den 2000 Füßen. Also entweder legal aber unsicher oder sicher aber illegal. Da beisst sich doch was?
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