Rundflüge mit UL organisieren

Forum - Luftrecht
  • Steve hat Recht, öffentliche Werbung geht nicht.

    Alles steht und fällt mit Vollkasko und Sitzplatzunfallversicherung. Tickets oder Verzichtserklärungen haben rechtlich keinen Bestand, der Gast erklärt z.B. einfach er wusste gar nicht, was er da unterschreibt...

    Und sollte es zum Schlimmsten kommen wird Dich jeder bis auf′s letzte Hemd verklagen.

    Da halte ich es wie Bernd, ich fliege auch gern allein und habe viel Platz für Gepäck.

    Rüdiger

  • Außerdem finde ich solltest Du ruhig noch mehr Erfahrung selbst sammeln
    Absolute Zustimmung!
    Lucabert, sei mir nicht böse, aber mit 10h nach dem Schein über Rundflüge/Personenbeförderung nachzudenken finde ich ... na ja, sagen wir mal etwas viel zu früh.
    Warum denken so viele frischgebackene Ul′er mit so grandios wenig Flugerfahrung über so etwas nach? (Ja ich weiß es ist böse, und bitte nicht persönlich nehmen) aber mit 10h nach Schein ist man noch verdammt grün hinter den Ohren.

    Es gibt desweiteren mehrere Dinge, die Du außerdem beachten solltest. 
    Wenn Du einen Bekannten oder Freund etc. auf einen Rundflug ohne Kostenbeteiligung aufgrund eines Freundschaftsdienstes mitnimmst ist alles kein Ding und Du fliegst hobbymäßig zum Spaß.
    Sobald Du Werbung machst begibst Du Dich in eine Grauzone, die man Dir als gewerbliche Absicht (Gewinnerzielung) auslegen wird.
    Wenn Du jemanden gegen Unkostenbeteiligung (Selbstkostenflüge) transportierst gehst Du einen Beförderungsvertrag ein. Du erzielst vielleicht keinen Gewinn im Sinne eines logischen Plus aber das was Du für diesen Flug bekommst wird Dir das FA unter Umständen trotzdem als Gewinn auslegen. (Verminderter Verlust - Gewinn).

    Wenn Du Leute transportieren möchtest würde ich empfehlen ein UL zu kaufen, es dementsprechend zu versichern (Gastflüge innerhalb gewerblicher Strukturen) und eine GMBH zu gründen. GmbH haftest Du nur für die Summe innerhalb der GmbH. Wenn das gewährleistet ist dann kannst Du für Deinen Rundflug auch 300Euro nehmen und es ist im Grunde egal.
    Allerdings wirst Du feststellen, dass dieses Konzept finanziell nicht aufgeht und am Ende das FA eine Menge Geld wiederhaben möchte weil sie das als Liebhaberei werten.
    Also kurzum - vergiss es.

    Ein kleines Vermögen kannst Du in der Fliegerei nur machen wenn es vorher ein großes Vermögen war.

    Solltest Du chartern und Jmd transportieren (Geld,anteilig wie auch immer) stehst Du in der Zwickmühle wenn etwas passiert, dass Dir die Gegenseite immer Gewinnerzielungsabsicht vorwirft und Du im schlimmsten Falle als Luftfrachtführer/Luftfahrzeugführer unbegrenzt haftest und die Versicherung des Vercharterers wegen gewerblichen Rundflügen ohne Luftfahrtunternehmen (dritter) nicht bezahlt.
    Wenn nichts passiert juckt es natürlich keinen, weil wo kein Kläger, da kein Richter.
    Bedenke dass jeder zweite heutzutage eine Advokarte besitzt.
  • So, Sammelantwort:

    Erstmal besten Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben, mir meine Frage zu beantworten.

    Ich glaube, ich habe verstanden, dass Rundflüge mit SPL eine Grauzone ist, wo nix erlaubt und nix verboten ist, oder fast.

    Was ihr aber absolut falsch verstanden habt, obwohl ich mehrmals versucht habe zu erklären (dann muss ich wirklich sagen, dass mein Deutsch nicht so gut ist, wie ich dachte... :D) ist, dass ich gar nichts mit kommerziellen Sachen zu tun haben will.
    Ich fliege, weil es mir Spaß macht, und suche eine Möglichkeit, zu fliegen, ohne das ganze Geld, das ich habe, auszugeben...

    Da es mir gesagt worden ist, dass viele mit PPL das machen, wollte ich im Prinzip wissen, ob es auch mit SPL geht.

    Ihr habt mir vieles erzählt, was gegen eine aktive Werbung spricht. Ich werde gut überlegen und vielleicht am Ende nur Freunden und Verwandten ansprechen.
    Wenn sie dann ihre Freunden meinen Namen geben, um ein Flug zu machen, ist es was anderes.

    Gut, ich danke euch für alles.

    Grüße
    Luca
  • Ich fliege, weil es mir Spaß macht, und suche eine Möglichkeit, zu fliegen, ohne das ganze Geld, das ich habe, auszugeben...
    Wenn etwas passiert legt man Dir genau das als Gewinnerzielungsabsicht aus, Du besitzt kein Gewerbe, keine Versicherung die diesen Fall übernimmt (weil gechartert und Drittgewerbliche Beförderung ohne Gewerbeschein nun mal nicht versichert ist etc.) und haftest. Sobald etwas passiert und jemand klagt gibt es viele Hebel Dir Probleme zu bereiten.
  • Hallo Luca,

    nein, das haben wir schon verstanden mit dem kommerziell. Das ist uns schon klar, dass Du nur Deine Kosten ein wenig aufteilen möchtest und damit keinen Gewinn erzielen willst.

    Das Problem ist, das man bei E-Klasse beispielsweise nicht mal ein Essen gesponsert bekommen darf, wenn man jemanden (dafür) mitnimmt. Da gab es im letzten Jahr ja bereits etliche Diskussionen darüber, weil die Vereine die Angst hatten, keine neuen Mitglieder mehr werben zu können, weil sie keine Selbstkostenflüge mehr anbieten können.

    Dies wurde dann durch das LBA wieder etwas entschärft, gilt aber für Privatpersonen immer noch.
    Wie gesagt, ist noch für UL (noch) nicht so dramatisch, aber im Grunde gilt jede Art von "Bezahlung" - und sei es nur die Fahrt zum Flugplatz, als kommerziell.
    Deshalb wäre ich da sehr vorsichtig - vor allem mit Werbung auf Homepages o.ä.

    Sascha
  • Hallo Sascha!

    Danke für die ausführliche Erklärung.
    Gut, das schließt definitiv das Thema, denn die Grauzone langsam zum "Schwarzarbeit" wird... :)

    Also, weiter mit Frau, Freunden und Verwandten, und wenn nichts anderes, allein...

    Euch besten Dank für die Antworten!
    Luca
  • Also, weiter mit Frau, Freunden und Verwandten, und wenn nichts anderes ...
    Für die ganz Genauen: Ein Beförderungsvertrag kommt auch dann schon zustande, wenn Du unentgeltlich (Essen danach, ich mach Deine Waschmaschine heile etc.) "entlohnt" wirst.

    Und @Rüdiger:
    > der Gast erklärt z.B. einfach er wusste gar nicht, was er da unterschreibt...
    Genau. Einfach mal sagen: "Hä?" und schon sind Verträge nichtig. Schön, wenn das bei Dir bisher so geklappt hat. Ich habe da leider bisher immer Pech gehabt ... :-)

    Der Versicherungsaspekt ist im Charterbereich allerdings nicht von der Hand zu weisen ...

    Bye Thomas

    P.S.: Ein Leben ohne jedes Risiko ist total öde :-)
  • Ich bin relativ sicher, dass viele Personen mal ein Flug über ihrer Stadt machen wollen, oder sogar noch was längeres.
    So wie ich weiß, das ist eine große Einnahmequelle für alle Flugplatzgeschäfte, die ansonsten nur beim Verchartern von Flugzeugen schwer leben könnten.
    Viele denken darüber nach einen Rundflug zu machen, aber nur wenige wagen auch den Schritt. Von einer "großen Einnahmequelle" zu sprechen, halte ich für leicht überschätzt. Meiner Erfahrung nach ist die Nachfrage eher verhalten. Viele Zaungäste fragen interessiert nach, hören den Preis für eine UL-Flugstunde und sind dann oft schon abgeschreckt. Andere Fragen dann noch nach ob man auch mit 2-3 Leuten auf einmal mitfliegen kann (um die Angst und die Kosten zu teilen); wenn sie dann hören was eine Stunde mit D-ECHO kostet, sind die meisten weg.

    Sicher sieht die Sache anders aus wenn man aktiv Werbung macht (z.B. im Internet). Aber da sind leicht die Grenzen zur gewerblichen Fliegerei (mit Gewinnerzielungsabsicht; Gewerbe, etc.) überschritten, die der TS ja nicht überschreiten will.
  • Viele Zaungäste fragen interessiert nach, hören den Preis für eine UL-Flugstunde und sind dann oft schon abgeschreckt.
    Ich hab eigentlich nur Gegenteiliges erlebt, wenn Leute bei mir mal nachgefragt haben, was denn so eine Flugstunde im UL kostet.
  • Ich hab eigentlich nur Gegenteiliges erlebt, wenn Leute bei mir mal nachgefragt haben, was denn so eine Flugstunde im UL kostet.
    Dann bist du zu billig :)

    Gruss, Steve
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