Frage: Ausflug aus Platzrunde

Forum - Luftrecht
  • Mowa schrieb: Die Sicherheitsmindesthöhe muss doch nicht erreicht sein, wenn du die Platzrunde verlässt.
    Im Gegensatz zur Landung gibt es prinzipiell ja keinen "Notstart" bei dem quasi alle luftrechtlichen Regeln hinter der Sicherheit des Manövers zurücktreten.
    Insofern ist für den Start von einem Landeplatz unterhalb der Sicherheitsmindesthöhe die veröffentlichte Platzrunde bindend, denn nach LuftVO ist ein Unterschreiten der SMH nur für Start und Landung zulässig.

    Michael

    "LuftVO
    § 6
    Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln
    (1) Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist.
    ..."
  • Eben. Ist für Start und Landung zulässig. Ne gutbetankte Cessna 172 würde bei und ca. 3h in der Platzrunde verharren, wenn die erst bei 2000ft raus dürfte... .
  • Die Sicherheitsmindesthöhe ist aber nicht 2000ft, Mowa...

    "Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser."
  • Ich meinte die Sicherheitsmindesthöhe und die Mindesthöhe auf Überlandflügen. Da gibt′s ja ein "dazwischen". :) 

    Beste Grüße,
    Olli
  • Mowa schrieb: die Mindesthöhe auf Überlandflügen
    Die ist ja seit dem 04.12.2012 prinzipiell Geschichte (SERA.5005) und wird bei uns nur noch bis Ende des Jahres künstlich am Leben erhalten!

    Nicht nur deshalb ist der Startvorgang im Sinne von Höhengewinnung bei Erreichen der Sicherheitsmindeshöhe (500 bzw. 1000 ft) beendet und die Platzrunde darf verlassen werden.

    Michael
  • Na ja, SERA ist aber leider in vielen Punkten nicht bindend und lässt viel nationalen Spielraum. Ich hoffe zwar, dass sie Mindesthöhe SERA entspricht, glaube aber noch nich wirklich dran.... .

    Beste Grüße,
    Olli
  • Mowa schrieb: Na ja, SERA ist aber leider in vielen Punkten nicht bindend
    Das ist leider ein Märchen. Da es sich hierbei um EU-Recht handelt, bricht es in jedem Fall das Landesrecht und ist selbstverständlich bindend! Zwar können die EU-Staaten Lockerungen gestalten, etwa ein Unterschreiten der Mindestflughöhe unter besonderen Umständen zulassen, aber keinesfalls Verschärfungen einführen.
    Insofern die Mindestflughöhe in SERA.5005 eben als 500 bzw. 1000 ft definiert ist, kann es meiner Ansicht nach in der Bundesrepublik keine sanktionierbare "Mindestreiseflughöhe" von 2000 ft mehr geben!!

    Michael
  • Na ja. Da die LuftVO ja weiterhin Bestand hat und mir noch nicht bekannt ist, dass sich da gerade rege drübergebeugt wird um zu sehen was ist, wenn SERA umgesetzt werden muss bin ich da skeptisch... . Und es gibt ja offenbar Ausnahmen, die nach wie vor national geregelt werden. 
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