Mowa schrieb: Die Sicherheitsmindesthöhe muss doch nicht erreicht sein, wenn du die Platzrunde verlässt.Im Gegensatz zur Landung gibt es prinzipiell ja keinen "Notstart" bei dem quasi alle luftrechtlichen Regeln hinter der Sicherheit des Manövers zurücktreten.
Mowa schrieb: die Mindesthöhe auf ÜberlandflügenDie ist ja seit dem 04.12.2012 prinzipiell Geschichte (SERA.5005) und wird bei uns nur noch bis Ende des Jahres künstlich am Leben erhalten!
Nicht nur deshalb ist der Startvorgang im Sinne von Höhengewinnung bei Erreichen der Sicherheitsmindeshöhe (500 bzw. 1000 ft) beendet und die Platzrunde darf verlassen werden.
MichaelMowa schrieb: Na ja, SERA ist aber leider in vielen Punkten nicht bindendDas ist leider ein Märchen. Da es sich hierbei um EU-Recht handelt, bricht es in jedem Fall das Landesrecht und ist selbstverständlich bindend! Zwar können die EU-Staaten Lockerungen gestalten, etwa ein Unterschreiten der Mindestflughöhe unter besonderen Umständen zulassen, aber keinesfalls Verschärfungen einführen.
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