Hallo, bin selbst auch Springer neben der UL-Fliegerei, aber da habe ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht. Jedenfalls müssen die Unternehmen, die in aller Regel die Absetzmaschinen betreiben, keine extra Gebühren für Passagiere zahlen, wie das vor einiger Zeit einmal diskutiert wurde. Das wäre nämlich eine erhebliche Verteuerung für die Springerei gewesen, da dann jeder Sprung nochmals ca. 8 Euro mehr gekostet hätte (heute kostet ein Sprung aus 4000 Meter mit einer Cessna Caravan ca. 26-29 Euro). Wenn ich 4000 bin und rausgehe, denke ich da aber nicht dran :-) Allerdings sollte man darauf hinweisen, dass das Mitnehmen eines Springers im UL nicht erlaubt ist, da Absetzmaschinen wieder eine extra Zulassung haben müssen.
Blue skies!!
Allerdings sollte man darauf hinweisen, dass das Mitnehmen eines Springers im UL nicht erlaubt ist, da Absetzmaschinen wieder eine extra Zulassung haben müssen.
"Die Eignung des Musters muss durch Erprobung nachgewiesen werden. Nach Abschluss der Erprobung wird das entsprechende Kennblatt daraufhin ergänzt, unter welchen Voraussetzungen dieses Gerät zum Absetzen von Springern eingesetzt werden kann."
Genau das ist zu beachten und mit Zulassung gemeint.
Blue skies!!
den Springer unter "Passagier" einzuordnenNach Sinn und Zweck der Passagierhaftpflicht ( CSL-Police ) zu urteilen, dürfte der FS keine Passagier sein und entsprechend keine Deckung bestehen.
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